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REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER REGELN


Gemäß Artikel 44.1 Absatz 16 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft Russische Föderation„Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigung der beigefügten Regeln zur Berechnung der Höhe einer einmaligen Sozialzahlung für den Erwerb oder Bau von Wohngebäuden und deren Übertragung an Staatsanwälte und Personen, die in Artikel 44.1 Absatz 17 des Bundesgesetzes "Über die Staatsanwaltschaft von Die Russische Föderation".

2. Finanzielle Bereitstellung von Ausgabenverpflichtungen für die Bereitstellung einer pauschalen Sozialzahlung für den Erwerb oder Bau von Wohngebäuden an Staatsanwälte und Personen gemäß Artikel 44.1 Absatz 17 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ wird im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Bundeshaushalt für die jeweiligen Zwecke vorgesehenen Haushaltszuweisungen durchgeführt.

Premierminister
Russische Föderation
D. MEDWEDEW

Genehmigt
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 24. Juli 2018 N 863

VORSCHRIFTEN
BERECHNUNG DER HÖHE DER EINMALIGEN SOZIALZAHLUNG
ZUM ERWERB ODER BAU VON WOHNGEBÄUDEN
UND SEINE ÜBERTRAGUNG AN STAATSANWÄLTE UND BESTIMMTE PERSONEN
IN ABSCHNITT 17 VON ARTIKEL 44.1 DES BUNDESGESETZES
„ÜBER DIE STRAFVERFOLGUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION“

1. Diese Regeln legen das Verfahren zur Berechnung der Höhe einer einmaligen Sozialzahlung für den Kauf oder Bau von Wohngebäuden (im Folgenden als pauschale Sozialzahlung bezeichnet) und ihre Überweisung an Staatsanwälte und Personen fest, die in Absatz 17 des Artikel 44.1 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ (im Folgenden jeweils Bundesgesetz, Bürger, Staatsanwälte).

2. Die Höhe einer einmaligen Sozialleistung (B) wird am Tag der Entscheidung über deren Gewährung nach folgender Formel berechnet:

B \u003d O x C x Kp x Ks,

O - die Gesamtfläche der Wohnung;

C - ein Indikator für den durchschnittlichen Marktwert von 1 Quadrat. Meter der Gesamtfläche des Wohnraums, vierteljährlich vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungswesen und Kommunaldienste der Russischen Föderation in Bezug auf das Thema der Russischen Föderation am Dienstort (am letzten Dienstort) genehmigt Staatsanwalt;

Kp - Korrekturfaktor für die Größe des durchschnittlichen Marktwerts von 1 Quadrat. Meter der gesamten Wohnfläche, jährlich vom Arbeitsministerium genehmigt und sozialer Schutz der Russischen Föderation gemäß dem „Über die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für den Erwerb von Wohnraum an Bundesbedienstete der Länder“ in Bezug auf den Gegenstand der Russischen Föderation am Dienstort (am letzten Ort der Dienst) des Staatsanwalts;

Кс - Korrekturkoeffizient der Höhe der gewährten pauschalen Sozialzahlung, bestimmt gemäß Absatz 4 dieser Regeln.

3. Die Gesamtfläche der Wohnung (O) wird durch die Formel bestimmt:

O \u003d H + D - L,

H - die Gesamtfläche der Wohnung, bestimmt auf der Grundlage der Norm für die Bereitstellung der Wohnfläche gemäß Artikel 44.1 Absatz 7 des Bundesgesetzes;

D - zusätzlicher Wohnraum, bestimmt für den Staatsanwalt auf der Grundlage von Artikel 44.1 Absatz 8 des Bundesgesetzes für einen Bürger - gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Besteht aus mehreren Gründen ein Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum, wird die Größe einer solchen Fläche nicht summiert;

L - die Gesamtfläche der Wohnräume, die vom Staatsanwalt (Bürger) und (oder) seinen Familienangehörigen im Rahmen von Sozialmietverträgen, Mietverträgen für Wohnräume des Wohnungsfonds für soziale Zwecke und (oder) ihnen gehörend bewohnt werden über das Eigentumsrecht, mit Ausnahme der Gesamtfläche von Wohngebäuden, die in Artikel 44.1 Absatz 4 Unterabsätze "c", "d" und "e" des Bundesgesetzes angegeben sind.

4. Anpassungskoeffizienten für die Höhe einer einmaligen Sozialzahlung werden unter Berücksichtigung der Dienstzeit in den Organen und Organisationen der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in den Positionen von Staatsanwälten, wissenschaftlichen und Bildungsorganisationen, für die die Zuweisung von Klassenrängen vorgesehen ist (im Folgenden Dienstzeit genannt), und sind:

a) bei einer Dienstzeit von 11 bis 12 Jahren - 1,05;

b) bei einer Dienstzeit von 12 bis 13 Jahren - 1,1;

c) bei einer Dienstzeit von 13 bis 14 Jahren - 1,15;

d) bei einer Dienstzeit von 14 bis 15 Jahren - 1,2;

e) bei einer Dienstzeit von 15 bis 21 Jahren - 1,25;

f) bei einer Dienstzeit von 21 bis 22 Jahren - 1,3;

g) mit einer Betriebszugehörigkeit von 22 bis 23 Jahren - 1,35;

h) bei einer Dienstzeit von 23 bis 24 Jahren - 1,4;

i) mit einer Dienstzeit von 24 bis 25 Jahren - 1,45;

j) mit einer Dienstzeit von 25 Jahren oder mehr - 1.5.

5. Bei der Berechnung einer einmaligen Sozialleistung:

a) Für die in Artikel 44.1 Absatz 17 Unterabsatz "b" des Bundesgesetzes genannten Personen wird, wenn die Dienstzeit des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts weniger als 11 Jahre beträgt, ein Anpassungsfaktor von 1 angewendet, im Übrigen Fälle - die Anpassungsfaktoren gemäß Absatz 4 dieser Regeln;

b) für die in Artikel 44.1 Absatz 17 Unterabsatz "c" des Bundesgesetzes genannten Personen mit einer Dienstzeit von weniger als 11 Jahren wird ein Korrekturfaktor von 1 angewendet, in anderen Fällen - die von festgelegten Korrekturfaktoren Absatz 4 dieser Regeln.

6. Die Überweisung einer einmaligen Sozialleistung erfolgt auf der Grundlage eines Antrags auf Überweisung einer einmaligen Sozialleistung, der vom Staatsanwalt (Bürger) bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation eingereicht wird Dienstort (am letzten Dienstort) des Staatsanwalts unter Angabe seiner Bankverbindung.

Das Organ der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation am Dienstort (am letzten Dienstort) des Staatsanwalts überweist dem Staatsanwalt (Bürger) eine einmalige Sozialzahlung innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der besagte Anwendung.

7. Eine einmalige Sozialleistung gilt ab dem Tag der Gutschrift auf seinem Bankkonto als an den Staatsanwalt (Bürger) geleistet.

8. Der Staatsanwalt (Bürger), an den die einmalige Sozialleistung überwiesen wurde, ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum verpflichtet staatliche Registrierung des Eigentumsrechts an den erworbenen (errichteten) Wohnräumen (Wohnräumen) einen Auszug aus der Uniform vorzulegen Staatsregister Immobilien zertifiziert in zu gegebener Zeit Kopien des Vertrags und (oder) anderer Dokumente, die den Erwerb (Bau) der angegebenen Wohnräume (Wohnräume) unter Verwendung einer einmaligen Sozialzahlung bestätigen.

9. Wenn infolge des Todes (Tod) des Staatsanwalts nur minderjährige Familienmitglieder von den in Artikel 44.1 Absatz 17 Unterabsatz "b" des Bundesgesetzes genannten Personen übrig geblieben sind, ist ein Antrag auf Überstellung zu stellen Eine pauschale Sozialzahlung in ihren Interessen an die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation gemäß dem letzten Dienstort des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts wird von einer Person eingereicht, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation betraut ist mit der Verantwortung, die Rechte und legitimen Interessen minderjähriger Familienmitglieder des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts (Elternteil, Adoptivelternteil, Vormund, Treuhänder, bevollmächtigter Beamter der Vormundschaftsbehörde und Vormundschaft oder Organisation für Waisen und Kinder, die ohne Eltern zurückgelassen wurden, zu schützen Pflege). Der Antrag muss die Einzelheiten eines Bankkontos angeben, das auf den Namen eines minderjährigen Familienmitglieds des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts (jedes minderjährige Familienmitglied des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts) eröffnet wurde.

Die genannten gesetzlichen Vertreter minderjähriger Familienangehöriger des verstorbenen (verstorbenen) Staatsanwalts sind auch mit der Erfüllung der in Absatz 8 dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Aufgaben betraut.

Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Regeln für die Nutzung dieses interaktiven Dienstes.

1. Elektronische Anträge im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, die gemäß dem beigefügten Formular ausgefüllt wurden, werden zur Prüfung angenommen.

2. Ein elektronischer Einspruch kann eine Erklärung, Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Bitte enthalten.

3. Elektronische Einsprüche, die über das offizielle Internetportal des Bauministeriums Russlands gesendet werden, werden zur Prüfung an die Abteilung für die Arbeit mit Einsprüchen von Bürgern übermittelt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Beschwerden ist kostenlos.

4. Laut Bundesgesetz vom 02.05.2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Berücksichtigung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ elektronische Anträge werden innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt versandt strukturelle Einheiten Ministerien. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Ein elektronischer Einspruch, der Probleme enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der angesprochenen Probleme gehört den Einspruch, mit Mitteilung an den Bürger, der den Einspruch eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder ungenauen Postanschrift;
- obszöne oder beleidigende Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- Verwendung eines nicht-kyrillischen Tastaturlayouts oder nur Großbuchstaben beim Tippen;
- das Fehlen von Satzzeichen im Text, das Vorhandensein unverständlicher Abkürzungen;
- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller bereits eine schriftliche Antwort in der Sache im Zusammenhang mit zuvor versandten Rechtsbehelfen erhalten hat.

6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postanschrift gesendet.

7. Bei der Prüfung eines Einspruchs dürfen die darin enthaltenen Informationen sowie Informationen zum Privatleben eines Bürgers nicht ohne seine Zustimmung weitergegeben werden. Informationen über die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden unter Beachtung der Vorgaben gespeichert und verarbeitet Russische Gesetzgebungüber personenbezogene Daten.

8. Über die Website eingegangene Beschwerden werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden periodisch in den Rubriken "für Anwohner" und "für Spezialisten" veröffentlicht.

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

(Präambel geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31.08.2011 N 724)

1. Legen Sie fest, dass Zollgebühren für Zollvorgänge zu folgenden Sätzen gezahlt werden:

31.08.2011 N 724)

500 Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 200.000 Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

1.000 Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 200.000 Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch 450.000 Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

2.000 Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 450.000 Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch 1200.000 Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

5,5 Tausend Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 1200 Tausend Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch 2500 Tausend Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

7,5 Tausend Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 2500 Tausend Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch 5000 Tausend Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

20.000 Rubel - für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 5.000.000 Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch 10.000.000 Rubel einschließlich nicht überschreitet;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

30.000 Rubel - für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 10.000.000 Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.07.2011 N 595)

Der Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes wird bei der Anmeldung des Zollverfahrens für die Ausfuhr in Bezug auf Waren, für die keine Zölle und Steuern erhoben werden, der auf der Grundlage ihres Zollwerts berechnete tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren angegeben in der Rechnung, die im Zusammenhang mit der Kauf- und Verkaufstransaktion ausgestellt und in Rubel gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation umgerechnet wird Zoll. Bei der Beantragung der genannten Waren im Rahmen des Zollverfahrens für die Ausfuhr im Zusammenhang mit anderen Transaktionen werden die Kosten dieser Waren, die in Handels- oder anderen Dokumenten zu diesen Waren angegeben sind, gemäß dem durch die Gesetzgebung festgelegten Verfahren in Rubel umgerechnet der Russischen Föderation in Zollangelegenheiten.

(der Absatz wurde eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Dezember 2006 N 803, geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595, vom 19. April 2012 N 347)

1(1) - 2. Nicht mehr gültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19.04.2012 N 347.

3. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf Waren, die in das Gebiet der Russischen Föderation eingeführt und aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgeführt werden wertvolle Papiere auf Fremdwährung lauten, werden Zollgebühren für Zollvorgänge in Höhe von 500 Rubel für eine Partie von Wertpapieren gezahlt, die im Rahmen einer Zollanmeldung ausgestellt wurden.

20.07.2011 N 595, vom 31.08.2011 N 724)

4. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf Waren, die in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation ausgeführt werden Einzelpersonen für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Nicht-Übungen unternehmerische Tätigkeit Bedarf (einschließlich Waren, die an eine Person versandt werden, die die Grenze der Russischen Föderation nicht überschreitet), mit Ausnahme von Personenkraftwagen, die in Position 8703 der einheitlichen Warennomenklatur eingeordnet sind außenwirtschaftliche Tätigkeit Zollunion, Zollgebühren für Zollvorgänge werden in Höhe von 250 Rubel gezahlt.

(geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20.07.2011 N 595, vom 31.08.2011 N 724)

5. Bei der Durchführung von Zollabfertigungen in Bezug auf Personenkraftwagen, die in Position 8703 des einheitlichen Warenverzeichnisses für die außenwirtschaftliche Tätigkeit der Zollunion eingeordnet sind und von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch, die Familie, den Haushalt und andere in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation ausgeführt werden Bedürfnisse, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen, werden Zollgebühren für Zollvorgänge gemäß Absatz 1 dieses Dekrets entrichtet.

(geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20.07.2011 N 595, vom 31.08.2011 N 724)

6. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf die Luft-, See-, Fluss-Mischschifffahrt (Fluss - Meer) von Schiffen, die in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation als Waren gemäß den Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr (Zulassung) ausgeführt werden, vorübergehend Ausfuhr, Veredelung für das Zollgebiet und Veredelung außerhalb des Zollgebiets (wenn der Veredelungsvorgang die Reparatur solcher Gefäße ist) sowie nach Abschluss des Zollverfahrens für die vorübergehende Einfuhr (Zulassung) durch Überführung in das Zollverfahren der Wiederausfuhr , vorübergehende Ausfuhr durch Überführung in das Zollverfahren der Wiedereinfuhr, Veredelung im Zollgebiet durch Überführung von Erzeugnissen in das Zollverfahren der Wiederausfuhr, Veredelung außerhalb des Zollgebiets durch Überführung von Veredelungserzeugnissen in das Zollverfahren der Wiedereinfuhr oder Durch die Überführung von verarbeiteten Erzeugnissen in das Zollverfahren der Überlassung zum Inlandsverbrauch werden Zollgebühren für Zollvorgänge in Höhe von 10,00 entrichtet Tausend Rubel pro Schiff, sofern in Absatz 7 (3) dieser Resolution nichts anderes bestimmt ist.

(Artikel 6 in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

7. abgelaufen ist. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19.04.2012 N 347.

7(1). Bei der Abgabe einer vorläufigen Zollanmeldung für Waren, zu denen eine vorläufige Zeitschrift gehört Zollerklärung, Zollgebühren für Zollvorgänge werden in Höhe von 5 Tausend Rubel gezahlt. Bei nachträglicher Vorlage Zollbehörde vollständige Zollanmeldung für dieselben Waren, werden Zollgebühren für Zollvorgänge zu den in Absatz 1 dieser Resolution festgelegten Sätzen entrichtet.

(Abschnitt 7(1) geändert durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 19.04.2012 N 347)

7(2). Kraft verloren. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19.04.2012 N 347.

7(3). Bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation nicht exportpflichtige Waren Zollabgaben, werden Zollgebühren für Zollvorgänge unabhängig von dem Zollverfahren, in das die ausgeführten Waren übergeführt werden, in Höhe von 1.000 Rubel gezahlt, sofern in einer Zollanmeldung nur Waren angemeldet werden, die nicht den Ausfuhrzöllen unterliegen.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

Wenn bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation in einer Zollanmeldung zusätzlich zu nicht ausfuhrzollpflichtigen Waren ausfuhrzollpflichtige Waren deklariert werden, Zollgebühren für Zollvorgänge, unabhängig davon, in welchem ​​Zollverfahren die ausgeführten Waren durchgeführt werden platziert werden, bezahlt werden:

in Höhe von 1 Tausend Rubel - in Bezug auf Waren, die keinen Ausfuhrzöllen unterliegen;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

zu den in Absatz 1 dieses Dekrets festgelegten Sätzen - in Bezug auf Waren, die Ausfuhrzöllen unterliegen.

(Artikel 7 Absatz 3 wurde durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 724 vom 31.08.2011 eingeführt)

7(4). Bei Abgabe einer Warenanmeldung in elektronisches Formular Tarife gelten Zollgebühren für Zollvorgänge in Höhe von 75 Prozent der durch diesen Beschluss festgesetzten Sätze der Zollgebühren für Zollvorgänge.

(Klausel 7(4) wurde durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Dezember 2012 N 1286 eingeführt)

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