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MINISTERIUM FÜR ENERGIE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

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ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR BESTIMMUNG DER NORMEN FÜR DEN SPEZIFISCHEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH BEI DER ERZEUGUNG VON ELEKTRO- UND WÄRMEENERGIE

Mit Änderungen:

(in der Fassung der Verordnungen des russischen Energieministeriums vom 10.08.2012 N 377, vom 23.07.2015 N 494, vom 30.11.2015 N 904)

Gemäß Absatz 4.2.14.8 der Verordnung des Energieministeriums Russische Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; 2011, N 44, Art. 6269), befehle ich:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bestimmung von Standards spezifischen Verbrauch Brennstoff bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie.

2. Als ungültig erkennen:

Verordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 4. Oktober 2005 N 268 „Über die Organisation der Arbeit im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch der gelieferten elektrischen und Wärmeenergie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert im Justizministerium Russlands am 28. Oktober 2005 N 7117).

S.I.SHMATKO

Genehmigt

Auftrag des russischen Energieministeriums

Nr. 323 vom 30. Dezember 2008

VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG VON NORMEN FÜR DEN SPEZIFISCHEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH BEI DER ERZEUGUNG VON ELEKTRO- UND WÄRMEENERGIE

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Spezifischer Kraftstoffverbrauch für:

freigesetzte elektrische Energie aus Reifen und Wärmeenergie aus Kollektoren von Wärmekraftwerken, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden;

freigesetzte Wärmeenergie von Kesselkollektoren.

2. Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch werden für jedes Wärmekraftwerk (im Folgenden als TKW bezeichnet) und Kesselhaus (mit Ausnahme von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern des Wohnungs- und Kommunalsektors) festgelegt.

Der Standard für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die zugeführte Wärmeenergie von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern im Wohnungs- und Kommunalbereich wird als Ganzes für die Organisation festgelegt.

3. Die Norm des spezifischen Kraftstoffverbrauchs (im Folgenden als NUR bezeichnet) wird in diesem Verfahren als das maximal zulässige, technisch begründete Maß des Kraftstoffverbrauchs pro Einheit der von den Reifen gelieferten elektrischen Energie pro Einheit der zugeführten thermischen Energie verstanden Heizungsnetz. Die Vorgaben werden in Gramm Normkraftstoff pro 1 Kilowattstunde (g Bezugskraftstoff/kWh), Kilogramm Bezugskraftstoff pro Gigakalorie (kg Bezugskraftstoff/Gcal) mit Differenzierung nach Monaten ermittelt.

Dieses Verfahren wird angewendet, wenn NUR für die nächste erstellt wird Abrechnungszeitraum Verordnung ( Fiskaljahr) sowie bei der Festsetzung von NRM für jede Abrechnungsperiode der Regulierung innerhalb der langfristigen Regulierungsperiode bei der Festlegung langfristiger Tarife im Bereich der Wärmeversorgung.

4. Die primären Objekte von NUR-Berechnungen an TPPs mit Dampfturbineneinheiten sind Gruppen und Untergruppen von Ausrüstungen. Eine Gerätegruppe ist eine Gruppe von Kondensationsturbineneinheiten oder Turbineneinheiten mit kontrollierter Dampfentnahme und Gegendruck (für Kraftwerke auch mit der gleichen Leistung) sowie alle Kessel (sowohl Kohlenstaub als auch Gasöl), die den Betrieb gewährleisten diese Turbineneinheiten. Die Untergruppe der Kraftwerksblöcke umfasst eine Kombination aus nur Kohlenstaub- oder nur Gasölkesseln und damit zusammenwirkenden Brennwert- oder Blockheizkraftwerken mit entsprechendem Frischdampfdruck und gleicher Leistung. Eine Untergruppe von Geräten mit Querverbindungen ist eine Reihe von Kondensations- oder KWK-Turbineneinheiten mit denselben Frischdampfparametern und Kesseln, die den Betrieb dieser Turbineneinheiten sicherstellen und nur Fest- oder Gasölbrennstoffe verbrennen.

Werden Kohlenstaub- und Gasölkessel an einem gemeinsamen Frischdampfsammler betrieben, so gilt eine Untergruppe von Anlagen mit Querverbindungen bedingt als Kohlenstaub.

Für TPPs, die mit GuD-Anlagen (im Folgenden als CCGT bezeichnet) oder Gasturbineneinheiten (im Folgenden als GTU bezeichnet) sowie Dieselgeneratoren (im Folgenden als DG bezeichnet) ausgestattet sind, werden NUR-Berechnungen für jedes Ausrüstungsteil durchgeführt.

Der Standard des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die zugeführte Wärmeenergie aus dem Heizkesselhaus (Industrie- und Heizkesselhaus) (Gruppenstandard) wird auf der Grundlage der einzelnen Kesselstandards unter Berücksichtigung ihrer Produktivität, Betriebszeit, des gewichteten Durchschnittsstandards für die berechnet Produktion von Wärmeenergie durch alle Kessel des Kesselhauses und die Menge an Wärmeenergie, die für den eigenen Bedarf des Kesselraums verbraucht wird. Individuelle Norm des spezifischen Brennstoffverbrauchs - die Norm des Verbrauchs des Auslegungsbrennstofftyps für den Kessel zur Erzeugung von 1 Gcal Wärmeenergie unter optimalen Betriebsbedingungen.

Dem Wärmenetz zugeführte Wärmeenergie ist definiert als die von Kesselanlagen erzeugte Wärmeenergie abzüglich der für den Eigenbedarf des Kesselhauses genutzten und an das Wärmenetz abgegebenen Wärmeenergie.

5. Für Dampfturbinen- und Gasturbinen-TPP mit einer installierten elektrischen Leistung von 10 MW oder mehr und Kessel mit einer Wärmeleistung von 50 Gcal/h oder mehr werden NUR-Berechnungen auf der Grundlage der normativen und technischen Dokumentation (im Folgenden - RTD ) in Kraft zum Zeitpunkt der Berechnungen des Kraftstoffverbrauchs.

Die Zusammensetzung des NTD für die Kraftstoffverwendung und die Anforderungen für seine Entwicklung sind in Abschnitt II dieses Verfahrens angegeben.

Für TKW mit einer Leistung von weniger als 10 MW und Kesselräumen mit einer Heizleistung von weniger als 50 Gcal/h sowie bei vorübergehendem Fehlen von NTD für die Brennstoffnutzung oder dem Ablauf ihrer Gültigkeit bei TKW und Kessel Häuser mit größerer Kapazität dürfen in den Berechnungen verwendet werden:

Indikatoren des Basiszeitraums;

Herstellerangaben, typische energetische Eigenschaften von Kessel- und Turbineneinheiten;

Experteneinschätzungen auf der Grundlage von Berichten oder anderen Daten.

Laut GD werden Pass-, Referenzdaten und operative Indikatoren in NUR-Berechnungen verwendet.

6. Bei der Berechnung der NUR zusätzliche Kraftstoff- und Energiekosten verursacht durch:

Auslassungen in Betriebs- und Reparaturdienst Ausrüstung;

Durchführung von Bau- und Installations-, Versuchs- und Forschungsarbeiten;

Inbetriebnahme und Einstellung neuer Geräte;

Erhaltung von Einheiten.

7. Bei Überschreitung tatsächliche Werte Kennziffern über die Kennziffern der energetischen Eigenschaften der Anlage (in Bezug auf die Effizienz von Kessel- und Turbineneinheiten, Unterdruck, Speisewassertemperatur, Strom- und Wärmekosten für den Eigenbedarf etc.) im Jahr vor dem berechneten, der NUR Die auf Basis der NTD berechneten Werte für den Kraftstoffverbrauch werden um die Höhe der Kraftstoffeinsparung gegenüber der im Vorjahr erzielten Energieleistung nach unten korrigiert.

8. Die Wahl der Zusammensetzung der Betriebsmittel und die Verteilung der elektrischen und thermischen Lasten auf einzelne Einheiten von Kraftwerken und Kesselhäusern basieren auf den Grundsätzen der Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung der Verbraucher und der Minimierung der Brennstoffkosten für die Energieversorgung.

9. NUR-Berechnungen werden für jeden Monat der Regulierungsperiode (langfristige Regulierungsperiode) und generell für die gesamte Regulierungsperiode (jede Abrechnungsperiode im Rahmen der langfristigen Regulierungsperiode) durchgeführt ). NUR als Ganzes für den Abrechnungszeitraum der Regulierung wird durch die Ergebnisse der Berechnungen für jeden Monat bestimmt.

10. Die Aufteilung der Brennstoffkosten von Kraftwerkskesseln zwischen elektrischer und thermischer Energie, die im kombinierten Zyklus in TPPs erzeugt wird, in den NUR-Berechnungen erfolgt gemäß den Methoden, die bei der Erstellung der staatlichen statistischen Berichterstattung angewendet wurden.

11. Zu den Dokumenten, die die Werte der vom Energieministerium Russlands berücksichtigten Standards für Kraftwerke und Kesselhäuser in der Elektrizitätswirtschaft belegen, gehören:

eine zusammenfassende Tabelle der Ergebnisse der Berechnungen der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für zugeführte Elektrizität und Wärme, erstellt gemäß Anlage 1 zu diesem Verfahren;

Erläuterungen;

NUR-Berechnungen je TKW und Kesselhaus für jeden Monat der Regulierungsperiode (langfristige Regulierungsperiode) und generell für die Regulierungsperiode (jede Regulierungsperiode innerhalb der langfristigen Regulierungsperiode). Bei der Durchführung von Berechnungen des spezifischen Brennstoffverbrauchs auf der Grundlage der NTD für Brennstoffnutzung müssen die unterstützenden Materialien ausgefüllte Layouts (in der NTD für Brennstoffnutzung enthalten) für jede TPP und jedes Kesselhaus für jeden der Monate des geschätzten Regulierungszeitraums (jeweils geschätzt Regulierungsperiode innerhalb der langfristigen Regulierungsperiode) ;

Berechnungen der Mindeststromerzeugung für Wärmekraftwerke für jeden Monat des Regulierungszeitraums und allgemein für den Abrechnungszeitraum;

Energiebilanzen für jeden Monat der Abrechnungsperiode der Regulierung (langfristige Regulierungsperiode) und allgemein für die Abrechnungsperiode der Regulierung (jede Abrechnungsperiode der Regulierung im Rahmen der langfristigen Regulierungsperiode), vereinbart mit dem Regionales Versandamt und die Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation in der Region staatliche Regulierung Tarife. Wenn in der prognostizierten Energiebilanz für jede Abrechnungsperiode der Regulierung im Rahmen der langen Regulierungsperiode keine Indikatoren vorhanden sind, wird die in der prognostizierten Energiebilanz berücksichtigte Menge für die erste Abrechnungsperiode der Regulierung im Rahmen der langen Regulierungsperiode berücksichtigt -Term Regulierungszeit wird für die Berechnung der NOR berücksichtigt;

planen Sie Reparaturen der Hauptstromversorgung im Abrechnungszeitraum;

Kopien Titelseiten aktuelle behördliche und technische Dokumentation zum Brennstoffverbrauch für jedes TPP und Kesselhaus gemäß den Anhängen 10 und 11 zu diesem Verfahren;

eine Karte des Kraftstoffverbrauchs aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Leistung der Ausrüstung vom Standardniveau für das Jahr vor dem aktuellen Jahr gemäß Anlage 12 zu diesem Verfahren;

einen Plan für die Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Beseitigung von Brennstoffverbrennungen aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Geräteleistung vom Standardniveau und einen Plan zur Realisierung des Energieeinsparpotenzials, der auf der Grundlage der Ergebnisse von Energieerhebungen entwickelt wurde;

die Struktur der Brennstoffbilanz, die Qualitätskennzahlen der verwendeten Brennstoffarten und -qualitäten der letzten drei Jahre vor der laufenden Periode, für die laufende Periode und prognostiziert im Abrechnungszeitraum (Heizwert, Aschegehalt, Feuchtigkeit) für die Abrechnung Zeitraum auf monatlicher Basis;

Kopien der statistischen Berichte über den Betrieb eines Wärmekraftwerks in Form von N 6-TP (jährlich) für die letzten 3 Jahre vor dem aktuellen;

Informationen über die Einhaltung der vom Energieministerium Russlands genehmigten Standards für ein Wärmekraftwerk für das laufende Jahr und die zwei vorangegangenen Jahre laufendes Jahr, gemäß Anlage 13 zu diesem Verfahren;

die Werte der Standards für das Abrechnungsjahr, das laufende Jahr und für die zwei Jahre vor dem laufenden Jahr, die im Tarif enthalten sind;

Materialien und Tabellen, die die Werte der zur Genehmigung eingereichten Standards gemäß der Liste und den Anforderungen dieses Verfahrens belegen (im Format eines Tabellenkalkulationseditors und einer CD).

Die Erläuterung gibt Folgendes wieder:

Name und Postanschrift Energieversorgungsorganisation, Position, Telefonnummer, Nachname, Vorname und Patronym des ersten Leiters;

eine kurze Beschreibung der installierten Hauptausrüstung gemäß den Anlagen 4 - 6 zu dieser Bestellung;

Merkmale von Wärme- und Stromkreisen, Betriebsmodi der Geräte, Kraftstoff- und Wasserversorgungsbedingungen;

prognostizierte Mengen der Stromerzeugung mit Angabe der Bezugsquellen;

prognostizierte Wärmeversorgungsmengen in Dampf und heißem Wasser unter Anwendung entsprechender Berechnungen zu ihrer Begründung, Temperaturpläne des Wärmenetzes, Kopien von Anträgen auf Wärmeversorgung von Verbrauchern;

Temperaturwerte der Außenluft, des Kühlwassers am Eintritt zu den Turbinenkondensatoren und deren Dynamik für die letzten drei Jahre in monatlicher und jährlicher Form, angenommen für einen geregelten Zeitraum;

Nachweis der prognostizierten Struktur und Qualität des verbrannten Brennstoffs mit beigefügten Kopien der entsprechenden Brennstofflieferverträge und Bescheinigungen über Qualitätsindikatoren;

die abgenommene Zusammensetzung der Betriebsmittel für jeden Monat des Abrechnungszeitraums mit entsprechender Begründung;

Grundsätze der Verteilung elektrischer und thermischer Lasten zwischen den Turbineneinheiten von TKW, zwischen Wärmeversorgungsquellen von TKW (geregelte und ungeregelte Entnahmen, Reduktionskühleinheiten (im Folgenden als ROU bezeichnet), Spitzenheißwasserkessel (im Folgenden als PVK bezeichnet). ));

Informationen über die NTD für den Kraftstoffverbrauch: Gültigkeitszeitraum, Werte der thermischen Effizienzreserven, Verfügbarkeit von Maßnahmen zur Realisierung des Energieeinsparpotenzials;

Ergebnisse von NUR-Berechnungen, Analyse der Gründe für die Änderung von Standards im Vergleich zu ihren tatsächlichen und normativer Wert für den Zeitraum vor der Abrechnung;

Dynamik der wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren für die letzten drei Jahre für TKW und Kesselhäuser gemäß den Anlagen 7 - 9 zu dieser Verordnung;

Analyse der Einhaltung der vom Energieministerium Russlands genehmigten Standards für das laufende Jahr und für die zwei Jahre vor dem laufenden Jahr.

Jedes der in den Materialien enthaltenen Dokumente, die die NUR-Werte belegen, muss vom Leiter des TPP, Kesselhauses oder Unternehmens unterzeichnet werden.

II. Die Zusammenstellung der behördlichen und technischen Dokumentation für die Brennstoffnutzung von Dampfturbinen, Gasturbinen-TPPs und Kesselhäusern und die Anforderungen für ihre Entwicklung

12. Für Dampfturbinen- und Gasturbinen-Wärmekraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von 10 MW oder mehr und Kesselanlagen mit einer Wärmeleistung von 50 Gcal/h und mehr wird eine normative und technische Dokumentation zum Brennstoffeinsatz erstellt.

13. Die Zusammensetzung der behördlichen und technischen Dokumentation für die Brennstoffnutzung eines Wärmekraftwerks umfasst:

Energieeigenschaften der Kesseleinheiten jeder der Gerätegruppen;

Energieeigenschaften von Turbineneinheiten jeder der Ausrüstungsgruppen;

Abhängigkeiten der technologischen Wärmeverluste im Zusammenhang mit der Wärmeleistung der einzelnen Gerätegruppen;

Abhängigkeit der absoluten oder spezifischen Strom- und Wärmekosten vom Eigenbedarf der einzelnen Gerätegruppen, des Kraftwerks insgesamt;

Erläuterung zur Entwicklung der energetischen Kennwerte der Geräte und der Abhängigkeiten der Strom- und Wärmekosten vom Eigenbedarf;

Diagramme des spezifischen Anfangs-Nominal-Brennstoffverbrauchs für gelieferten Strom und Wärme;

Layouts zur Berechnung der Nennkennzahlen von Geräten und Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch;

Berichterstattung über Daten zum nominellen und tatsächlichen spezifischen Kraftstoffverbrauch für die letzten 3 Jahre vor der Entwicklung des NTD für den Kraftstoffverbrauch.

Die normative und technische Dokumentation für die Brennstoffnutzung des Kesselhauses umfasst:

Energieeigenschaften jedes installierten Dampf- und Heißwasserkesseltyps;

Abhängigkeit des absoluten oder spezifischen Wärmeverbrauchs vom Eigenbedarf;

Abhängigkeiten der Energiekosten von den Mechanismen des Heizraums (Gebläse, Rauchabzüge, Förderpumpen, Netzpumpen usw.);

eine Erläuterung zur Entwicklung der energetischen Kennwerte der Geräte und der Abhängigkeiten der Heizkosten vom Eigenbedarf;

Diagramme des anfänglichen spezifischen Brennstoffverbrauchs für zugeführte Wärme;

Modell zur Berechnung von Nennindikatoren und Standards des spezifischen Kraftstoffverbrauchs;

Plan von organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Umsetzung von thermischen Effizienzreserven und rationelle Nutzung Brennstoff- und Energieressourcen, entwickelt auf der Grundlage von obligatorischen Energieaudits;

Die normative und technische Dokumentation zur Verwendung von Brennstoff durch Organisationen, die Heizkesselhäuser (Industrie- und Heizkessel) betreiben, umfasst:

technische Merkmale der Geräte und Betriebsarten;

Energieeigenschaften von Kesseln;

Eigenschaften des verwendeten Kraftstoffs;

Regimekarten, die auf der Grundlage der Ergebnisse von Regime- und Anpassungstests entwickelt wurden;

berechnungen und Indikatoren des Wärmeverbrauchs für den Hilfsbedarf des Kesselhauses für das Abrechnungsjahr;

ein Plan organisatorischer und technischer Maßnahmen zur rationellen Nutzung und Einsparung von Kraftstoff- und Energieressourcen und zur Reduzierung der Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch;

Berichterstattung über Daten zum nominellen und tatsächlichen spezifischen Kraftstoffverbrauch für die letzten 3 Jahre vor der Entwicklung des NTD für den Kraftstoffverbrauch.

14. Die Energiekennlinie des Geräts (im Folgenden als EC bezeichnet) ist ein Komplex von Abhängigkeiten der Nenn- und Anfangs-Nennwerte der Parameter und Betriebsindikatoren in absoluter, spezifischer oder relativer Hinsicht von der Last oder andere normbildende Indikatoren bei festen Werten externer Faktoren.

EC wird für ein bestimmtes thermisches Schema einer technisch einwandfreien Einheit unter Berücksichtigung dessen entwickelt Design-Merkmale, Bedingungen und Betriebsarten, Betriebsdauer.

EC spiegelt die maximal mögliche Effizienz der Nutzung von Energieressourcen durch die Einheit wider, vorausgesetzt, es gibt keine Auslassungen in ihrem Betrieb, Wartung und reparieren.

EH enthält ein Korrektursystem, mit dem Änderungen des Energieverbrauchsvolumens der Einheit bewertet werden können, wenn sich externe Faktoren ändern und die tatsächlichen Werte von Parametern und Indikatoren von den Parametern und Indikatoren von EH abweichen.

Externe Faktoren umfassen objektive Faktoren, die die Effizienz des Gerätebetriebs beeinflussen, deren Werte nicht von der Aktivität abhängen. Mitarbeiter der Produktion und Auftragnehmer-Reparaturorganisationen.

Als Ausgangsdaten bei der Entwicklung von EC-Geräten dienen:

Ergebnisse repräsentativer Waagentests;

Daten der Regime-Anpassung oder Express-Tests;

Gleichgewichtstests werden an bestandenen Geräten durchgeführt Überholung und mit höheren Betriebswerten der Wärmeeffizienzindikatoren im Vergleich zu anderen ähnlichen Geräten eines Wärmekraftwerks oder Kesselhauses.

In Ermangelung von Testergebnissen und TEC können die besten Leistungsindikatoren oder Daten von Geräteherstellern als Ausgangsdaten für die Entwicklung von temporären EC mit einer Gültigkeitsdauer von nicht mehr als 1 Jahr verwendet werden.

15. Bei der Entwicklung eines EC darf mit angemessener Begründung die Genauigkeit des Ausgangsmaterials berücksichtigt werden, das bei der Entwicklung der Energieeigenschaften, der Alterung (Verschleiß) der Ausrüstung und des Vorhandenseins schwerwiegender Konstruktions- und Herstellungsfehler verwendet wird und Einbau. Die Betriebstoleranz wird aufgrund ihrer Objektivität ohne zusätzliche Begründung berücksichtigt, da sie die Verschlechterung der Effizienz von Geräten während der Überholungszeit widerspiegelt.

Die Genauigkeit des Quellmaterials spiegelt die Fehler thermischer Tests wider, typische Energieeigenschaften.

Die Alterung (Verschleiß) von Betriebsmitteln kennzeichnet die natürliche, technisch nicht durch Reparaturen wiederherstellbare physikalische Abnutzung von Betriebsmitteln während ihres langjährigen Betriebs, die zu einer Verschlechterung des technischen Zustands, einer Abnahme der Leistungsfähigkeit und der Betriebssicherheit führt.

16. Die Korrekturen für Änderungen von Parametern und Indikatoren, die als Teil der Energieeigenschaften des Geräts angegeben sind, sehen Folgendes vor:

Bestimmung von Nennwerten von Parametern oder Indikatoren mit tatsächlichen oder vorhergesagten Werten externer Faktoren;

Bewertung der Reserve des thermischen Wirkungsgrads von Geräten aufgrund der Abweichung des tatsächlichen Werts eines Parameters oder Indikators von seinem Nennwert.

17. Diagramme des anfänglichen nominellen spezifischen Kraftstoffverbrauchs werden berechnet und erstellt:

für jede Gruppe (Untergruppe) von Kraftwerksausrüstungen für Winter- und Sommerperioden mit charakteristischen Kombinationen von Betriebsausrüstungen Durchschnittswerte der Wärmeversorgung im realen Bereich von Änderungen der elektrischen Lasten;

für Dampf- und Heißwasserkessel eines Kesselhauses für charakteristische Kombinationen von Betriebskesseln in einem realen Bereich von Wärmelaständerungen.

Die Diagramme zeigen:

Parameter, Bedingungen und Werte externer Faktoren, unter denen die Graphen erstellt werden;

Korrekturen des spezifischen Kraftstoffverbrauchs aufgrund von Änderungen externer Faktoren und Bedingungen;

Kombinationen von Bedieneinheiten;

Brennstoffverluste während des Anfahrens von Geräten aus verschiedenen thermischen Zuständen;

Werte der Koeffizienten der thermischen Effizienzreserve für die Lieferung von Wärme und Strom und der Grad ihrer Nutzung.

18. Das Modell zur Berechnung der Nennindikatoren und Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch ist eine Tabelle, die das Berechnungsverfahren widerspiegelt, die Quellen der Primärinformationen bestimmt und Berechnungsformeln enthält.

Modelle werden nach Gruppen (Untergruppen) von Geräten entwickelt, wobei die Zusammensetzung der Geräte und die Merkmale ihrer thermischen Schemata, Betriebsarten und verbrannten Brennstoffarten berücksichtigt werden.

Layouts spiegeln wider:

Anfangs-Nennwerte von Indikatoren, die durch Energieeigenschaften (ohne Änderungen) bei tatsächlichen Durchschnittslasten bestimmt werden. Die Parameter von Turbineneinheiten werden für jede ihrer Betriebsarten bestimmt (Kondensation, mit einer oder zwei einstellbaren Dampfentnahmen, mit ein- oder zweistufiger Erwärmung des Netzwassers);

tatsächliche Werte externer Faktoren, Indikatoren zur Charakterisierung des Energieerzeugungsvolumens, Betriebsmodi der Geräte, Inbetriebnahmen;

die Werte der Änderungen der Indikatoren für den Unterschied zwischen den tatsächlichen Werten externer Faktoren und denen, die bei der Konstruktion von Energieeigenschaften angenommen wurden;

nominelle Werte der Haupt- und Zwischenindikatoren von Einheiten für tatsächliche Betriebsarten und Werte externer Faktoren;

die Korrekturwerte des spezifischen Kraftstoffverbrauchs zur Stabilisierung der Modi, die Entwicklung neu eingeführter Geräte;

Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch.

19. Die Gültigkeitsdauer von NTD zur Kraftstoffnutzung darf 5 Jahre nicht überschreiten. Am Ende der Gültigkeitsdauer des NTD wird überprüft, die Gültigkeitsdauer des NTD wird nicht verlängert. Die NTD wird ein Quartal vor ihrem Ablaufdatum überprüft.

Eine außerordentliche Überprüfung des NTD wird durchgeführt, wenn:

Umstellung von Kesseln auf die Verbrennung von Brennstoff eines anderen Typs oder einer anderen Marke;

Übertragung von Turbineneinheiten mit Dampfkondensation zum Arbeiten mit Gegendruck oder vermindertem Vakuum;

Umbau von Turbineneinheiten mit Organisation einer kontrollierten Entnahme oder mit einer Erhöhung der Dampffreisetzung aus kontrollierter Entnahme;

Einführung neuer Geräte.

  • Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation (Energieministerium Russlands) vom 10. August 2012 N 377 Moskau „Über das Verfahren zur Bestimmung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel, Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch bei der Erzeugung von Wärmeenergie, Standards für Brennstoffvorräte an Wärmeenergiequellen (mit Ausnahme von Wärmeenergiequellen, die im Modus der kombinierten Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie arbeiten), einschließlich zum Zwecke der staatlichen Regulierung der Preise (Tarife) im Bereich Wärmeversorgung“
  • VERORDNUNG des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2008 N 323 "ÜBER DIE ORGANISATION IM ENERGIEMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION ARBEITEN AN DER GENEHMIGUNG VON STANDARDS FÜR DEN SPEZIFISCHEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH FÜR GELIEFERTE ELEKTRISCHE UND WÄRMEENERGIE AUS WÄRMEKRAFT UND KWK"

    In Übereinstimmung mit Absatz 4.2.2 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; N 42, Art. 4825; N 46, Artikel 5337), bestelle ich:

    GENEHMIGT
    Auftrag des russischen Energieministeriums
    Nr. 323 vom 30. Dezember 2008

    Regionalzentrum für Energieeinsparung

    • Verordnung des russischen Energieministeriums vom 30. Dezember 2008 N 323 (in der Fassung vom 10. August 2012) „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie“

      MINISTERIUM FÜR ENERGIE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

      BEI DER GENEHMIGUNG DER BESTELLUNG
      DEFINITIONEN VON STANDARDS FÜR SPEZIFISCHEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH
      BEI DER ERZEUGUNG VON STROM UND WÄRME

      In Übereinstimmung mit Absatz 4.2.14.8 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; 2011, N 44, Art. 6269 ), befehle ich:
      (in der Fassung des Erlasses des russischen Energieministeriums vom 10.08.2012 N 377)
      1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie.
      (Absatz 1 in der Fassung des Erlasses des russischen Energieministeriums vom 10.08.2012 N 377)
      2. Als ungültig erkennen:
      Verordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 4. Oktober 2005 N 268 „Über die Organisation der Arbeit im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die gelieferten elektrischen und Wärmeenergie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert beim Justizministerium Russlands am 28. Oktober 2005 N 7117).

      Rechtsgrundlage der Russischen Föderation

      Kostenlose Beratung
      Bundesgesetz
      • Heimat
      • VERORDNUNG des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2008 N 323 "ÜBER DIE ORGANISATION IM ENERGIEMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION ARBEITEN AN DER GENEHMIGUNG VON STANDARDS FÜR DEN SPEZIFISCHEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH FÜR GELIEFERTE ELEKTRISCHE UND WÄRMEENERGIE AUS WÄRMEKRAFT UND KWK"
      • „Merkblatt der normativen Akte der föderalen Exekutivorgane“, N 16, 20.04.2009
      • 40. Der Standard des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die von Heizkesselhäusern (Industrie- und Heizkessel) gelieferte thermische Energie (das maximal zulässige technisch begründete Maß des Brennstoffverbrauchs pro Einheit thermischer Energie, die von der Quelle (den Quellen) an das Heizungsnetz geliefert wird) ist als Ganzes für die Organisation bestimmt - juristische Person.

        Die an das Wärmenetz abgegebene Wärmeenergie ist definiert als die von den Kesselanlagen erzeugte Wärmeenergie abzüglich der für den Eigenbedarf des Kesselhauses genutzten und an das Wärmenetz abgegebenen Wärmeenergie.

        Der Standard für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die zugeführte Wärmeenergie aus dem Kesselhaus (Gruppenstandard) wird auf der Grundlage individueller Standards für Kesseleinheiten unter Berücksichtigung ihrer Produktivität, Betriebszeit, des gewichteten Durchschnittsstandards für die Wärmeerzeugung durch berechnet alle Kesseleinheiten des Kesselhauses und die Menge des Heizenergieverbrauchs für den Hilfsbedarf des Kesselhauses.

        Als berechneter Brennstoff wird die im technischen Pass des Kessels angegebene Brennstoffart akzeptiert.

        Die Standards werden in Kilogramm Standardkraftstoff pro Gigakalorie (kg Kraftstoffäquivalent/Gcal) ermittelt.

        41. Der Standard für den spezifischen Brennstoffverbrauch (NUR) für eine Organisation wird auf der Grundlage der Ergebnisse von Berechnungen für Kesselhäuser festgelegt, die sich aus anderen Rechtsgründen im Eigentum oder Eigentum der Organisation befinden.

        NUR kann separat bestimmt werden für getrennte Unterteilungen(Filialen) der Organisation.

        42. Bei der Berechnung der NUR dürfen die durch Regelabweichungen verursachten Kraftstoff- und Energiekosten nicht berücksichtigt werden technischer Betrieb und Betriebsweisen von Wärmeenergieanlagen, für den Bau und die Überholung von Gebäuden und Bauwerken, die Installation, Inbetriebnahme und Einstellung neuer Kesselanlagen, für die Konservierung von nicht in Betrieb genommenen oder stillgelegten Anlagen, für Versuchs- und Forschungsarbeiten.

        43. NUR-Berechnungen werden für jeden Monat des Abrechnungszeitraums und im Allgemeinen für den gesamten Abrechnungszeitraum auf der Grundlage der Berechnungsergebnisse für jeden Monat durchgeführt.

        Der Betrieb einzelner Heizkessel und Heizräume an verschiedene Typen Kraftstoff in verschiedenen Jahreszeiten wird bei der Berechnung einzelner Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch in den entsprechenden Monaten berücksichtigt.

        NUR kann separat installiert werden für verschiedene Sorten Brennstoff (Gas, Heizöl, Kohle usw.) in Fällen, in denen die Organisation Kesselhäuser (Gruppen von Kesselhäusern) betreibt, die verschiedene Arten von Brennstoffen als Hauptbrennstoff verwenden.

        In diesem Fall erfolgt die NUR-Berechnung für nach Brennstoffart zu einer Gruppe zusammengefasste Kesselhäuser wie für die Gesamtorganisation.

        44. Die genehmigten Standards können überprüft werden, wenn Gründe vorliegen, die den Kraftstoffverbrauch erheblich beeinflussen:

        Änderung der Art, Klasse, Marke oder Qualität des verbrannten Kraftstoffs;

        Identifizierung neuer Eigenschaften von Kesseleinheiten durch Tests;

        Installation neuer und Umbau bestehender Anlagen, Umrüstung von Dampfkesseln auf Heißwasserbetrieb.

        "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie" (zusammen mit dem "Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie")"

        1. Spezifischer Kraftstoffverbrauch für:

        2. Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch werden für jedes Wärmekraftwerk (im Folgenden als TKW bezeichnet) und Kesselhaus (mit Ausnahme von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern im Wohnungs- und Kommunalsektor) festgelegt.

        Der Standard für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die zugeführte Wärmeenergie von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern im Wohnungs- und Kommunalbereich wird als Ganzes für die Organisation festgelegt.

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        Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2008 Nr. 323 „Über die Organisation der Arbeit im Energieministerium der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerke und Kesselhäuser"

        In Übereinstimmung mit Absatz 4.2.2 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; N 42, Art. 4825; N 46, Artikel 5337), bestelle ich:

        1. Genehmigen Sie die beigefügten Anweisungen für die Organisation der Arbeiten zur Berechnung und Begründung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern im Energieministerium der Russischen Föderation.

        2. Als ungültig erkennen:

        Anordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 4. Oktober 2005 N 268 „Über die Organisation der Arbeit im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die gelieferten elektrischen und Wärmeenergie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert beim Justizministerium Russlands am 28. Oktober 2005 N 7117).

        Registrierung N 13512

        Anweisung
        über die Organisation der Arbeiten zur Berechnung und Begründung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern im Energieministerium Russlands
        (genehmigt im Auftrag des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2008 N 323)

        I. Allgemeine Bestimmungen

        freigesetzte elektrische Energie aus Reifen und Wärmeenergie aus Kollektoren von Wärmekraftwerken, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden;

        freigesetzte Wärmeenergie von Kesselkollektoren.

        3. Unter der Norm des spezifischen Kraftstoffverbrauchs (im Folgenden als NUR bezeichnet) in dieser Anleitung versteht man das maximal zulässige technisch begründete Maß des Kraftstoffverbrauchs pro Einheit elektrischer Energie, die von Reifen geliefert wird, pro Einheit thermischer Energie, die dem Heizungsnetz zugeführt wird. Die Standards werden in Gramm Normkraftstoff pro 1 Kilowattstunde (g Brennstoffäquivalent/*), Kilogramm Normkraftstoff pro Gigakalorie (kg Normkraftstoff/Gcal) ermittelt.

        4. Die primären Objekte von NUR-Berechnungen an TPPs mit Dampfturbineneinheiten sind Gruppen und Untergruppen von Ausrüstungen. Eine Gerätegruppe ist eine Gruppe von Kondensationsturbineneinheiten oder Turbineneinheiten mit kontrollierter Dampfentnahme und Gegendruck (für Kraftwerke auch mit der gleichen Leistung) sowie alle Kessel (sowohl Kohlenstaub als auch Gasöl), die den Betrieb gewährleisten diese Turbineneinheiten. Die Untergruppe der Kraftwerksblöcke umfasst eine Kombination aus nur Kohlenstaub- oder nur Gasölkesseln und damit zusammenwirkenden Brennwert- oder Blockheizkraftwerken mit entsprechendem Frischdampfdruck und gleicher Leistung. Eine Untergruppe von Geräten mit Querverbindungen ist eine Reihe von Kondensations- oder KWK-Turbineneinheiten mit denselben Frischdampfparametern und Kesseln, die den Betrieb dieser Turbineneinheiten sicherstellen und nur Fest- oder Gasölbrennstoffe verbrennen.

        Werden Kohlenstaub- und Gasölkessel an einem gemeinsamen Frischdampfsammler betrieben, so gilt eine Untergruppe von Anlagen mit Querverbindungen bedingt als Kohlenstaub.

        Für TPPs, die mit GuD-Anlagen (im Folgenden als CCGT bezeichnet) oder Gasturbineneinheiten (im Folgenden als GTU bezeichnet) sowie Dieselgeneratoren (im Folgenden als DG bezeichnet) ausgestattet sind, werden NUR-Berechnungen für jedes Ausrüstungsteil durchgeführt.

        Der Standard des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die zugeführte Wärmeenergie aus dem Heizkesselhaus (Industrie- und Heizkesselhaus) (Gruppenstandard) wird auf der Grundlage der einzelnen Kesselstandards unter Berücksichtigung ihrer Produktivität, Betriebszeit, des gewichteten Durchschnittsstandards für die berechnet Produktion von Wärmeenergie durch alle Kessel des Kesselhauses und die Menge an Wärmeenergie, die für den eigenen Bedarf des Kesselraums verbraucht wird. Die individuelle Norm des spezifischen Brennstoffverbrauchs ist die Norm des Verbrauchs des berechneten Brennstofftyps für den Kessel zur Erzeugung von 1 Gcal Wärmeenergie unter optimalen Betriebsbedingungen.

        Dem Wärmenetz zugeführte Wärmeenergie ist definiert als die von Kesselanlagen erzeugte Wärmeenergie abzüglich der für den Eigenbedarf des Kesselhauses genutzten und an das Wärmenetz abgegebenen Wärmeenergie.

        5. Für Dampfturbinen- und Gasturbinen-TPP mit einer installierten elektrischen Leistung von 10 MW oder mehr und Kessel mit einer Wärmeleistung von 50 Gcal/h oder mehr werden NUR-Berechnungen auf der Grundlage der normativen und technischen Dokumentation (im Folgenden bezeichnet) durchgeführt als RTD) in Kraft zum Zeitpunkt der Berechnungen für den Kraftstoffverbrauch.

        Die Zusammensetzung des NTD für die Kraftstoffverwendung und die Anforderungen für seine Entwicklung sind in Abschnitt II dieser Anweisung angegeben.

        Für TKW mit einer Leistung von weniger als 10 MW und Kessel mit einer Wärmeleistung von weniger als 50 Gcal/h sowie bei vorübergehendem Wegfall der NTD zur Brennstoffnutzung oder bei Ablauf ihrer Gültigkeit an TKW und Kessel mit höherer Kapazität darf in den Berechnungen verwendet werden:

        Indikatoren des Basiszeitraums;

        Herstellerangaben, typische energetische Eigenschaften von Kessel- und Turbineneinheiten;

        Experteneinschätzungen auf der Grundlage von Berichten oder anderen Daten.

        Laut GD werden Pass-, Referenzdaten und operative Indikatoren in NUR-Berechnungen verwendet.

        6. Bei der Berechnung der NUR zusätzliche Kraftstoff- und Energiekosten verursacht durch:

        Versäumnisse bei der Betriebs- und Reparaturwartung von Geräten;

        Durchführung von Bau- und Installations-, Versuchs- und Forschungsarbeiten;

        Inbetriebnahme und Einstellung neuer Geräte;

        7. Für den Fall, dass die tatsächlichen Werte der Indikatoren die Indikatoren der Energieeigenschaften der Ausrüstung überschreiten (in Bezug auf die Effizienz von Kessel- und Turbineneinheiten, Vakuum, Speisewassertemperatur, Strom- und Wärmekosten für den Eigenbedarf, etc.) im Jahr vor dem berechneten, werden die NUR-Werte, die auf der Grundlage der NTD für den Kraftstoffverbrauch berechnet wurden, um die Menge der Kraftstoffeinsparung gegenüber der im Vorjahr erzielten Energieeffizienz nach unten korrigiert.

        8. Die Wahl der Zusammensetzung der Betriebsmittel und die Verteilung der elektrischen und thermischen Lasten auf einzelne Einheiten von Kraftwerken und Kesselhäusern basieren auf den Grundsätzen der Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung der Verbraucher und der Minimierung der Brennstoffkosten für die Energieversorgung.

        9. NUR-Berechnungen werden für jeden Monat des Regulierungszeitraums und im Allgemeinen für den gesamten Abrechnungszeitraum durchgeführt. NUR als Ganzes für den Abrechnungszeitraum werden durch die Ergebnisse ihrer Berechnungen für jeden Monat bestimmt.

        10. Die Aufteilung der Brennstoffkosten von Kraftwerkskesseln zwischen elektrischer und thermischer Energie, die im kombinierten Zyklus in TPPs erzeugt wird, in den NUR-Berechnungen erfolgt gemäß den Methoden, die bei der Erstellung der staatlichen statistischen Berichterstattung angewendet wurden.

        11. Zu den Dokumenten, die die Werte der vom Energieministerium Russlands berücksichtigten Standards für Kraftwerke und Kesselhäuser der Elektrizitätswirtschaft belegen, gehören:

        eine zusammenfassende Tabelle der Ergebnisse der Berechnungen der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte Elektrizität und Wärme, erstellt gemäß Anhang 1 dieser Anweisung;

        NUR-Berechnungen je TKW und Kesselhaus für jeden Monat des Regulierungszeitraums und generell für den Abrechnungszeitraum. Bei der Durchführung von Berechnungen des spezifischen Brennstoffverbrauchs auf der Grundlage der NTD für den Brennstoffverbrauch müssen die Unterlagen ausgefüllte Pläne (in der NTD für den Brennstoffverbrauch enthalten) für jede TKW und jedes Kesselhaus für jeden Monat des Berechnungszeitraums enthalten;

        Berechnungen der Mindeststromerzeugung für Wärmekraftwerke für jeden Monat des Regulierungszeitraums und allgemein für den Abrechnungszeitraum;

        Energiebilanzen für jeden Monat des Abrechnungszeitraums und für den gesamten Abrechnungszeitraum, vereinbart mit dem regionalen Versandamt und der Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Tarifregulierung;

        planen Sie Reparaturen der Hauptstromversorgung im Abrechnungszeitraum;

        Kopien der Titelseiten der aktuellen behördlichen und technischen Dokumentation zur Brennstoffverwendung für jedes TKW und Kesselhaus gemäß den Anlagen 10 und 11 zu dieser Anweisung;

        eine Karte des Kraftstoffverbrauchs aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Leistung des Geräts vom Standardniveau für das Jahr vor dem aktuellen Jahr gemäß Anhang 12 dieser Anweisung;

        einen Plan für die Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Beseitigung von Brennstoffverbrennungen aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Geräteleistung vom Standardniveau und einen Plan zur Realisierung des Energieeinsparpotenzials, der auf der Grundlage der Ergebnisse von Energieerhebungen entwickelt wurde;

        die Struktur der Brennstoffbilanz, die Qualitätskennzahlen der verwendeten Brennstoffarten und -qualitäten der letzten drei Jahre vor der laufenden Periode, für die laufende Periode und prognostiziert im Abrechnungszeitraum (Heizwert, Aschegehalt, Feuchtigkeit) für die Abrechnung Zeitraum auf monatlicher Basis;

        Kopien der statistischen Berichte über den Betrieb eines Wärmekraftwerks in Form von N 6-TP (jährlich) für die letzten 3 Jahre vor dem aktuellen;

        Informationen über die Erfüllung der vom Energieministerium Russlands genehmigten Standards für ein Wärmekraftwerk für das laufende Jahr und für die zwei Jahre vor dem laufenden Jahr gemäß Anhang 13 dieser Anweisung;

        die Werte der Standards für das Abrechnungsjahr, das laufende Jahr und für die zwei Jahre vor dem laufenden Jahr, die im Tarif enthalten sind;

        Materialien und Tabellen, die die Werte der zur Genehmigung eingereichten Standards gemäß der Liste und den Anforderungen dieser Anweisung belegen (im Format eines Tabellenkalkulationseditors und einer CD).

        Die Erläuterung gibt Folgendes wieder:

        Name und Postanschrift der Energieversorgungsorganisation, Funktion, Telefonnummer, Nachname, Vorname und Patronym des ersten Leiters;

        eine kurze Beschreibung der installierten Hauptausrüstung gemäß den Anlagen 4-6 dieser Anleitung;

        Merkmale von Wärme- und Stromkreisen, Betriebsmodi der Geräte, Kraftstoff- und Wasserversorgungsbedingungen;

        prognostizierte Mengen der Stromerzeugung mit Angabe der Bezugsquellen;

        prognostizierte Wärmeversorgungsmengen in Dampf und heißem Wasser unter Anwendung entsprechender Berechnungen zu ihrer Begründung, Temperaturpläne des Wärmenetzes, Kopien von Anträgen auf Wärmeversorgung von Verbrauchern;

        Temperaturwerte der Außenluft, des Kühlwassers am Eintritt zu den Turbinenkondensatoren und deren Dynamik für die letzten drei Jahre in monatlicher und jährlicher Form, angenommen für einen geregelten Zeitraum;

        Nachweis der prognostizierten Struktur und Qualität des verbrannten Brennstoffs mit beigefügten Kopien der entsprechenden Brennstofflieferverträge und Bescheinigungen über Qualitätsindikatoren;

        die abgenommene Zusammensetzung der Betriebsmittel für jeden Monat des Abrechnungszeitraums mit entsprechender Begründung;

        Grundsätze der Verteilung elektrischer und thermischer Lasten zwischen den Turbineneinheiten von TKW, zwischen Wärmeversorgungsquellen von TKW (geregelte und ungeregelte Entnahmen, Reduktionskühleinheiten (im Folgenden als ROU bezeichnet), Spitzenheißwasserkessel (im Folgenden als PVK bezeichnet). );

        Informationen über die NTD für den Kraftstoffverbrauch: Gültigkeitszeitraum, Werte der thermischen Effizienzreserven, Verfügbarkeit von Maßnahmen zur Realisierung des Energieeinsparpotenzials;

        Ergebnisse von NUR-Berechnungen, Analyse der Gründe für die Änderung der Standards im Vergleich zu ihren tatsächlichen und Standardwerten für den Zeitraum vor dem Berechnungszeitraum;

        Dynamik der wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren für die letzten drei Jahre für TPPs und Kesselhäuser gemäß den Anhängen 7-9 dieser Anweisung;

        Analyse der Umsetzung der vom Energieministerium Russlands genehmigten Standards für das laufende Jahr und für die zwei Jahre vor dem laufenden Jahr.

        Jedes der in den Materialien enthaltenen Dokumente, die die NUR-Werte belegen, muss vom Leiter des TPP, Kesselhauses oder Unternehmens unterzeichnet werden.

        II. Die Zusammenstellung der behördlichen und technischen Dokumentation für die Brennstoffnutzung von Dampfturbinen, Gasturbinen-TPPs und Kesselhäusern und die Anforderungen für ihre Entwicklung

        12. Für Dampfturbinen- und Gasturbinen-Wärmekraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von 10 MW oder mehr und Kesselanlagen mit einer Wärmeleistung von 50 Gcal/h und mehr wird eine normative und technische Dokumentation zum Brennstoffeinsatz erstellt.

        13. Die Zusammensetzung der behördlichen und technischen Dokumentation für die Brennstoffnutzung eines Wärmekraftwerks umfasst:

        Energieeigenschaften der Kesseleinheiten jeder der Gerätegruppen;

        Energieeigenschaften von Turbineneinheiten jeder der Ausrüstungsgruppen;

        Abhängigkeiten der technologischen Wärmeverluste im Zusammenhang mit der Wärmeleistung der einzelnen Gerätegruppen;

        Abhängigkeit der absoluten oder spezifischen Strom- und Wärmekosten vom Eigenbedarf der einzelnen Gerätegruppen, des Kraftwerks insgesamt;

        Erläuterung zur Entwicklung der energetischen Kennwerte der Geräte und der Abhängigkeiten der Strom- und Wärmekosten vom Eigenbedarf;

        Diagramme des spezifischen Anfangs-Nominal-Brennstoffverbrauchs für gelieferten Strom und Wärme;

        Layouts zur Berechnung der Nennkennzahlen von Geräten und Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch;

        ein Plan organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Umsetzung von Reserven des thermischen Wirkungsgrads und der rationellen Nutzung von Brennstoff- und Energieressourcen, der auf der Grundlage von obligatorischen Energieaudits entwickelt wurde;

        Berichterstattung über Daten zum nominellen und tatsächlichen spezifischen Kraftstoffverbrauch für die letzten 3 Jahre vor der Entwicklung des NTD für den Kraftstoffverbrauch.

        Die normative und technische Dokumentation für die Brennstoffnutzung des Kesselhauses umfasst:

        Energieeigenschaften jedes installierten Dampf- und Heißwasserkesseltyps;

        Abhängigkeit des absoluten oder spezifischen Wärmeverbrauchs vom Eigenbedarf;

        Abhängigkeiten der Energiekosten von den Mechanismen des Heizraums (Gebläse, Rauchabzüge, Förderpumpen, Netzpumpen usw.);

        eine Erläuterung zur Entwicklung der energetischen Kennwerte der Geräte und der Abhängigkeiten der Heizkosten vom Eigenbedarf;

        Diagramme des anfänglichen spezifischen Brennstoffverbrauchs für zugeführte Wärme;

        Modell zur Berechnung von Nennindikatoren und Standards des spezifischen Kraftstoffverbrauchs;

        Die normative und technische Dokumentation zur Verwendung von Brennstoff durch Organisationen, die Heizkesselhäuser (Industrie- und Heizkessel) betreiben, umfasst:

        technische Merkmale der Geräte und Betriebsarten;

        Energieeigenschaften von Kesseln;

        Eigenschaften des verwendeten Kraftstoffs;

        Regimekarten, die auf der Grundlage der Ergebnisse von Regime- und Anpassungstests entwickelt wurden;

        berechnungen und Indikatoren des Wärmeverbrauchs für den Hilfsbedarf des Kesselhauses für das Abrechnungsjahr;

        ein Plan organisatorischer und technischer Maßnahmen zur rationellen Nutzung und Einsparung von Kraftstoff- und Energieressourcen und zur Reduzierung der Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch;

        Berichterstattung über Daten zum nominellen und tatsächlichen spezifischen Kraftstoffverbrauch für die letzten 3 Jahre vor der Entwicklung des NTD für den Kraftstoffverbrauch.

        14. Die Energiecharakteristik des Geräts (im Folgenden als EC bezeichnet) ist ein Komplex von Abhängigkeiten der Nenn- und Anfangs-Nennwerte der Parameter und Betriebsindikatoren in absoluter, spezifischer oder relativer Hinsicht von der Last oder anderen normbildende Indikatoren bei festen Werten externer Faktoren.

        EC wird für ein bestimmtes thermisches Schema einer technisch einwandfreien Einheit unter Berücksichtigung ihrer Konstruktionsmerkmale, Betriebsbedingungen und -modi sowie der Betriebsdauer entwickelt.

        EC spiegelt die maximal mögliche Energieeffizienz des Gerätes wider, vorausgesetzt, es gibt keine Versäumnisse bei Betrieb, Wartung und Reparatur.

        EH enthält ein Korrektursystem, mit dem Änderungen des Energieverbrauchsvolumens der Einheit bewertet werden können, wenn sich externe Faktoren ändern und die tatsächlichen Werte von Parametern und Indikatoren von den Parametern und Indikatoren von EH abweichen.

        Zu den externen Faktoren gehören objektive Faktoren, die die Effizienz des Gerätebetriebs beeinflussen, deren Werte nicht von den Aktivitäten des Produktionspersonals und der Reparaturorganisationen von Auftragnehmern abhängen.

        Als Ausgangsdaten bei der Entwicklung von EC-Geräten dienen:

        Ergebnisse repräsentativer Waagentests;

        Daten der Regime-Anpassung oder Express-Tests;

        Gleichgewichtstests werden an Geräten durchgeführt, die einer Generalüberholung unterzogen wurden und im Vergleich zu anderen ähnlichen Geräten eines TPP oder Kesselhauses höhere Betriebswerte der Wärmeeffizienzindikatoren aufweisen.

        In Ermangelung von Testergebnissen und TEC können die besten Leistungsindikatoren oder Daten von Geräteherstellern als Ausgangsdaten für die Entwicklung von temporären EC mit einer Gültigkeitsdauer von nicht mehr als 1 Jahr verwendet werden.

        15. Bei der Entwicklung von EC darf mit angemessener Begründung die Genauigkeit des Ausgangsmaterials berücksichtigt werden, das bei der Entwicklung der Energieeigenschaften, der Alterung (Verschleiß) der Ausrüstung, des Vorhandenseins schwerwiegender Konstruktions-, Herstellungs- und Konstruktionsfehler verwendet wird Installation. Die Betriebstoleranz wird aufgrund ihrer Objektivität ohne zusätzliche Begründung berücksichtigt, da sie die Verschlechterung der Effizienz von Geräten während der Überholungszeit widerspiegelt.

        Die Genauigkeit des Quellmaterials spiegelt die Fehler thermischer Tests wider, typische Energieeigenschaften.

        Die Alterung (Verschleiß) von Betriebsmitteln kennzeichnet die natürliche, technisch nicht durch Reparaturen wiederherstellbare physikalische Abnutzung von Betriebsmitteln während ihres langjährigen Betriebs, die zu einer Verschlechterung des technischen Zustands, einer Abnahme der Leistungsfähigkeit und der Betriebssicherheit führt.

        16. Die Korrekturen für Änderungen von Parametern und Indikatoren, die als Teil der Energieeigenschaften des Geräts angegeben sind, sehen Folgendes vor:

        Bestimmung von Nennwerten von Parametern oder Indikatoren mit tatsächlichen oder vorhergesagten Werten externer Faktoren;

        Bewertung der Reserve des thermischen Wirkungsgrads von Geräten aufgrund der Abweichung des tatsächlichen Werts eines Parameters oder Indikators von seinem Nennwert.

        17. Diagramme des anfänglichen nominellen spezifischen Kraftstoffverbrauchs werden berechnet und erstellt:

        für jede Gruppe (Untergruppe) von Kraftwerksausrüstungen für Winter- und Sommerperioden mit charakteristischen Kombinationen von Betriebsausrüstungen Durchschnittswerte der Wärmeversorgung im realen Bereich von Änderungen der elektrischen Lasten;

        für Dampf- und Heißwasserkessel eines Kesselhauses für charakteristische Kombinationen von Betriebskesseln in einem realen Bereich von Wärmelaständerungen.

        Die Diagramme zeigen:

        Parameter, Bedingungen und Werte externer Faktoren, unter denen die Graphen erstellt werden;

        Korrekturen des spezifischen Kraftstoffverbrauchs aufgrund von Änderungen externer Faktoren und Bedingungen;

        Kombinationen von Bedieneinheiten;

        Brennstoffverluste während des Anfahrens von Geräten aus verschiedenen thermischen Zuständen;

        Werte der Koeffizienten der thermischen Effizienzreserve für die Lieferung von Wärme und Strom und der Grad ihrer Nutzung.

        18. Das Modell zur Berechnung der Nennindikatoren und Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch ist eine Tabelle, die das Berechnungsverfahren widerspiegelt, die Quellen der Primärinformationen bestimmt und Berechnungsformeln enthält.

        Modelle werden nach Gruppen (Untergruppen) von Geräten entwickelt, wobei die Zusammensetzung der Geräte und die Merkmale ihrer thermischen Schemata, Betriebsarten und verbrannten Brennstoffarten berücksichtigt werden.

        Anfangs-Nennwerte von Indikatoren, die durch Energieeigenschaften (ohne Änderungen) bei tatsächlichen Durchschnittslasten bestimmt werden. Die Parameter von Turbineneinheiten werden für jede ihrer Betriebsarten bestimmt (Kondensation, mit einer oder zwei einstellbaren Dampfentnahmen, mit ein- oder zweistufiger Erwärmung des Netzwassers);

        tatsächliche Werte externer Faktoren, Indikatoren zur Charakterisierung des Energieerzeugungsvolumens, Betriebsmodi der Geräte, Inbetriebnahmen;

        die Werte der Änderungen der Indikatoren für den Unterschied zwischen den tatsächlichen Werten externer Faktoren und denen, die bei der Konstruktion von Energieeigenschaften angenommen wurden;

        nominelle Werte der Haupt- und Zwischenindikatoren von Einheiten für tatsächliche Betriebsarten und Werte externer Faktoren;

        die Korrekturwerte des spezifischen Kraftstoffverbrauchs zur Stabilisierung der Modi, die Entwicklung neu eingeführter Geräte;

        Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch.

        19. Die Gültigkeitsdauer von NTD zur Kraftstoffnutzung darf 5 Jahre nicht überschreiten. Am Ende der Gültigkeitsdauer des NTD wird überprüft, die Gültigkeitsdauer des NTD wird nicht verlängert. Die NTD wird ein Quartal vor ihrem Ablaufdatum überprüft.

        Eine außerordentliche Überprüfung des NTD wird durchgeführt, wenn:

        Umstellung von Kesseln auf die Verbrennung von Brennstoff eines anderen Typs oder einer anderen Marke;

        Übertragung von Turbineneinheiten mit Dampfkondensation zum Arbeiten mit Gegendruck oder vermindertem Vakuum;

        Umbau von Turbineneinheiten mit Organisation einer kontrollierten Entnahme oder mit einer Erhöhung der Dampffreisetzung aus kontrollierter Entnahme;

        Einführung neuer Geräte.

        III. Methodik zur Berechnung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für TKW und Kesselhäuser

        Berechnung von NUR auf Basis der normativen und technischen Dokumentation für den Kraftstoffverbrauch

        20. Wenn ein Wärmekraftwerk oder ein Kesselhaus über eine vorhandene NTD zur Brennstoffnutzung verfügt, werden NUR für die vom Kraftwerk gelieferte elektrische und thermische Energie, NUR für die vom Kesselhaus gelieferte thermische Energie in der durch das Modell geregelten Reihenfolge berechnet zur Berechnung von Nennindikatoren und Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch.

        Berechnungen werden für jede Turbineneinheit und jeden Typ von Kesseleinheiten durchgeführt, die in der Ausrüstungsgruppe enthalten sind.

        Für die Gruppe als Ganzes werden die Indikatoren bestimmt, indem die Ergebnisse der Berechnung der Indikatoren der zugehörigen Turbinen- und Kesseleinheiten summiert oder gewichtet werden. Im Allgemeinen werden für das Kraftwerk (Kesselhaus) Indikatoren auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Berechnungen für einzelne Gruppen bestimmt.

        21. Die Werte der für das Kraftwerk (Kesselhaus) erwarteten Indikatoren, die das Volumen der Energieerzeugung, die Modi und Betriebsbedingungen, die externen Faktoren, die Reserven des thermischen Wirkungsgrads und den Grad ihrer Nutzung charakterisieren, werden als Ausgangsdaten verwendet.

        Zu den wichtigsten dieser Indikatoren gehören (für jeden Monat des Prognosezeitraums):

        Wärmeversorgung der Verbraucher in Dampf für technologische Zwecke;

        Abgabe von Wärme in Warmwasser an das Heizungsnetz;

        die Struktur des verbrannten Brennstoffs und seine Eigenschaften;

        Außenlufttemperatur;

        Kühlwassertemperatur des Kondensators;

        Zusammensetzung der Betriebsmittel.

        In Bezug auf ein bestimmtes Kraftwerk (Kesselhaus) ist die vollständige Zusammensetzung der Ausgangsdaten im Layout aufgeführt, das Teil der NTD für die Brennstoffnutzung ist.

        Die Erzeugung von Strom durch Kraftwerke wird gemäß den mit dem regionalen Versandamt und der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Tarifregulierung vereinbarten prognostizierten Energiebilanzen akzeptiert.

        22. Bei der Berechnung der prognostizierten Wärmelasten der Erzeugung und Wärmeauskopplung von Turbinen (Gegendruck) in ohne Fehler Das Prinzip ihrer vorrangigen Verwendung wird im Vergleich zu Spitzenheißwasserkesseln (im Folgenden - PVK) und Reduktionskühleinheiten (im Folgenden - ROU) eingehalten.

        Die gesamte Wärmezufuhr aus Produktionsentnahmen (Gegendruck) von Turbinen (*), Gcal, wird im Allgemeinen durch die Formel bestimmt:

        wo * - Wärmeversorgung externer Verbraucher, Gcal;

        *, *, * - Wärmeverbrauch für Eigenbedarf, Haushaltsbedarf, Spitzenkessel, Gcal;

        * — Wärmeverbrauch von ROU, die an eine Dampfquelle mit höherem Druck angeschlossen ist, Gcal.

        Der Wärmeverbrauch für den Eigenbedarf wird nach den relevanten Abhängigkeiten berechnet, die Teil der energetischen Kenndaten der Geräte sind.

        Für den Haushaltsbedarf wird die Wärmeversorgung gemäß den tatsächlichen Daten des Zeitraums vor dem Abrechnungszeitraum akzeptiert.

        Der Wärmeverbrauch für Spitzenkessel wird nach den Wärmebilanzgleichungen berechnet.

        Die Wärmeabgabe aus den Wärmeauskopplungsturbinen (Gegendruck) umfasst im allgemeinen Fall:

        Wärmelieferung an externe Verbraucher (*), für den Eigenbedarf (*) und den Haushaltsbedarf (*) von Heizgeräten, die an diese Entnahmen angeschlossen sind;

        Wärmeverbrauch zum Erhitzen ein Additiv, das die Nichtrückführung von Kondensat von Verbrauchern von Dampfentnahmen mit höherem Potenzial kompensiert (*).

        Der Erwartungswert der gesamten Wärmebereitstellung aus der Turbinenwärmeentnahme, Gcal, lässt sich nach folgender Formel berechnen:

        wobei * der Wärmeverlust ist, der mit seiner Abgabe an externe Verbraucher in Warmwasser verbunden ist;

        * — erwartete Wärmezufuhr aus PVC, Gcal.

        Die Wärmeleistung von Spitzen-Warmwasserkesseln (Spitzenkesseln) wird auf der Grundlage der Prognose der Dauer stehender Außentemperaturen (*) berechnet, bei denen sie eingeschaltet werden müssen, um die Erfüllung des Temperaturplans des Heizsystems sicherzustellen:

        wobei * der Verbrauch von Netzwasser durch Spitzen-Heißwasserkessel oder Spitzenkessel ist, t/h;

        *, * - Enthalpien des Netzwassers vor PVC (Spitzenkessel) und dahinter, kcal / kg.

        Bei der Verteilung elektrischer und thermischer Lasten auf einzelne Einheiten des Kraftwerks ist eine Minimierung der Heizkosten der Turbinenanlage zur Stromerzeugung anzustreben.

        Dafür speziell Computerprogramme. In Ermangelung solcher Programme sollten die folgenden Empfehlungen befolgt werden.

        Bei Betrieb des Kraftwerks im Abrechnungszeitraum nach thermischem Fahrplan werden zunächst die Turbinen mit der höchsten spezifischen Gesamtstromerzeugung im Heizkreislauf im Vergleich zu anderen Turbinen der Teilgruppe belastet.

        Wenn das Kraftwerk nach dem elektrischen Fahrplan arbeitet, ist die Verteilung der thermischen und elektrischen Lasten miteinander verbunden.

        Befinden sich im Kraftwerk mehrere Untergruppen von Betriebsmitteln, empfiehlt es sich während der Zeit des Maximums elektrische Ladung Wärmelasten auf eine Teilgruppe mit niedrigeren anfänglichen Frischdampfparametern zu übertragen, um ihre Kondensationsstromerzeugung so weit wie möglich zu begrenzen. Darüber hinaus kann eine größere Wirkung bereitgestellt werden, indem die Heizlast übertragen wird.

        Beim Betrieb von Turbinen mit elektrischen Lasten nahe der Nennlast werden die Entnahmen des gleichen Typs von Einheiten gleichmäßig belastet, um eine maximale Wärme- und Stromerzeugung zu erreichen.

        Die Sommerbetriebszeit von Blöcken mit geringer Last bestimmt die ungleichmäßige Verteilung der Wärmelast zwischen den Turbinen, bis sie auf eine von ihnen übertragen wird.

        Beim Parallelbetrieb von Turbinen des PT- und R-Typs werden, wie Berechnungen zeigen, zunächst die Auswahlen der PT-Typ-Turbinen belastet, bis die höchsten Werte der gesamten spezifischen Wärmeerzeugung des Stroms erreicht sind.

        Bei der Verteilung der Wärmelasten wird Folgendes berücksichtigt:

        Beschränkungen der Hersteller hinsichtlich der Mindestlast von Turbinenentnahmen;

        Merkmale des Schemas des Heizwerks in Bezug auf die Wärmeversorgung externer Verbraucher und für ihren eigenen Bedarf;

        Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung der Verbraucher.

        Nach der Verteilung der Wärmelasten gemäß den Regimediagrammen und Standardkennlinien werden die minimale elektrische Leistung jeder Turbine und die minimale Stromerzeugung durch das Kraftwerk (*), tausend * bestimmt:

        wobei *, * die von P-Typ-Turbinen (oder PT-, T-Typ-Turbinen bei Betrieb mit vermindertem Vakuum) entwickelte Leistung und die Mindestleistung von PT- und T-Typ-Turbinen bei gegebenen Entnahmelasten (Gegendruck) in Tausend kW sind.

        Der Wert * beinhaltet die Heizleistung und die Leistung, die beim belüfteten Dampfdurchgang in den Kondensator bei vollständig geschlossener Membran des Niederdruckzylinders (im Folgenden als LPC bezeichnet) entwickelt wird. Faktoren, die über das erforderliche Mindestniveau hinaus ansteigen (Leckage der Steuermembran des Niederdruckzylinders, Anstieg der Temperatur des Auspuffrohrs über das zulässige Niveau usw.), werden durch die entsprechenden Dokumente bestätigt. Die Berechnung der Mindestlast des BHKW erfolgt gemäß den Empfehlungen in Anhang 14 dieser Anleitung.

        Die zwischen den Turbinen zu verteilende zusätzliche Kondensationsstromerzeugung (*), Tausend *, wird durch die Formel bestimmt:

        wobei E die geplante Stromerzeugung in Tausend ist *

        Bei KWK können zur Rechtfertigung einer zusätzlichen Kondensationsstromerzeugung die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

        das Vorhandensein von nicht schaltbaren Verbrauchern der Wärmeversorgung;

        Sicherstellung der technischen Mindestlast von Kesseln;

        Erhöhung der Temperatur des Kühlwassers am Auslass der Turbinenkondensatoren, um ein Einfrieren der Kühltürme im Winter zu verhindern.

        Die Verteilung * zwischen den Turbinen erfolgt auf der Grundlage vorberechneter Kennlinien der relativen Erhöhungen des Wärmeverbrauchs zur Stromerzeugung im Kondensationskreislauf (*) für alle möglichen Kombinationen von Einheiten. Die Aggregate mit den kleinsten *-Werten werden zuerst geladen.

        Die Verteilung der Wärmelieferung an externe Verbraucher in Dampf gleichen Drucks oder mit Netzwasser zwischen Teilgruppen des Kraftwerks erfolgt proportional zu den Wärmelasten der Turbinenentnahmen (*, *), die Teil der Teilgruppe sind.

        Die Wärmeleistung von Spitzenheißwasserkesseln wird proportional zur Wärmeleistung mit Heizwasser auf Teilgruppen der Kraftwerksausrüstung verteilt.

        Die für Berechnungen für einzelne Turbinen erforderlichen Werte der stündlichen Durchsätze von Frischdampf (*) und Dampf zu Kondensatoren (*) können für Prognosezwecke mit ausreichender Genauigkeit durch die Formeln berechnet werden, t/h:

        Dabei ist * der anfängliche nominale spezifische Bruttowärmeverbrauch der Turbine, kcal/*;

        K - Das Verhältnis von Wärme- und Frischdampfverbrauch zur Turbine kann mit 0,6-0,7 angenommen oder nach folgender Formel berechnet werden:

        wobei *, *, * die Enthalpien von Frischdampf, Speisewasser, Enthalpieinkrement im Zwischenüberhitzungspfad, kcal/kg sind;

        * ist der Zwischendampfanteil aus dem Frischdampfverbrauch;

        * - Elektromechanischer Wirkungsgrad, %. Es wird gleich 97% angenommen;

        * — Wärmeverlust durch die Wärmedämmung der Turbine, Gcal/h. Für Turbinen mit einer Leistung von 25,50 und 100 MW können 0,49 genommen werden; 0,61 und 1,18 Gcal/h.

        Bei der Berechnung der NUR entsprechen die Parameter Frischdampf und Dampf nach der Zwischenüberhitzung den übernommenen Werten regulatorische Vorgaben Turbinen als Nennwert.

        23. Bei TKW nach dem Verfahren der Aufteilung der Brennstoffkosten in einem Kombizyklus zwischen elektrischer und thermischer Energie im Verhältnis zu den Wärmekosten für die Erzeugung von elektrischer Energie und der Bereitstellung von thermischer Energie, sofern diese getrennt erzeugt werden, eine Erhöhung des Wärmeverbrauchs für die Stromerzeugung bei bedingter fehlender Wärmeversorgung externer Verbraucher durch Entnahmen und Turbinengegendruck (*), Gcal, wird durch die Formeln bestimmt:

        für Turbinen vom Typ PT, T: *, (9)

        für R-, PR-Turbinen: *, (10)

        wobei *, * der spezifische Bruttowärmeverbrauch in der Turbine ohne Wärmezufuhr von den Entnahmen (Druckregler in beiden Entnahmen (eingeschaltet) und bei der vorhergesagten elektrischen Last, kcal/*) sind;

        * - spezifischer Wärmeverbrauch für eine Turbine mit Kondensator, die die gleichen Frischdampfparameter wie für R-, PR-Turbinen mit einer vorhergesagten elektrischen Last ohne Wärmeabgabe aus den Entnahmen aufweist (Druckregler in den Entnahmen sind enthalten), kcal/*;

        * - prognostizierte Stromerzeugung durch die Turbine, Tausend *;

        * ist das Verhältnis der Teilgruppe Wärmelieferung an externe Verbraucher mit Abdampf zur Gesamtlast der Entnahmen.

        Bei Turbinen mit Dampfkondensation kann der Wert * gleich dem Wert der Wärmeabgabe des Kondensators genommen werden, wenn aufgrund des "verschlechterten" Vakuums Wärme aus dem Kondensator freigesetzt wird.

        Das ultimative Ziel bei der Durchführung von Berechnungen für eine Turbinenanlage ist es, vorhergesagte Werte für Ausrüstungsuntergruppen zu erhalten:

        absoluter und spezifischer Bruttowärmeverbrauch für die Stromerzeugung (*, Gcal und *, kcal/*);

        absoluter und spezifischer Verbrauch von Wärme (*, Gcal und *, %) und Strom (*, Tausend * und *, %) für den Eigenbedarf;

        spezifischer Nettowärmeverbrauch *, kcal/*.

        24. Die Anzahl der Kesseleinheiten jedes Typs (*), die im Prognosezeitraum in der Gruppe in Betrieb sind, wird auf der Grundlage des Gesamtwärmebedarfs der Turbinen und der Belastung der Kesseleinheiten auf dem Niveau von 80-90% der Nennwärmeleistung ausgewählt , sowie den Zeitplan für die Reparatur der Ausrüstung. Dabei werden auch die vereinbarten Grenzen der Dampfnennleistung der Kessel berücksichtigt.

        Die gesamte Bruttowärmeerzeugung durch die Kesselanlage der Geräteuntergruppe Gcal wird nach folgender Formel berechnet:

        wobei * der spezifische Wert der Wärmestromverluste ist, %, wird mit 1,5 % der nominellen Produktivität der im Prognosezeitraum betriebenen Kesseleinheiten des m-ten Typs angenommen;

        * - die Anzahl der in Betrieb befindlichen Kesseleinheiten des m-ten Typs, die während der Prognose ausgewählt wurden;

        * - Nennwärmeleistung der Kesseleinheit vom Typ m, Gcal/h.

        Die Aufteilung * auf die Typen der Kesseleinheiten der Gerätegruppe erfolgt im Verhältnis der Nennwärmeleistungen, (wenn im Kraftwerk keine anderen Überlegungen anstehen).

        Als Endergebnisse der Berechnungen sind Gerätegruppen für Kesselanlagen zu erhalten:

        absoluter und spezifischer Verbrauch von Wärme (*, Gcal und *, %) und Strom (*, Tausend * und *, %) für den Eigenbedarf.

        Die Werte der Koeffizienten der thermischen Effizienzreserve (*) werden gemäß den Berichtsdaten des Vorjahres für den Monat berechnet, der der Prognose entspricht:

        wobei *, * - tatsächlicher und nominaler spezifischer Brennstoffverbrauch für gelieferte Energie im i-ten Monat des Vorjahres;

        * - Koeffizient unter Berücksichtigung der Beseitigung von Kraftstoffverbrennungen aufgrund von Abweichungen der Geräteleistung vom Standardniveau.

        Der *-Wert errechnet sich aus dem Verhältnis der Brennstoffverbrennungen, deren Eliminierung in den nächsten 2 Jahren nicht geplant ist, zur Summe der Brennstoffverbrennungen des Jahres vor dem Prognosejahr. Die Begründung des Wertes * basiert auf dem Kennfeld des übermäßigen Kraftstoffverbrauchs und dem Aktionsplan zu deren Beseitigung.

        Der Nutzungsgrad der Reserven des thermischen Wirkungsgrads (*) bei der Berechnung der Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für den regulierten Zeitraum wird mit Null angenommen.

        Die Korrektur der auf der Grundlage des NTD für den Kraftstoffverbrauch (*) berechneten NUR-Werte, deren Indikatoren schlechter sind als die tatsächlichen Werte der Indikatoren im Jahr vor dem berechneten, erfolgt gemäß der Formel :

        wobei * der Korrekturfaktor ist:

        *, * — tatsächliche und nominale Werte des spezifischen Brennstoffverbrauchs für gelieferten Strom bzw. Wärme gemäß den Berichtsdaten für jeden Monat des Jahres vor dem berechneten.

        Berechnung von NUR basierend auf den Meldedaten des Basiszeitraums

        25. Die Berechnung von NUR auf der Grundlage von Indikatoren des Basiszeitraums wird in Ermangelung aktueller behördlicher und technischer Unterlagen zum Kraftstoffverbrauch bei TPP durchgeführt.

        Als Basiszeitraum kann eines der beiden dem berechneten vorausgehenden Jahre herangezogen werden, die hinsichtlich Stromerzeugung und Wärmebereitstellung vom berechneten um nicht mehr als 10 % abweichen. Erfüllen beide Vorjahre diese Bedingung, so wird das letzte Jahr vor dem Abrechnungsjahr als Basisjahr herangezogen.

        Abhängig von der Methode, die bei TKWs zur Verteilung der Brennstoffkosten von Kraftwerkskesseln zwischen elektrischer und thermischer Energie verwendet wird, wird die Berechnung von NOR gemäß den folgenden Formeln durchgeführt. Der Index "b" in der Bezeichnung der in den Formeln enthaltenen Indikatoren bedeutet, dass sie zum Basiszeitraum gehören.

        Die Methode der Verteilung der Brennstoffkosten durch Kraftwerkskessel zwischen elektrischer und thermischer Energie unter Verwendung von Indikatoren der getrennten Produktion

        26. Kraftwerke, die die Methode der Verteilung der Brennstoffkosten durch Kraftwerkskessel zwischen elektrischer und thermischer Energie unter Verwendung von Indikatoren der getrennten Produktion anwenden, berechnen die NUR für den gelieferten Strom, g / *, werden nach den Formeln erstellt:

        wo *, * - spezifischer Brennstoffverbrauch für Strom, tatsächlich und in getrennter Produktion, g / (*);

        * — Änderungen des spezifischen Kraftstoffverbrauchs für Änderungen der Werte externer Faktoren im Prognosezeitraum im Vergleich zur Basis;

        * - Koeffizient der Erhöhung des Brennstoffverbrauchs durch Kraftkessel in getrennter Produktion:

        *, * - Wärmelieferung an externe Verbraucher insgesamt und von Spitzenheißwasserkesseln, Gcal;

        * — relativer Wert Verluste, %, verbunden mit der Freisetzung von Wärme aus Kraftkesseln;

        *, * - tatsächlicher Wärmeverbrauch für die Stromerzeugung und für die separate Produktion, Gcal:

        * - Erhöhung des Wärmeverbrauchs für die Stromerzeugung in separater Produktion, Gcal;

        *, *, * - Erhöhung des Wärmeverbrauchs für die Stromerzeugung bei bedingter fehlender Wärmelieferung an externe Verbraucher bzw. aus industriellen und Wärmeentnahmen (sowie aus ihnen gleichgestellten ungeregelten Entnahmen) und aus Kondensatoren von Turbineneinheiten, Gcal;

        Die Werte * und * für den Prognosezeitraum werden durch die Formeln bestimmt:

        wo *, *, * - Wärmelieferung an externe Verbraucher bzw. für den Eigenbedarf aus Produktions- und Wärmeentnahmen (und gleichwertigen ungeregelten Entnahmen) und aus Kondensatoren von Turbineneinheiten, Gcal;

        * ist die durchschnittliche Betriebszeit einer einzelnen Turbineneinheit über den Prognosezeitraum, h;

        * - bedingter Leerlaufwärmeverbrauch der Turbineneinheit des i-ten Werts der Nennleistung, Gcal/h. Es wird durch die Energieeigenschaften gemäß dem Abhängigkeitsdiagramm * bei * und * bestimmt;

        * - die Anzahl der in Betrieb befindlichen Turbineneinheiten mit dem i-ten Wert der Nennleistung;

        * ist die durchschnittliche relative Zunahme des Wärmeverbrauchs für die Stromerzeugung im Kondensationszyklus (mit eingeschalteten Druckreglern in geregelten Entnahmen), Gcal/(*);

        E - Stromerzeugung, Tausend *.

        27. Die vorhergesagten Werte der Normen des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die "von den Kollektoren" gelieferte Wärme (kg / Gcal) werden nach folgenden Formeln berechnet:

        wo *, * - spezifischer Brennstoffverbrauch für Kraftwerkskessel: tatsächlich und in separater Produktion (ohne Berücksichtigung der Stromkosten für ein Heizwerk), kg / Gcal;

        *, *, — absoluter (t) und spezifischer (kg/Gcal) Referenz-Brennstoffverbrauch für Spitzen-Warmwasserkessel;

        * - Stromverbrauch für das Heizwerk, Tausend *;

        * — Gesamtbezugsbrennstoffverbrauch für die Wärmeversorgung, t;

        * - Wärmeversorgung externer Verbraucher durch Kraftwerkskessel (aus ROU, geregelten und ungeregelten Entnahmen und aus Kondensatoren von Turbineneinheiten), Gcal;

        * - die vom Wasser im Netz und den Transferpumpen aufgenommene Wärmemenge, Gcal;

        *, * - Anpassungen des spezifischen Brennstoffverbrauchs von Kraftwerkskesseln und Spitzenheißwasserkesseln für Änderungen der Werte externer Faktoren im Prognosezeitraum im Vergleich zum Basiszeitraum, kg/Gcal;

        * — Wärmeversorgung mit Warmwasser, Gcal.

        28. Nach den nachstehenden Formeln werden Korrekturen des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die Lieferung von Strom (*) und Wärme (*, *) berechnet bei Änderung von:

        1) Strukturen von verbranntem Brennstoff - *:

        Dabei ist * der spezifische Brennstoffverbrauch für die Stromlieferung bei getrennter Erzeugung unter Verwendung der Hauptbrennstoffart, g/(*);

        * - das gleiche für die Wärmeversorgung durch Kraftkessel, kg/Gcal;

        * - spezifischer Brennstoffverbrauch von Spitzen-Warmwasserkesseln bei Gasbetrieb, kg / Gcal;

        m - die Anzahl anderer, mit Ausnahme der Hauptbrennstoffarten, die von Kraftkesseln verbrannt werden;

        * - Anteil am Verbrauch von Kraftkesseln jeder anderen Art (Marke) des verbrannten Brennstoffs, %;

        * ist der Anteil von Gas am Brennstoffverbrauch von Spitzenheißwasserkesseln, %;

        * - relativer Anstieg des spezifischen Brennstoffverbrauchs von Spitzenheißwasserkesseln beim Übergang von Gas auf Heizöl, %;

        * - relative Änderung des spezifischen Brennstoffverbrauchs von Kraftkesseln, wenn 1% des Hauptbrennstofftyps (Marke) durch einen der anderen ersetzt wird,%; Nachfolgend die aggregierten Werte*:

        Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation (Energieministerium Russlands) vom 10. August 2012 N 377 Moskau „Über das Verfahren zur Bestimmung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel, Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch bei der Erzeugung von Wärmeenergie, Standards für Brennstoffvorräte an Wärmeenergiequellen (mit Ausnahme von Wärmeenergiequellen, die im Modus der kombinierten Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie arbeiten), einschließlich zum Zwecke der staatlichen Regulierung der Preise (Tarife) im Bereich Wärmeversorgung“

        Registrierung N 25956

        Gemäß Absatz 4 von Teil 2 von Artikel 4 Bundesgesetz vom 27. Juli 2010 N 190-FZ "Über die Wärmeversorgung" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2010, N 31, Art. 4159) und Abschnitt 4.2.14.8 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 Nr. 400 (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, Nr. 22, Art. 2577; Nr. 42, Art. 4825; Nr. 46, Art. 5337; 2009, Nr. 3, Art. 378, Nr. 6, Art. 738, N 33, Pos. 4088, N 52 (Teil 2), Pos. 6586, 2010, N 9, Pos. 960, N 26, Pos. 3350, N 31 , Artikel 4251; N 47, Artikel 6128; 2011, Nr. 6, Artikel 888; Nr. 14, Artikel 1935; Nr. 44, Artikel 6269; 2012, Nr. 11, Artikel 1293; Nr. 15, Artikel 1779), Ich bestelle:

        Das Verfahren zur Bestimmung der Standards für Brennstoffreserven bei Wärmeenergiequellen (mit Ausnahme von Wärmeenergiequellen, die im Modus der kombinierten Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie betrieben werden);

        Änderungen an den Anordnungen des russischen Energieministeriums vom 4. September 2008 N 66 „Über die Organisation der Arbeiten zur Genehmigung von Standards für die Schaffung von Brennstoffreserven bei Wärmekraft im Energieministerium der Russischen Föderation Anlagen und Kesselhäuser" (registriert vom Justizministerium Russlands am 21. Oktober 2008, Registrierung N 12560 ), vom 30. Dezember 2008 N 323 "Über die Organisation der Arbeit an der Genehmigung im Energieministerium der Russischen Föderation der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert vom Justizministerium Russlands am 16. März 2009, Registrierung N 13512) und vom 30. Dezember 2008 N 325 „On die Organisation im Energieministerium der Russischen Föderation für Arbeiten zur Genehmigung von Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie“ (registriert vom Justizministerium Russlands am 16. März 2009, Registrierung N 13513) (in der geänderten Fassung mit Anordnung des russischen Energieministeriums vom 1. Februar 2010 N 36 "Über Änderungen der Anordnungen der Minene rgo of Russia vom 30. Dezember 2008 N 325 und vom 30. Dezember 2008 N 326 "(registriert vom Justizministerium Russlands am 27. Februar 2010, Registrierung N 16520).

        Minister A. Novak

        Das Verfahren zur Bestimmung der Standards für Brennstoffreserven bei Wärmeenergiequellen (mit Ausnahme von Wärmeenergiequellen, die im Modus der kombinierten Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie arbeiten)

        I. Allgemeine Bestimmungen

        1. Dieses Verfahren legt die Regeln für die Berechnung der Brennstoffreservestandards für thermische Energiequellen fest, mit Ausnahme von thermischen Energiequellen, die im Modus der kombinierten Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie betrieben werden (im Folgenden als Kesselhäuser bezeichnet), und die grundlegenden Anforderungen zur Regulierung von Brennstoffvorräten (Kohle, Heizöl, Torf, Dieselkraftstoff, Heizöl) bei der Erzeugung thermischer Energie durch Organisationen, unabhängig von Eigentum und Organisations- und Rechtsform.

        2. Der Brennstoffreservestandard in Kesselhäusern wird als Bestand der Haupt- und Reservebrennstoffe (im Folgenden - ONZT) berechnet und wird durch die Summe der Volumina des nicht reduzierbaren Standardbrennstoffvorrats (im Folgenden - NNZT) und des Standardbetriebsbrennstoffs bestimmt Reserve (im Folgenden - NEZT).

        3. NNZT wird für Kesselhäuser in der Höhe bestimmt, die die Aufrechterhaltung positiver Temperaturen im Hauptgebäude, Nebengebäuden und Bauwerken im "Überlebensmodus" mit der minimalen Auslegungswärmelast unter den Bedingungen des kältesten Monats des Jahres gewährleistet.

        4. NNZT in Heizkesselhäusern wird in der gemäß Absatz 3 dieses Verfahrens berechneten Menge bestimmt, sowie unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, ihren Betrieb unter unvorhergesehenen Umständen sicherzustellen, wenn es unmöglich ist, NEZT zu verwenden oder zu erschöpfen.

        5. Die folgenden Objekte werden bei der Berechnung von NCVT berücksichtigt:

        Objekte sozial bedeutender Verbrauchergruppen - in Höhe der maximalen Heizlast abzüglich der Heizlast der Warmwasserversorgung;

        Zentralheizungspunkte, Pumpstationen, Eigenbedarf an thermischen Energiequellen in der Herbst-Winter-Periode.

        6. NNCT wird alle drei Jahre berechnet, es wird empfohlen, die Ergebnisse der Berechnungen in dem Formular gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Verfahren zu erstellen.

        7. Während eines Zeitraums von drei Jahren wird NNCT im Falle von Änderungen in der Zusammensetzung der Ausrüstung, der Brennstoffstruktur sowie der Belastung sozial bedeutender Kategorien von Wärmeenergieverbrauchern, die keinen Strom aus anderen Quellen haben, angepasst.

        8. Die Berechnung des NCV wird für Kesselhäuser für jede Art von Brennstoff separat durchgeführt.

        9. NNCT wird nach Beseitigung der Folgen von Notfallsituationen in der genehmigten Höhe wiederhergestellt.

        10. Bei gasbefeuerten Kesselhäusern wird NNCT entsprechend dem Reservebrennstoff eingestellt.

        11. NERT ist unerlässlich für zuverlässige und stabiler Betrieb Kesselhäuser und sichert die planmäßige Erzeugung von Wärmeenergie bei Lieferengpässen der Hauptbrennstoffart.

        12. Die Berechnung der NEZT erfolgt jährlich für jedes Kesselhaus, das feste oder flüssige Brennstoffe (Kohle, Heizöl, Torf, Dieselbrennstoff) verbrennt oder als Reserve hat. Die Berechnung erfolgt jeweils zum 1. Oktober des Planjahres.

        13. Berechnungen von NNZT und NEZT werden für Kesselhäuser von Organisationen der Elektrizitätswirtschaft und Heizkesselhäuser (Industrie und Heizung) von Organisationen, die nicht mit Organisationen der Elektrizitätswirtschaft verbunden sind, gemäß Abschnitt II dieses Verfahrens durchgeführt. In den Berechnungsergebnissen werden die Werte der Normen in Tonnen natürlicher fester und flüssiger Brennstoffe angegeben und auf Zehntel der angegebenen Maßeinheit aufgerundet.

        14. Die Bestimmung der Standards erfolgt auf der Grundlage der folgenden Daten:

        1) Daten zum tatsächlichen Haupt- und Reservebrennstoff, seinen Eigenschaften und seiner Struktur zum 1. Oktober des letzten Berichtsjahres;

        2) Methoden und Zeitpunkt der Kraftstofflieferung;

        3) Daten über die Lagerkapazität für feste Brennstoffe und das Volumen von Tanks für flüssige Brennstoffe;

        4) Indikatoren für den durchschnittlichen täglichen Kraftstoffverbrauch in der kältesten geschätzten Zeit des Jahres der Vorperioden;

        5) technologisches Schema und die Zusammensetzung der Ausrüstung, die den Betrieb von Kesselhäusern im "Überlebensmodus" sicherstellt;

        6) eine Liste nicht schaltbarer externer Wärmeenergieverbraucher;

        7) die berechnete Wärmelast externer Verbraucher (die Wärmelast von Kesselhäusern wird nicht berücksichtigt, die gemäß den Bedingungen von Wärmenetzen vorübergehend auf andere Kraftwerke und Kesselhäuser übertragen werden kann);

        8) Berechnung der minimal erforderlichen Heizlast für den Eigenbedarf von Kesselhäusern;

        9) Begründung der akzeptierten Koeffizienten zur Bestimmung der Standards für Brennstoffreserven in Kesselhäusern;

        10) die Menge an ONRT, aufgeschlüsselt nach NNCT und NERT, die für das vorhergehende Planjahr genehmigt wurde;

        11) der tatsächliche Kraftstoffverbrauch von OHCR mit der Zuteilung von NECT für das letzte Berichtsjahr.

        Gründe für die Anpassung der Brennstoffreservestandards sind Änderungen im Wärmeerzeugungsprogramm oder eine Änderung der Brennstoffart, die Durchführung von Maßnahmen zur Rekonstruktion und (oder) Modernisierung von Wärmequellen und (oder) Wärmenetzen, die zu einer Änderung führen das Volumen der Wärmeerzeugung (Kapazität).

        16. Es wird empfohlen, alle Berechnungsergebnisse und Begründungen der akzeptierten Koeffizienten zur Bestimmung der Standards für Brennstoffreserven in Kesselhäusern in das Formular aufzunehmen Erläuterungen auf Papier (Broschüre in einem separaten Buch) und in elektronischer Form.

        Änderungen an den Anordnungen des Energieministeriums Russlands vom 4. September 2008 N 66 „Über die Organisation der Arbeit im Energieministerium der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für die Schaffung von Brennstoffreserven bei Thermik Kraftwerke und Kesselhäuser", vom 30. Dezember 2008 N 323 "Über die Organisation im Energieministerium der Russischen Föderation von Arbeiten zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäuser "und vom 30. Dezember 2008 N 325" Über die Organisation im Energieministerium der Russischen Föderation von Arbeiten zur Genehmigung von Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie."

        1. Anordnung des Energieministeriums Russlands vom 4. September 2008 N 66 „Über die Organisation der Arbeiten zur Genehmigung von Standards für die Erzeugung von Brennstoffen in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern im Energieministerium der Russischen Föderation " (registriert vom Justizministerium Russlands am 21. Oktober 2008, Registrierung N 12560) (im Folgenden - Bestellung):

        a) im Namen der Bestellung sollten die Wörter „und Heizräume“ ausgeschlossen werden;

        b) in Absatz 1 der Verordnung sollten die Wörter „und Heizräume“ gestrichen werden;

        c) in der Anweisung zur Organisation der Arbeiten zur Berechnung und Begründung der Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern im Energieministerium Russlands (im Folgenden als Anweisung bezeichnet):

        im Namen des Wortes "und Heizräume" auszuschließen;

        im Text sind die Wörter „und Kesselhäuser“ zu streichen;

        Absatz 4 wird gestrichen;

        in Absatz 8 wird das Wort „(Kesselraum)“ gestrichen;

        in Absatz 16 werden die Worte „und der Heizraum“ gestrichen;

        Die Absätze 17 und 18 sind wie folgt zu formulieren:

        „17. Berechnungen von NNZT und NEZT werden für Kraftwerke von Organisationen der Elektrizitätswirtschaft gemäß Kapitel II dieser Anleitung durchgeführt. In den Berechnungsergebnissen werden die Werte der Normen in Tonnen natürlicher fester und flüssiger Brennstoffe angegeben und auf Zehntel der angegebenen Maßeinheit aufgerundet.

        18. Das russische Energieministerium betrachtet jährlich vor dem 1. Juni die Berechnungen der Standards für die Schaffung von Brennstoffreserven, die für den 1. Oktober des geplanten Jahres vorgelegt wurden, als vereinbart:

        für Kraftwerke von Organisationen der Elektrizitätswirtschaft - von den entsprechenden Erzeugungsunternehmen;

        für Organisationen, die Kraftwerke von Industrien betreiben (mit Ausnahme von Organisationen der Elektrizitätsindustrie) - von den Exekutivbehörden der Russischen Föderation und (oder) lokalen Regierungen.“;

        In Absatz 19 werden die Wörter „(Heizräume)“ und „und Heizräume“ gestrichen;

        in Absatz 22 werden die Worte „Kesselraum“ gestrichen;

        in Absatz 24 werden die Worte „und Heizräume“ gestrichen;

        in Absatz 25 werden die Worte „oder Kesselhäuser“ gestrichen;

        in Absatz 26 wird das Wort „Kesselraum“ gestrichen;

        in den Absätzen 29 und 30 werden die Worte „oder Heizraum“ gestrichen;

        in Absatz 30 werden die Worte „oder Kesselanlagen“ gestrichen;

        in Absatz 31 werden die Worte „und (oder) Kesselhäuser“ gestrichen;

        Kapitel III streichen;

        In den Nummerierungsüberschriften der Anhänge Nr. 1 und 2 der Anweisung sollten die Wörter "und Kesselhäuser" gestrichen werden.

        in den Anlagen Nr. 1 und 2 der Weisung wird das Wort „(Kesselraum)“ gestrichen;

        Anhang N 3 der Weisung auszuschließen.

        2. Anordnung des russischen Energieministeriums vom 30. September 2008 N 323 „Über die Organisation der Arbeit im Energieministerium der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerke und Kesselhäuser" (registriert vom Justizministerium Russlands am 16. März 2009, Registrierung N 13512) (im Folgenden als Bestellung bezeichnet):

        a) Der Name ist in folgendem Wortlaut anzugeben:

        „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bestimmung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie“;

        die Ziffern „4.2.2“ werden durch die Ziffern „4.2.14.8“ ersetzt;

        c) Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

        "eines. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie.“;

        d) in den Anweisungen für die Organisation im Energieministerium Russlands zur Berechnung und Begründung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern, genehmigt durch die angegebene Anordnung (im Folgenden als Anweisung bezeichnet):

        "Das Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie";

        das Wort „Anweisung“ wird im entsprechenden Fall durch das Wort „Auftrag“ im entsprechenden Fall ersetzt;

        in Absatz 3 nach den Worten „pro Gigakalorie (kg Brennstoffäquivalent/Gcal)“ die Worte „mit Differenzierung nach Monaten“ einfügen;

        e) in den Anhängen N 1-14 der Anweisung:

        in den Nummerierungsüberschriften die Worte „zu den Anweisungen zur Organisation der Arbeiten im russischen Energieministerium zur Berechnung und Begründung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus thermischen und elektrischen Kraftwerken und Kesselhäusern“ werden durch die Worte „auf das Verfahren zur Bestimmung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie“ ersetzt;

        3. Anordnung des Energieministeriums Russlands vom 30. Dezember 2008 N 325 „Über die Organisation der Arbeiten zur Genehmigung von Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie im Energieministerium der Russischen Föderation“ (registriert vom Justizministerium Russlands am 16. März 2009, Registrierung N 13513) (in der geänderten Fassung der Verordnung des Energieministeriums Russlands vom 1. Februar 2010 N 36 „Über Änderungen der Verordnungen des Energieministeriums Russlands vom Dezember 30. Dezember 2008 N 325 und vom 30. Dezember 2008 N 326" (registriert vom Justizministerium Russlands am 27. Februar 2010, Registrierung N 16520) (im Folgenden - Bestellung):

        "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bestimmung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel";

        die Ziffern „4.2.4“ werden durch die Ziffern „4.2.14.8“ ersetzt;

        die Worte „(Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, N 22, Art. 2577; N 42, Art. 4825; N 46, Art. 5337)“ werden durch die Worte „(Gesetzessammlung der Russischen Föderation, 2008 , N 22, Art. 2577; 2011, N 44, Pos. 6269)“;

        "eines. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bestimmung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel.“;

        d) in den Anweisungen für die Organisation im russischen Energieministerium von Arbeiten zur Berechnung und Begründung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel, genehmigt durch die angegebene Anordnung (im Folgenden - die Anweisung):

        der Name ist in folgendem Wortlaut anzugeben:

        "Das Verfahren zur Bestimmung der Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel";

        Die Absätze eins und zwei des Satzes 1 werden wie folgt angegeben:

        "eines. Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel (im Folgenden - Standards für technologische Verluste) werden für jede Organisation festgelegt, die Heizungsnetze für die Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel an Verbraucher betreibt (im Folgenden - thermische Netzorganisation). Die Bestimmung der Standards für technologische Verluste erfolgt durch die Durchführung von Berechnungen der Standards für das Wärmenetz jedes Wärmeversorgungssystems, unabhängig von der damit verbundenen geschätzten stündlichen Wärmelast.

        Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Wärmeträger durch Wärmenetze von Organisationen, für die die Übertragung von Wärmeenergie nicht die Haupttätigkeit ist (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet), die Dienstleistungen für die Übertragung von Wärmeenergie an Dritte erbringen Verbraucher, die an die Wärmenetze des Unternehmens angeschlossen sind, werden in dem Teil genehmigt, der sich auf Dritte bezieht. Gleichzeitig sind technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie für den Eigenverbrauch des Unternehmens von den festgelegten Standards ausgenommen.“;

        im Text wird das Wort „Anweisung“ im entsprechenden Fall durch das Wort „Auftrag“ im entsprechenden Fall ersetzt;

        in den Absätzen 1 und 4-9 werden die Worte „bei der Übertragung von Wärmeenergie“ gestrichen;

        In Absatz 11.6 werden die Worte „durch die Anweisung zur Organisation der Arbeiten im russischen Energieministerium zur Berechnung und Begründung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern“ ersetzt durch die Worte „mit dem Verfahren zur Bestimmung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie“ ;

        Ehemaliger stellvertretender Leiter der Gilde der Anwälte, der den Mord an einem langjährigen Klienten plante, festgenommen Ehemaliger Vizepräsident […] Der gesetzliche Rahmen der Russischen Föderation Kostenlose Beratung Bundesgesetzgebung

    In Übereinstimmung mit Absatz 4.2.14.8 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; 2011, N 44, Art. 6269 ), befehle ich:

    2. Erkennen Sie das Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 4. Oktober 2005 N 268 „Über die Organisation der Arbeiten zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation als ungültig an gelieferte elektrische und thermische Energie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert beim Justizministerium Russlands am 28. Oktober 2005 N 7117).

    Das Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (genehmigt im Auftrag des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2008 N 323)

    2. Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch werden für jedes Wärmekraftwerk (im Folgenden als TKW bezeichnet) und Kesselhaus (mit Ausnahme von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern des Wohnungs- und Kommunalsektors) festgelegt.

    Der Standard für den spezifischen Brennstoffverbrauch für die zugeführte Wärmeenergie von Heiz- und Industrieheizkesselhäusern im Wohnungs- und Kommunalbereich wird als Ganzes für die Organisation festgelegt.

    3. Die Norm des spezifischen Kraftstoffverbrauchs (im Folgenden als NUR bezeichnet) wird in diesem Verfahren als das maximal zulässige, technisch begründete Maß des Kraftstoffverbrauchs pro Einheit elektrischer Energie, die von Reifen geliefert wird, pro Einheit thermischer Energie, die dem Heizungsnetz zugeführt wird, verstanden. Die Standards werden in Gramm Normkraftstoff pro 1 Kilowattstunde (g Brennwert /), Kilogramm Normkraftstoff pro Gigakalorie (kg Normkraftstoff / Gcal) mit Differenzierung nach Monaten ermittelt.

    4. Die primären Objekte von NUR-Berechnungen an TPPs mit Dampfturbineneinheiten sind Gruppen und Untergruppen von Ausrüstungen. Eine Gerätegruppe ist eine Gruppe von Kondensationsturbineneinheiten oder Turbineneinheiten mit kontrollierter Dampfentnahme und Gegendruck (für Kraftwerke auch mit der gleichen Leistung) sowie alle Kessel (sowohl Kohlenstaub als auch Gasöl), die den Betrieb gewährleisten diese Turbineneinheiten. Die Untergruppe der Kraftwerksblöcke umfasst eine Kombination aus nur Kohlenstaub- oder nur Gasölkesseln und damit zusammenwirkenden Brennwert- oder Blockheizkraftwerken mit entsprechendem Frischdampfdruck und gleicher Leistung. Eine Untergruppe von Geräten mit Querverbindungen ist eine Reihe von Kondensations- oder KWK-Turbineneinheiten mit denselben Frischdampfparametern und Kesseln, die den Betrieb dieser Turbineneinheiten sicherstellen und nur Fest- oder Gasölbrennstoffe verbrennen.

    Werden Kohlenstaub- und Gasölkessel an einem gemeinsamen Frischdampfsammler betrieben, so gilt eine Untergruppe von Anlagen mit Querverbindungen bedingt als Kohlenstaub.

    Für TPPs, die mit GuD-Anlagen (im Folgenden als CCGT bezeichnet) oder Gasturbineneinheiten (im Folgenden als GTU bezeichnet) sowie Dieselgeneratoren (im Folgenden als DG bezeichnet) ausgestattet sind, werden NUR-Berechnungen für jedes Ausrüstungsteil durchgeführt.

    Der Standard des spezifischen Brennstoffverbrauchs für die zugeführte Wärmeenergie aus dem Heizkesselhaus (Industrie- und Heizkesselhaus) (Gruppenstandard) wird auf der Grundlage der einzelnen Kesselstandards unter Berücksichtigung ihrer Produktivität, Betriebszeit, des gewichteten Durchschnittsstandards für die berechnet Produktion von Wärmeenergie durch alle Kessel des Kesselhauses und die Menge an Wärmeenergie, die für den eigenen Bedarf des Kesselraums verbraucht wird. Individuelle Norm des spezifischen Brennstoffverbrauchs - die Norm des Verbrauchs des Auslegungsbrennstofftyps für den Kessel zur Erzeugung von 1 Gcal Wärmeenergie unter optimalen Betriebsbedingungen.

    Dem Wärmenetz zugeführte Wärmeenergie ist definiert als die von Kesselanlagen erzeugte Wärmeenergie abzüglich der für den Eigenbedarf des Kesselhauses genutzten und an das Wärmenetz abgegebenen Wärmeenergie.

    5. Für Dampfturbinen- und Gasturbinen-TPP mit einer installierten elektrischen Leistung von 10 MW oder mehr und Kessel mit einer Wärmeleistung von 50 Gcal/h oder mehr werden NUR-Berechnungen auf der Grundlage der normativen und technischen Dokumentation (im Folgenden - RTD ) in Kraft zum Zeitpunkt der Berechnungen des Kraftstoffverbrauchs.

    Für TKW mit einer Leistung von weniger als 10 MW und Kessel mit einer Wärmeleistung von weniger als 50 Gcal/h sowie bei vorübergehendem Wegfall der NTD zur Brennstoffnutzung oder bei Ablauf ihrer Gültigkeit an TKW und Kessel mit höherer Kapazität darf in den Berechnungen verwendet werden:

    7. Für den Fall, dass die tatsächlichen Werte der Indikatoren die Indikatoren der Energieeigenschaften der Ausrüstung überschreiten (in Bezug auf die Effizienz von Kessel- und Turbineneinheiten, Vakuum, Speisewassertemperatur, Strom- und Wärmekosten für den Eigenbedarf, etc.) im Jahr vor dem berechneten, werden die NUR-Werte, die auf der Grundlage der NTD für den Kraftstoffverbrauch berechnet wurden, um die Menge der Kraftstoffeinsparung gegenüber der im Vorjahr erzielten Energieeffizienz nach unten korrigiert.

    8. Die Wahl der Zusammensetzung der Betriebsmittel und die Verteilung der elektrischen und thermischen Lasten auf einzelne Einheiten von Kraftwerken und Kesselhäusern basieren auf den Grundsätzen der Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung der Verbraucher und der Minimierung der Brennstoffkosten für die Energieversorgung.

    9. NUR-Berechnungen werden für jeden Monat des Regulierungszeitraums und im Allgemeinen für den gesamten Abrechnungszeitraum durchgeführt. NUR als Ganzes für den Abrechnungszeitraum werden durch die Ergebnisse ihrer Berechnungen für jeden Monat bestimmt.

    Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bestimmung der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie

    Angenommen am 30. Dezember 2008
    Energieministerium der Russischen Föderation Eingetragen am 16. März 2009 Nr. 13512
    Justizministerium Russlands
    • Redaktion
    • Nr. 13512 vom 16. März 2009.
    1. In Übereinstimmung mit Absatz 4.2.14.8 der Verordnung über das Energieministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Mai 2008 N 400 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2577; 2011, N 44, Art. 6269 ), befehle ich:
    2. 1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bestimmung der Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie.
    3. 2. Als ungültig erkennen:
    4. Verordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 4. Oktober 2005 N 268 „Über die Organisation der Arbeit im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation zur Genehmigung von Standards für den spezifischen Kraftstoffverbrauch für die gelieferten elektrischen und Wärmeenergie aus Wärmekraftwerken und Kesselhäusern" (registriert beim Justizministerium Russlands am 28. Oktober 2005 N 7117).
    5. Minister
    6. S.I.SHMATKO

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Übersichtstabelle der Ergebnisse der Berechnungen der Normen des spezifischen Brennstoffverbrauchs für zugeführte Elektrizität und Wärme von ______________ für 20__ (Name der Organisation) (/pre)
    2. Kraftwerk, Indikator Gerätegruppe Durchschnittlicher JahreswertJanuar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November DezemberGruppe 1Gruppe 2Gruppe 1Gruppe 2- Wärmeversorgung, Gcal TotalGruppe 1Gruppe 2Gruppe 1Gruppe 2Gruppe 1Gruppe 2Kraftwerk - Stromerzeugung, Tausend kWh GesamtGruppe 1Gruppe 2- Stromversorgung, Tausend kWh GesamtGruppe 1Gruppe 2- Wärmeversorgung, Gcal TotalGruppe 1Gruppe 2- normativer spezifischer Brennstoffverbrauch für gelieferten Strom, g/kWh GesamtGruppe 1Gruppe 2- normativer spezifischer Brennstoffverbrauch für freigesetzte Wärme, kg/Gcal insgesamtGruppe 1Gruppe 2Kesselhaus - Wärmeversorgung, Tausend Gcal- normativer spezifischer Brennstoffverbrauch für freigesetzte Wärme, kg/GcalEnergieversorgungsorganisation als Ganzes - Stromerzeugung, Tausend kWh- Stromversorgung, Tausend kWh- Wärmeversorgung, Tausend Gcal- Spezifischer Brennstoffverbrauchsstandard für gelieferten Strom, g/kWh- normativer spezifischer Brennstoffverbrauch für freigesetzte Wärme, kg/Gcal
      Der Wert des Indikators nach Monat
    3. (pre) Oberingenieur (Leiter) __________________________________ _________________ _____________________ (Name der Organisation) (Unterschrift) (vollständiger Name) Oberingenieur (Leiter) _________________________________ _________________ ______________________ (Name des Heizkraftwerks, Kesselhauses) (Unterschrift) )(/pre)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Übersichtstabelle der Ergebnisse der Berechnungen der Normen für den spezifischen Brennstoffverbrauch für Strom aus Dieselkraftwerken nach ___________________________________________________ Name der Organisation für 20__ (/pre)
    2. (pre) total für die Organisation (Branche): Leiter (Position) ________________________________ ______________ _______________ (Name der Organisation) (Unterschrift) (vollständiger Name) (/pre)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Technische Merkmale der Wärmekraftwerksausrüstung _________________________________ (Name der Organisation) Kesseleinheiten (/pre)
    2. (pre) Turbo-Einheiten (/pre)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (Vor) Technische Eigenschaften Ausrüstung für Dieselkraftwerke ________________________________ (Name der Organisation) ───────┬─────────────────────────┬───── ───┐ │ Dieselgeneratoren │nach DPP │ │ │ (Station N n) │overall│ │ │ │ ├ ├ ├wort ─wort ┬ ─ ┬ ┬ 11 │ 2 │ 3 │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ 2 │ 3 │ 4 │ │ ├ ├───schung Wortern ────schung schrikt das Rot kurz ────┼───schung " ────┤ │ │ Basismotor│ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ──schung " ─┼──schung inger ─┼───schung schrikt das Rot kurz ──┤ │ -Power │n │kw │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ──schung " ────┼anz Diesel │b │g/kWh │ │ │ │ │ │ │zur Stromerzeugung en. │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ├ ├ ├ ├wort ├ │ │ │ │ │ │ │ ├ │ │ │ │ │. ──º ──schung " /kWh │ │ │ │ │ │ │ │ │ i │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ───schung " ─────┼────┼ inger ───┼─────AS sondern ─ gekantetes ingerte - ─┼ches - Nacht " - ─ Rot kurz ─┼───────┤ │Stromerzeugung │e │tausend. " ─┤ │ │ │ │ │ │ │ │ │ i │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ ─ ─ ─ ───schung ───┼────┼────┼ inger │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ├ ├ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ├ ├wort " ─┼─────────┤ │ Parameter │ nom. │ │ d │ │ │ │ │ │ │ │ einstellbar │exp. │dis. │b │g/kWh │ │ │ │ │ │ │Eigenschaften│Kraftstoff │ │ reg │ │ │ │ │ │ │ │ (according to the passport) ──────┼─────┼─────┼────────┤ │ │ │diesel- │ dg │g/kWh │ │ │ │ │ │ │ │ │ Generator │b │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ ──schung " ── Rot Effizienz Effizienz │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ Teil ───schung schrikt das Rot - ─ Rot kurz ─┤ │nummer von Starts │n │ │ │ │ │ │ │ │ │ xx │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ───schung " ───schung »─ Rot kurz Verbrauch für Kälte. Schlaganfall │b │kg/h │ │ │ │ │ │ │ xx │ │ │ │ │ │ │ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ │ │ xx │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ├ ├ │ │ │ xx │ │ │ │ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ │ │ xx │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ xx │ │ │ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ ├ │ │ xx │ │ │ │ │ │ │ xx ────schung schrikt das Rot kurz ──º┼───AS inger . h │ │ │ │ │ │ │ ─────┼─────┼─────┼────────┤ │ │erwartet für │ thous. H │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ │ │ │ │ │. ──┼──schung schrikt das Rot. Wortern - ─ Rot kurz Kraftstoff │Brand │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ───┼ inger ─────┼────┼ - ─ Rot ─ │ │ │ │ n │ kg/kg │ │ │ │ │ │ ─ ─ ───schung " ────schung schrikt das Rot kurz ┴─────┴──────┴─────────┘(/pre)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Dynamik der wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren eines Wärmekraftwerks ____________________________________ (Name der Organisation) (/pre)
    2. Index Vorjahresziel Ziel für das regulierte Jahr Ziel für das regulierte Jahr Ziel für das regulierte Jahr20__ 20__ 20__ 20__ 20__ 20__ 20__ 20__Stromerzeugung, Tausend kWhStromerzeugung nach Heizkreis, Tausend kWhDas gleiche, in %% der GesamtleistungStromversorgung, Tausend WhWärmeleistung, Gcal, einschließlich: mit Dampf für Prozessanforderungen mit heißem Wasser Abdampf von RDU von HVACStruktur des verbrannten Brennstoffs, %%: festes Brennstoffgas HeizölInstallierter Kapazitätsnutzungsfaktor, %%: elektrische thermische Leistung der TurbinenentnahmenSpezifischer Kraftstoffverbrauch für den Urlaub: Strom, g/kWh Wärme, kg/Gcal
      Tatsache.

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Dynamik der wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Kesselhauses, Branche ___________________________________ (Name der Organisation) (/pre)

    ____________________________________

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (vor) Gültigkeitszeitraum von „__“ __________ 200_ bis „__“ ___________ 200_ Anzahl gebundener Blätter ___________ VEREINBART: Leitung _______________________________________ _____________ ___________________ (Name der Sachverständigenorganisation) (Unterschrift) (vollständiger Name) Leitung _________________________ _____________ ___________________ (Name der Organisation ) (Unterschrift) (vollständiger Name) Leiter _______________________________________ _____________ _____ (Name TKW, Kesselhaus) (Unterschrift) (vollständiger Name)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. VORSCHRIFTEN UND TECHNISCHE DOKUMENTATION ZUR BRENNSTOFFVERWENDUNG ________________________________________________ (Name TPP, Kesselhaus, Organisation)
      Buch 2
      Gerätegruppe (Untergruppe) _____________________________________________ (Name der Gruppe (Untergruppe))
      (vor) Gültigkeit von "__" ________ 200_ bis "__" ___________ 200_ Anzahl gebundener Blätter ___________ VEREINBART: Leitung _______________________________________ _____________ ___________________ (Name der Sachverständigenorganisation) (Unterschrift) (vollständiger Name) Leitung _______________________________________ ______ _____ (Name der Organisation) (Unterschrift) (vollständiger Name) Leiter _______________________________________ _____________ _____ (Name TKW, Kesselhaus) (Unterschrift) (vollständiger Name)

    Anwendung
    zum Orden von 30. Dezember 2008 №№ 323, 13512
    Befehl

    1. (pre) Karte der Brennstoffverbrennung in einem Wärmekraftwerk ______________________________ für 200_ (Name der Organisation) ┌───────────────────────────── ──── ──schung schrikt das Rot kurz ───── ────────────────────────────────┐ │Kraftwerkskomponente verbrennt,│ aus der Norm., t c.u. t.: │ │ Gruppe ──────┬──────┬───────┬──────────────────────────────── ── ────┤ │ equipment │ specific │pressure│temperature-│pressure│temperature│ efficiency │temperature-│excess│suction │chemical│total│ │ │ consumption │ air │ and mechanical │ │ │ │ heat │ steam │ frisch │ Kondensator │ Wasser │ Kessel │ Ausgang-│ in Betrieb- │ an │ unvollständig │ │ │ │ brutto │ │ Dampf │ Sator │ Weg │ Verbrennung │ │ │ │ Turbine │ │ │ │ │ │ Turbine │ │ "Kessel │ Gase │ │ │ │ │ │ installation │ │ │ │ ───── │ │ │ smoke exhauster"│ ──────┼───────────┼───────── ────schung schrikt das Rot kurz ─────────────┼───────────────── ── ──┤ │ 1 │ 2 │ 3 │ 4 │ 5 │ 6 │ 7 │ 8 │ 9 │ 10 │ 11 │ 12 │ ─ ──schung " ──┼───schung " ──┼───schung " │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ─ ─ │ │ │. ──────┴─────────┴──────────┴──────┘(/pre)

    ________________________________________________________

    1. Index 20__ 20__ 20__Spezifischer Brennstoffverbrauch für gelieferten Strom, g/kWh: tatsächlich als Standard zugelassenSpezifischer Brennstoffverbrauch für freigesetzte Wärme, kg/Gcal: tatsächlich als Standard zugelassenBei der Berechnung der Standards berücksichtigte Stromerzeugung, Tausend kWh, gesamt, einschließlich: Gruppe 1 Gruppe 2Tatsächliche Stromerzeugung, Tausend kWh, gesamt, einschließlich: Gruppe 1 Gruppe 2Strombezug, Tausend kWh basierend auf Standardberechnungen tatsächlichStromerzeugung nach dem Heizkreislauf, Tausend kWh: Basierend auf den Berechnungen der Normen, der tatsächlicheDurchschnittliche elektrische Belastung der Leistungseinheiten basierend auf der Berechnung der Normen, MW Gruppe 1 Gruppe 2Tatsächliche durchschnittliche elektrische Belastung der Leistungseinheiten, MW Gruppe 1 Gruppe 2Gesamtwärmeleistung, Gcal aus Berechnung der Normen tatsächlichWärmeabgabe durch Abdampf aus Entnahmen, aus Gegendruck, aus Turbinenkondensatoren, Gcal: aktuell aus Berechnung von NormenWärmeabgabe von Spitzen-Warmwasserboilern, Gcal: Tatsächlich basierend auf StandardberechnungenWärmeversorgung mit Warmwasser, Gcal: aktuellDer Anteil des Gases an der Struktur des verbrannten Brennstoffs, %% der Berechnung der tatsächlichen StandardsDer Anteil von Heizöl an der Struktur des verbrannten Kraftstoffs, %% der Berechnung der tatsächlichen StandardsDer Anteil des festen Brennstoffs an der Struktur des verbrannten Brennstoffs, %% der Berechnung der tatsächlichen Normen
      Indikatorwert

    Ausgangsdaten

    1. Bei der Berechnung der elektrischen Mindestlast eines BHKW werden folgende Ausgangsdaten verwendet:
    2. a) eine vernünftige Prognose für jeden der den Verbrauchern zugeführten Dampfdrücke:
    3. - Stundenverbrauch, t/h:
    4. (pre) p a) freigesetzter Dampf - D ; aus p b) zurückgeführtes Kondensat - G ; k(/pre)
    5. - Temperatur, °C:
    6. (pre) p a) freigesetzter Dampf - t; p b) zurückgeführtes Kondensat - t ; j b) monatliche Durchschnittstemperatur der letzten 5 Jahre, °C: - Außenluft - t ; hv - zirkulierendes Wasser am Einlass zu den Turbinenkondensatoren - t; 1(/pre)
    7. - Quellwasser verwendet für:
    8. (Vor-)Ergänzung von Kondensat, das nicht von Verbrauchern zurückgeführt wird, innerbetriebliche externe Verluste an Dampf, Kondensat, Speisewasser - t ; ref T Heizungsversorgungsnetz - t ; zu c) Durchschnitt der letzten 3 Jahre Einspeisung des gesamten Wärmenetzes für das BHKW oder für seine einzelnen Leitungen: in %% des Wasserverbrauchs in der Versorgungsleitung - Alpha oder Tonnen pro Stunde - G ; subp subp(/pre)
    9. d) Leistungsindikatoren des Wärmenetzes (abhängig von der Außentemperatur), die von der Geschäftsführung des Erzeugungsunternehmens (JSC-Energo) für die kommende (oder aktuelle) Heizperiode genehmigt wurden:
    10. - Netzwassertemperatur, °C:
    11. (pre) in der Versorgungsleitung - tau; 1 in der Rücklaufleitung - tau; 2 - Verbrauch von Netzwasser in der Versorgungsleitung (oder Rückleitung) - G (G), t / h; unter arr - Netzwasserdruck, kgf / cm2: a) in der Versorgungsleitung - P; unter b) in der Rücklaufleitung - P; arr(/pre)
    12. d) Durchschnitt der letzten 3 Jahre Wärmeverbrauch für den Haushaltsbedarf, Gcal/h:
    13. (pre) -p - in einem Paar - Q; hoz -gv - in heißem Wasser - Q; host(/pre)
    14. e) Mindestdampfstrom zu den Turbinenkondensatoren, t/h:
    15. (pre) min - laut Hersteller - D ; kn,z - aktuell (z. B. aufgrund der unbefriedigenden Konstruktion der LPR-Steuermembran, einer nicht akzeptablen Erhöhung der Temperatur des Metalls des LPR-Auspuffrohrs, erhöhter Rotorvibration) - min D ; kn, f e) Dampfverbrauch für die Turbineneinheit, bei der das Hostabil arbeitet - D, t / h; o(/pre)
    16. g) Mindestdampfleistung der Kessel, t/h:
    17. (pre) min - laut Hersteller - D ; k, h - tatsächlich (je nach den Bedingungen der Brennstoffverbrennung, Verschlackung des Ofens, Zirkulation min. usw.) - D; k,f(/pre)
    18. h) Merkmale der thermischen und elektrischen Kreisläufe des Kraftwerks, Wärme- und Stromversorgung der Verbraucher [z. B. Betrieb bestimmter Turbineneinheiten auf bestimmten Leitungen (mit unterschiedlichen Eigenschaften) von Wärmenetzen; das Vorhandensein von Verbrauchern, deren Stromversorgungsunterbrechungen nicht zulässig sind; Bereitstellung von Entlüftern und Verbrauchern für den thermischen Eigenbedarf einer bestimmten Gruppe von Turbineneinheiten usw.];
    19. f) aktuelle behördliche und technische Dokumentation zum Kraftstoffverbrauch.
    20. Berechnung der BHKW-Mindestlast
    21. Es wird empfohlen, die Berechnung der BHKW-Mindestlast in folgender Reihenfolge durchzuführen:
    22. 1. Berechnung der Wärmelieferung an Verbraucher in Dampf und Heißwasser wird durchgeführt (Umrechnung von Gewichtskosten und Temperaturen in Wärme).
    23. 2. Vorläufige Verteilung der Wärmeversorgung (einschließlich Haushaltsbedarf) zwischen Wärmeversorgungsquellen (Turbinenentnahmen, PVK, ROU) unter der Bedingung, dass ROU und PVK nicht in die Arbeit einbezogen werden, bis die Möglichkeiten der Wärmeversorgung aus Turbinenentnahmen vollständig erschöpft sind .
    24. 3. Die Mindestzusammensetzung der Ausrüstung wird vorläufig bestimmt, der Wärmeverbrauch für den Eigenbedarf (in Dampf und Warmwasser) wird dafür berechnet, die technologischen Verluste werden bei der Wärmeversorgung durch Strom- und Spitzenheißwasserkessel bestimmt.
    25. 4. Schließlich wird der gesamte Wärmebedarf (externe Verbraucher, Haushalts- und Eigenbedarf, technologische Verluste) auf die Wärmelieferquellen verteilt.
    26. (pre) 5. Die Wärmelast der Entnahmen wird auf die Turbineneinheiten verteilt. Ihre Anzahl sollte minimal sein, der Dampfstrom in ihren Kondensatoren sollte laut Herstellerangaben dem Minimum entsprechen. Anhand der Energiekennwerte wird die Normleistung jeder Turbineneinheit (N) für die genannten Bedingungen (n) ermittelt. m i 6. Für jede Turbineneinheit wird die relative Zunahme des Wärmeverbrauchs für die Stromerzeugung im Kondensationszyklus für eine gegebene Wärmelast bestimmt - Deltaq . kn i 7. Korrekturen (DeltaN) an der Anfangsleistung jeder m ij-Turbineneinheit werden für die Abweichung der vorhergesagten Werte von denen berechnet, die bei der Konstruktion der Energiekennlinien (Modusdiagramme) genommen wurden: (/pre)
    27. - minimaler Dampffluss zum Kondensator;
    28. - Dampfdruck in kontrollierten Extraktionen;
    29. - Dampfdruck in Kondensatoren;
    30. - Temperatur des Netzwassers in der Rücklaufleitung;
    31. - der Einfluss anderer Faktoren, die eine Änderung der Anfangsleistung der Turbineneinheit bewirken (z. B. Frischdampfparameter).
    32. 8. Die Mindestleistung jeder Turbineneinheit wird berechnet
    33. (pre) min (n) N = N + SUM DeltaN . (1) m i m i m ij _ 9. Es wird die Wärmeleistung der Kessel Q bestimmt, die für k1 min erforderlich ist, um die elektrische Last der KWK-Anlage gleich SUM N für eine gegebene m i _ thermische Last der Turbineneinheiten gleich Q sicherzustellen : m ich - (n) (n) -3 - 2 Q = SUMME x 10 / k1 m ich m m ij kn ich mi - 2 -min - - 2 / eta + Q x 10 / eta = x 10 / eta. (2) mn ROC mn ei mi ROC mn(/pre)
    34. Folgende Möglichkeiten zur Bestimmung des Wertes der elektrischen Mindestlast von BHKW werden in Betracht gezogen:
    35. 1. Es gibt keine Verbraucher, deren Wärmeversorgungsunterbrechungen nicht zulässig sind.
    36. (vor) - 1.1. Der Wert von Q liegt innerhalb der Regelung k1 der Wärmeleistung mindestens einer Kombination von in Betrieb befindlichen Kesseln: min min N = SUM N . (3) CHP m i - 1,2. Der Wert von Q liegt außerhalb des Regelbereichs k1 der Wärmeleistung einer der Kombinationen von Betriebskesseln: (/pre)
    37. die rechte Seite von Formel (3) wird um den Term ergänzt
    38. (pre) -min - (Q - Q) x eta bis k1 mn + ---------------------- = + DeltaN , (4) 2 kn Deltaq x 10 kN i -min – wobei Q der nächste (größere Q) Wert der unteren Grenze zu k1 des Heizleistungsregelbereichs einer der Kombinationen von Betriebskesseln ist. -min - Die Erhöhung der BHKW-Leistung (DeltaN) aufgrund des Überschusses von Q über Q kn zu k1 wird auf die Turbineneinheiten (DeltaN) in der Reihenfolge steigender k i -Werte Deltaq verteilt. Buch i(/pre)
    39. 2. Um eine zuverlässige Versorgung des Verbrauchers zu gewährleisten, die keine Unterbrechungen der Wärmeversorgung zulässt, muss im BHKW ein Reservekessel in Betrieb sein.
    40. (vor) - 2.1. Der Wert von Q wird durch zwei Kombinationen von Betriebskesseln geliefert: k1 min Der Wert von N wird durch Formel (3) bestimmt. BHKW - 2.2. Der Q-Wert wird von einer Kombination von in Betrieb befindlichen Kesseln bereitgestellt. k1-min Zusätzlich zu (4) zu Formel (3) wird angenommen, dass der Wert von Q gleich dem Wert der unteren Grenze des Heizleistungs-Steuerbereichs der nächsten Kombination von in Betrieb befindlichen Kesseln ist. - 2.3. Der Wert von Q liegt außerhalb des Regelbereichs k1 der Wärmeleistung einer der Kombinationen von Betriebskesseln: -min Zusätzlich zu (4) zu Formel (3) wird der Wert von Q gleich dem Wert des niedrigeren genommen Grenze des Regelbereichs der Wärmeleistung der nächsten zweiten Kombination von in Betrieb befindlichen Kesseln (/pre)

    DIE KLINGEL

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