DIE KLINGEL

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Verweis auf den Erlass vom 16. April 2013 Nr. 344 über Änderungen bestimmter Regierungsakte Russische Föderation für die Bereitstellung Dienstprogramme

Das Dokument wurde vom Ministerium für regionale Entwicklung Russlands entwickelt.

In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Präsidenten der Russischen Föderation (Nr. Pr-340 vom 19. Februar 2013) und der Regierung der Russischen Föderation (Nr. DK-P9-21pr vom 2. Februar 2013) erlässt das Dekret die folgenden Änderungen an den Regeln für die Festlegung und Bestimmung von Standards für den Verbrauch von kommunalen Dienstleistungen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 Nr. 306 genehmigt wurden, und den Regeln für die Erbringung von Versorgungsdiensten für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354:

  • - Festsetzung von Gebühren für Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf in einer Höhe, die den Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf nicht übersteigt;
  • - Ausschluss der Verpflichtung, den Verbrauchern monatlich innerhalb einer festgelegten Frist Auskunft über die Messwerte der Messgeräte zu erteilen;
  • - Vereinfachung des Verfahrens zur Feststellung der Tatsache, dass öffentliche Dienstleistungen von unzureichender Qualität erbracht werden;
  • - Ausschluss der Entgeltpflicht für die kommunale Kanalisation des allgemeinen Hausbedarfs;
  • - Bestimmung der Zusammensetzung des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in Wohngebäude zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen für die Wasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf;
  • - Einführung der Verpflichtung zur Neuberechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Ergebnisse des Abgleichs der Zählerstände;
  • - Anwendung ab dem 1. Januar 2015 von Erhöhungskoeffizienten, die den Standard für den Verbrauch öffentlicher Dienstleistungen erhöhen, wenn keine kollektiven (Haus-)Zähler und (oder) individuelle, gemeinsame (Wohnungs-)Zähler vorhanden sind, wenn die technische Möglichkeit ihrer Installation besteht ;
  • - das Verfahren zur Ausarbeitung eines Gesetzes über die Festlegung der Anzahl der vorübergehenden Bewohner (nicht in einem Wohngebäude in registriert zu gegebener Zeit) mit der Einrichtung der Möglichkeit, die Höhe der Gebühr auf der Grundlage von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten gemäß Artikel 19.15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation neu zu berechnen.
Das Dokument zielt darauf ab, die Gesetzgebung zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern.

Die Umsetzung der Resolution ermöglicht:

  • - Organisationen, die Mehrfamilienhäuser verwalten, dazu ermutigen, Energiesparmaßnahmen umzusetzen, um die rationelle Nutzung kommunaler Ressourcen zu gewährleisten;
  • - Entlastung der Verbraucher von Versorgungsunternehmen durch Abschaffung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Zählerständen;
  • - Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus ermutigen, Messgeräte zu installieren;
  • - Verringerung der Vergütung für Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf (aufgrund der Abschaffung der Zahlungspflicht für öffentliche Kanalisationsdienste für den allgemeinen Hausbedarf sowie Verbesserung des Verfahrens zur Berechnung des Verbrauchsstandards für öffentliche Wasserversorgungsdienste) .
* * *

Dekret vom 16. April 2013 Nr. 344

Über Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen vorgenommen werden.

2. Körper Staatsmacht der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation bis zum 1. Juni 2013, um sicherzustellen, dass die regulatorischen Rechtsakte der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation mit den durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen in Einklang gebracht werden.

3. Behörden empfehlen Kommunalverwaltung durch die Abhaltung von Hauptversammlungen der Grundstückseigentümer sicherzustellen
in Mehrfamilienhäusern die Information der Eigentümer von Gebäuden, die Mehrfamilienhäuser direkt verwalten, über Energiesparmaßnahmen für den Fall, dass die Menge der Gemeinschaftsressourcen für den allgemeinen Hausbedarf verbraucht wird, ermittelt auf der Grundlage von Angaben der kollektiven (Gemeinschaftshaus-)Zählung Geräten, übertrifft die entsprechenden Verbrauchsnormen.

4. Stellen Sie Folgendes fest:
1) Absatz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt 7 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft;
2) Absatz 2 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Juni 2013 in Kraft, mit Ausnahme der Unterabsätze "c"
und "t", die am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Premierminister
Russische Föderation D.Medwedew

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG


Regierung der Russischen Föderation

entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen vorgenommen werden.

2. Bis zum 1. Juni 2013 stellen die staatlichen Behörden der Subjekte der Russischen Föderation sicher, dass die ordnungsrechtlichen Rechtsakte der Subjekte der Russischen Föderation mit den durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen in Einklang gebracht werden.

3. den Kommunalverwaltungen zu empfehlen, durch die Abhaltung von Hauptversammlungen der Eigentümer von Gebäuden in Mehrfamilienhäusern sicherzustellen, dass die Eigentümer von Gebäuden, die Mehrfamilienhäuser direkt verwalten, über Energiesparmaßnahmen informiert werden, wenn die Menge an kommunalen Ressourcen, die für den allgemeinen Hausbedarf verbraucht werden, ermittelt auf der Grundlage von Angaben kollektiver (gemeinsamer) Messgeräte, übertrifft die einschlägigen Verbrauchsnormen.

4. Stellen Sie Folgendes fest:

1) Absatz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt 7 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft;

2) Absatz 2 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Juni 2013 in Kraft, mit Ausnahme der Unterabsätze „c“ und „t“, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Premierminister
Russische Föderation
D. Medwedew

Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen vorgenommen werden

1. In den Regeln zur Festlegung und Bestimmung von Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen, genehmigt (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 22, Art. 2338; 2012, N 15, Art. 1783):

a) in Absatz 7:

Unterabsatz „c“ Absatz 3 wird gestrichen;

Unterabsatz „e“ Absatz 3 wird gestrichen;

b) Ziffer 29 Absatz 2 wird als ungültig anerkannt;

c) im Anhang zu den genannten Regeln:

Punkt 3

"3. Der Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen zum Heizen in Wohngebäuden (Gcal pro Monat pro 1 m² der Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude) ist bestimmt nach folgender Formel:

(Formel 5)

wo:

- der Gesamtverbrauch an Wärmeenergie für die Heizperiode zum Heizen von Mehrfamilienhäusern oder Wohngebäuden, ermittelt anhand der Ablesungen von Sammel- (Gemeinschaftshaus-) Messgeräten in Mehrfamilienhäusern oder Einzelmessgeräten in Wohngebäuden (Gcal);


- ein Zeitraum, der der Dauer der Heizperiode entspricht (die Anzahl der Kalendermonate, einschließlich unvollständiger Monate in der Heizperiode), in dem der Gesamtverbrauch an Wärmeenergie für die Beheizung von Mehrfamilienhäusern oder Wohngebäuden gemessen wurde.



"3_1. Wenn es technisch möglich ist, kollektive (allgemeine Haus-) Messgeräte zu installieren, wird der Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen zum Heizen in Wohngebäuden durch Formel 5 unter Berücksichtigung des Multiplikationsfaktors bestimmt, der lautet:









seit 2017 - 1,6.";

Ziffer 4 wird für ungültig erklärt;

Absatz 5.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"5_1. Wenn es technisch möglich ist, kollektive (gemeinsames Haus), individuelle oder gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte zu installieren, der Verbrauchsstandard für Versorgungsleistungen für die Kaltwasserversorgung (der Verbrauchsstandard für Versorgungsleistungen für die Warmwasserversorgung) in Wohngebäuden bestimmt sich nach Formel 6 unter Berücksichtigung des Multiplikationsfaktors von :

vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 - 1.1;

vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 - 1,2;

vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 - 1,4;

vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 - 1,5;

seit 2017 - 1,6.";

Absatz 7.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"7_1. Wenn es technisch möglich ist, kollektive (allgemeines Haus), individuelle oder gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte zu installieren, wird der Verbrauchsstandard für Versorgungsleistungen für die Kalt- (Warm-) Wasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf unter Berücksichtigung von Formel 8 bestimmt berücksichtigen Sie den Multiplikationsfaktor von:

vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 - 1.1;

vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 - 1,2;

vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 - 1,4;

vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 - 1,5;

seit 2017 - 1,6.";

Absatz 8.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"8_1. Wenn es technisch möglich ist, kollektive (allgemeines Haus), individuelle oder gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte zu installieren, wird der Verbrauchsstandard für Versorgungsdienste für die Stromversorgung in Wohngebäuden nach Formel 9 unter Berücksichtigung des Multiplikationsfaktors bestimmt, welches ist:

vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 - 1.1;

vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 - 1,2;

vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 - 1,4;

vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 - 1,5;

seit 2017 - 1,6.";

Absatz 9.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"9_1. Wenn es technisch möglich ist, kollektive (allgemeines Haus), individuelle oder gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte zu installieren, wird der Verbrauchsstandard für Versorgungsleistungen für die Stromversorgung für den allgemeinen Hausbedarf unter Berücksichtigung des Multiplikationsfaktors nach Formel 10 ermittelt , welches ist:

vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 - 1.1;

vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 - 1,2;

vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 - 1,4;

vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 - 1,5;

seit 2017 - 1,6.";

Absatz 18 wird wie folgt geändert:

"18. Der Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen zum Heizen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Gcal pro 1 m² der Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude pro Monat) wird nach folgender Formel bestimmt:

(Formel 18)

wo:

- die Menge an Wärmeenergie, die in einer Heizperiode von Wohngebäuden verbraucht wird, die nicht mit kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Wärmeenergiezählern ausgestattet sind, oder von Wohngebäuden, die nicht mit individuellen Wärmeenergiezählern (Gcal) ausgestattet sind, bestimmt nach Formel 19;

- die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude in Mehrfamilienhäusern oder die Gesamtfläche von Wohngebäuden (qm);

- ein Zeitraum, der der Dauer der Heizperiode entspricht (Anzahl der Kalendermonate, einschließlich der unvollständigen, in der Heizperiode).";

der Name des Unterabschnitts „Formel zur Berechnung des Standards für den Verbrauch von Versorgungsleistungen für Heizung für den allgemeinen Hausbedarf“ wird ausgenommen;

Ziffer 21 wird für ungültig erklärt;

Absatz 27 wird wie folgt geändert:

"27. Der Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen für die Kalt- (Warm-) Wasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf (Kubikmeter pro Monat pro 1 m² der Gesamtfläche der Räumlichkeiten, die Teil der Gemeinschaft sind Eigentum in einem Mehrfamilienhaus) wird nach folgender Formel bestimmt:

(Formel 26)

wo:

- der Standard für den Verbrauch von Betriebsmitteln für die Kalt- (Warm-) Wasserversorgung (Kubikmeter pro Monat für 1 Person), bestimmt gemäß den Absätzen 23-26 dieses Dokuments;

0,09 - Verbrauch von kaltem (warmem) Wasser für den allgemeinen Hausbedarf (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

K - die Anzahl der in Mehrfamilienhäusern lebenden Einwohner, für die der Standard bestimmt wird;

- die Gesamtfläche der Räumlichkeiten, die Teil des gemeinsamen Eigentums in Mehrfamilienhäusern sind (qm).

Die Gesamtfläche der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus wird als Gesamtfläche der folgenden Räumlichkeiten bestimmt, die nicht zu den Wohnungen gehören Wohngebäude und dazu bestimmt sind, mehr als einen Raum in einem Mehrfamilienhaus zu bedienen (gemäß den im Pass eines Mehrfamilienhauses angegebenen Informationen): der Bereich der Treppenabsätze zwischen den Wohnungen, Treppen, Korridore, Vorräume, Flure, Vorräume, Kinderwagen , Sicherheitsräume (Concierge) in diesem Mehrfamilienhaus, die nicht einzelnen Eigentümern gehören.

2. In den Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 N 354 „Über die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Benutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden" (Gesetzessammlung der Russischen Föderation, 2011, N 22, Artikel 3168; 2012, N 23, Artikel 3008; N 36, Artikel 4908):

a) in Absatz 4 Buchstabe „c“ werden die Worte „sowie aus den zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus“ ausgenommen;

b) in Absatz 19 Buchstabe „h“:

die Wörter „sowie“ werden gestrichen;

die Worte "sowie das Verfahren und die Bedingungen für den Empfang von Zählerständen" hinzufügen;

c) in Absatz 31:

Unterabsatz "d" wird durch die Worte "ergänzt, mit dem Empfang von Daten während der Überprüfung der Zuverlässigkeit der vom Verbraucher an den Auftragnehmer übermittelten Informationen über die Ablesungen von Messgeräten, die Ablesungen einzelner, gemeinsamer (Wohnungs-) Räume vornehmen Messgeräte (Verteiler), die außerhalb von Wohngebäuden (Nichtwohngebäuden) installiert sind";



"e_1) mindestens alle 6 Monate Ablesungen von individuellen, allgemeinen (Wohnungs-) Raummessgeräten (Verteilern) vornehmen, die außerhalb von Wohngebäuden (Nichtwohngebäuden) installiert sind, den Status solcher Messgeräte überprüfen (wenn der Vertrag Bestimmungen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und (oder) Beschlüsse der Hauptversammlung der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus legen kein anderes Verfahren zum Ablesen solcher Messgeräte fest);";

Unterabsatz „y_1“ mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„y_1) Zuweisung von erhaltenen Mitteln als Differenz bei der Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen unter Verwendung von Multiplikationskoeffizienten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz;“;

d) in Absatz 32:

Unterabsatz „d“ erhält folgenden Wortlaut:

"d) nicht öfter als 1 Mal in 6 Monaten durchzuführen, um die Zuverlässigkeit der vom Verbraucher an den Auftragnehmer übermittelten Informationen über die Messwerte von individuellen, allgemeinen (Wohnung), Raummessgeräten (Verteilern) zu überprüfen, die in Wohn- (Nicht-) Wohn-) Räumlichkeiten durch Besuch der Räumlichkeiten, in denen diese Geräte installiert sind, Buchhaltung sowie Überprüfung des Status dieser Messgeräte; ";

Unterabsatz „e_1“ mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„f_1) die Anzahl der (auch vorübergehend) in den vom Verbraucher bewohnten Wohngebäuden lebenden Bürger festzustellen, wenn die Wohngebäude nicht mit individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Messgeräten für Kaltwasser, Warmwasser, elektrische Energie und Gas ausgestattet sind, und ein Gesetz zur Bestimmung der Zahl dieser Bürger ausarbeiten;“;

e) Ziffer 33 wird um Ziffer „k_1“ mit folgendem Inhalt ergänzt:

"k_1) in Gegenwart eines individuellen, allgemeinen (Wohnungs-) oder Zimmerzählers monatlich dessen Ablesungen vornehmen und die erhaltenen Ablesungen an den Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person spätestens zu dem im Vertrag festgelegten Datum mit den Bestimmungen über die Bereitstellung übermitteln von öffentlichen Dienstleistungen;";

e) in Absatz 34:

Buchstabe c wird als ungültig anerkannt;

Unterabsatz „g“ erhält folgenden Wortlaut:

„g) dem ausübenden Künstler zu gestatten, die bewohnten Wohn- oder Nichtwohnräume zu betreten, um Ablesungen an einzelnen, gemeinsamen (Wohnungs-), Raummessgeräten und Verteilern vorzunehmen, deren Zustand, die Tatsache ihrer An- oder Abwesenheit sowie die Zuverlässigkeit zu überprüfen der vom Verbraucher an den Auftragnehmer übermittelten Informationen über die Messwerte dieser Messgeräte und Verteiler zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt in der in Absatz 85 dieser Vorschriften festgelegten Weise, jedoch nicht mehr als einmal alle 6 Monate;“;

g) Ziffer 40 ist wie folgt anzugeben:

"40. Ein Verbraucher von Versorgungsleistungen in einem Mehrfamilienhaus (mit Ausnahme einer Versorgungsleistung für Heizung) zahlt unabhängig von der gewählten Methode zur Verwaltung eines Mehrfamilienhauses im Rahmen der Zahlung für Versorgungsleistungen eine Gebühr für erbrachte Versorgungsleistungen an den Verbraucher in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude und eine Gebühr für Versorgungsleistungen, die bei der Nutzung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus verbraucht werden (im Folgenden als Versorgungsleistungen bezeichnet, die für den allgemeinen Hausbedarf bereitgestellt werden).

Der Verbraucher der kommunalen Wärmeleistung zahlt für diese Leistung insgesamt eine Gebühr, ohne sie in eine Gebühr für den Verbrauch der angegebenen Leistung in einem Wohn- (Nichtwohn-) Raum und eine Gebühr für ihren Verbrauch für den allgemeinen Hausbedarf aufzuteilen.

Der Verbraucher der Versorgungsleistung für Heizung und (oder) Warmwasserversorgung, die vom Auftragnehmer in Ermangelung zentraler Wärmeversorgungs- und (oder) Warmwasserversorgungssysteme hergestellt und an den Verbraucher geliefert wird, zahlt eine Gesamtgebühr für eine solche Versorgungsleistung , berechnet gemäß Absatz 54 dieser Regeln und einschließlich einer Gebühr für eine Versorgungsleistung, die einem Verbraucher in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude erbracht wird, sowie einer Gebühr für eine Versorgungsleistung, die für den allgemeinen Hausbedarf erbracht wird.

h) in Absatz 42:

der erste Absatz nach den Worten „Messgerät“ wird durch die Worte „mit Ausnahme der Zahlung für die Versorgungsleistung für Heizung“ ergänzt;

der dritte Absatz wird als ungültig anerkannt;

i) Absatz 42.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"42_1. In Ermangelung kollektiver (allgemeiner Haus), gemeinsamer (Wohnung) und individueller Messgeräte in allen Wohn- oder Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Zahlung für die Versorgungsleistung für Heizung gemäß festgelegt Formel 2 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln auf der Grundlage des Standards für die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsdienstleistungen.

In einem Mehrfamilienhaus, das mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Wärmezähler ausgestattet ist und in dem nicht alle Wohn- oder Nichtwohnräume mit individuellen und (oder) gemeinschaftlichen (Wohnungs-) Wärmezählern (Verteilern) ausgestattet sind, ist die Menge von Die Zahlung für eine Versorgungsleistung zum Heizen in einem Wohngebäude wird gemäß Formel 3 der Anlage Nr. 2 zu dieser Ordnung auf der Grundlage der Ablesungen des kollektiven (gemeinsamen) Wärmeenergiezählers ermittelt.

In einem Mehrfamilienhaus, das mit einem kollektiven (Allgemeinhaus-) Wärmezähler ausgestattet ist und in dem alle Wohn- und Nichtwohnräume mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohnungs-) Wärmezählern (Verteilern) ausgestattet sind, die Höhe der Vergütung für den Versorgungsdienst für Heizung in Wohn- u Nichtwohngebäude wird gemäß Formel 3_1 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln auf der Grundlage der Ablesungen einzelner und (oder) gemeinsamer (Wohnungs-) Wärmezähler ermittelt.“;

j) in Absatz 44:

der erste Absatz nach den Worten „Messgerät“ wird durch die Worte „mit Ausnahme der Versorgungsleistung für Heizung“ ergänzt;

Absatz zwei wird wie folgt geändert:

„Das Volumen der auf die Verbraucher verteilten Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf Abrechnungszeitraum, darf das Volumen der Versorgungsleistungen, das auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf berechnet wird, nicht überschreiten, außer in den Fällen, in denen die Hauptversammlung der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, die in der vorgeschriebenen Weise abgehalten wird, beschlossen hat Verteilung des Volumens der Versorgungsleistungen in Höhe des überschüssigen Volumens der Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf, das auf der Grundlage der Ablesungen eines Sammelzählers (Gemeinschaftshauszählers) ermittelt wird, über das Volumen, das auf der Grundlage der Verbrauchsstandards für Versorgungsleistungen für den allgemeinen Bedarf berechnet wird Hausbedarf, zwischen allen Wohn- und Nichtwohngebäuden im Verhältnis zur Größe der Gesamtfläche jedes Wohn- und Nichtwohngebäudes.";

folgende Absätze hinzufügen:

"Wenn gesagte Entscheidung nicht angenommen, die Menge der Versorgungsleistungen in Höhe des Überschusses der Menge der Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf, ermittelt auf der Grundlage der Ablesungen des Sammelzählers (Gemeinschaftshauszähler), über dem Volumen, das auf der Grundlage der Verbrauchsnormen für berechnet wird Versorgungsleistungen, die für den allgemeinen Hausbedarf erbracht werden, trägt der Auftragnehmer auf eigene Kosten Mittel.

Das in den Absätzen zwei und drei dieses Absatzes festgelegte Berechnungsverfahren gilt nicht für Fälle, in denen der Versorgungsdienstleister in Übereinstimmung mit diesen Regeln ist ressourcenliefernde Organisation. In diesen Fällen wird das Volumen der für den allgemeinen Hausbedarf für den Abrechnungszeitraum bereitgestellten Versorgungsleistung berechnet und auf die Verbraucher im Verhältnis zur Größe der Gesamtfläche verteilt, die jedem Verbraucher (in seiner Nutzung) von Wohn- oder Nichtwohngebäuden gehört in einem Mehrfamilienhaus gemäß den Formeln 11-14 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln.“;

k) in Absatz 47 Buchstabe „a“ wird das Wort „Wasserentsorgung“ gestrichen;

l) Ziffer 48 wird wie folgt angegeben:

"48. In Ermangelung eines kollektiven (allgemeinen Haus-) Messgeräts wird der Zahlungsbetrag für eine für den allgemeinen Hausbedarf erbrachte Versorgungsleistung mit Ausnahme einer Versorgungsleistung für Heizung gemäß Formel 10 des Anhangs Nr . 2 dieser Regeln.“;

m) Absatz 56.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„56_1. Wenn die Wohnung nicht mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-)Zähler für Kaltwasser, Warmwasser, Strom und Gas ausgestattet ist und der Auftragnehmer Informationen über vorübergehend in der Wohnung wohnende Verbraucher hat, die nicht dauerhaft in diesen Räumlichkeiten gemeldet sind (vorübergehender) Wohnort oder Aufenthaltsort, der ausübende Künstler hat das Recht, ein Gesetz über die Festlegung der Anzahl der Bürger zu erarbeiten, die sich vorübergehend in Wohngebäuden aufhalten... Das angegebene Gesetz wird vom ausübenden Künstler und dem Verbraucher unterzeichnet, und wenn der Verbraucher sich weigert, die Urkunde zu unterzeichnen - durch den ausübenden Künstler und mindestens 2 Verbraucher und den Vorsitzenden des Rates eines Mehrfamilienhauses, in dem keine Personengesellschaft oder Genossenschaft gegründet wurde, durch den Vorsitzenden der Personengesellschaft oder Genossenschaft, wenn der die Bewirtschaftung des Mehrfamilienhauses durch die Personengesellschaft oder Genossenschaft erfolgt und das Leitungsorgan einer solchen Personengesellschaft oder Genossenschaft mit der verwaltenden Organisation einen Bewirtschaftungsvertrag abgeschlossen hat.

In diesem Gesetz sind Datum und Uhrzeit seiner Erstellung, Nachname, Vorname und Vatersname des Eigentümers der Wohnräume (ständig ansässiger Verbraucher), Adresse, Wohnort, Angaben zur Anzahl der vorübergehend ansässigen Verbraucher angegeben. Für den Fall, dass der Wohnungseigentümer (ständig wohnhafter Verbraucher) die Unterzeichnung des Gesetzes verweigert oder sich der Wohnungseigentümer (ständig wohnhafter Verbraucher) zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesetzes nicht in der Wohnung aufhält, ist ein entsprechender Hinweis erforderlich erfolgt in diesem Akt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Wohnungseigentümer (dauerhaft ansässiger Verbraucher) 1 Ausfertigung des Gesetzes zu übermitteln.

Das festgelegte Gesetz wird innerhalb von 3 Tagen nach seiner Erstellung vom Vollstrecker an die Organe für innere Angelegenheiten und (oder) Organe übermittelt, die befugt sind, die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im Bereich der Migration auszuüben.

o) Paragraph 58 wird wie folgt geändert:

"58. Die Anzahl der Verbraucher, die sich vorübergehend in Wohngebäuden aufhalten, wird auf der Grundlage des in Absatz 57 Buchstabe b dieser Geschäftsordnung angegebenen Antrags und (oder) auf der Grundlage des erstellten Antrags bestimmt zugelassene Stellen ein Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 19.15 des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten.“;

o) in Ziffer 59:

In Absatz 1 werden die Wörter „mindestens 1 Jahr“ durch die Wörter „mindestens 6 Monate“ ersetzt, die Wörter „weniger als 1 Jahr“ werden durch die Wörter „weniger als 6 Monate“ ersetzt;

Unterabsatz „b“ erhält folgenden Wortlaut:

"b) falls der Verbraucher es versäumt, die Ablesungen eines individuellen, allgemeinen (Wohnungs-) Zimmerzählers für den Abrechnungszeitraum innerhalb der in diesen Regeln oder in einem Vertrag, der Bestimmungen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen enthält, festgelegten Fristen bereitzustellen, oder durch Beschluss einer Hauptversammlung der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus, - beginnend mit dem Abrechnungszeitraum, für den der Verbraucher keine Zählerstände übermittelt hat, bis zu dem Abrechnungszeitraum (einschließlich), für den der Verbraucher dem Unternehmer Zählerstände übermittelt hat, aber nicht mehr als 6 Abrechnungszeiträume hintereinander; ";

p) Ziffer 59.1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"59_1. Die Zahlung für eine Versorgungsleistung, die für den allgemeinen Hausbedarf für den Abrechnungszeitraum erbracht wird, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 44 dieser Regeln, wird auf der Grundlage des berechneten durchschnittlichen monatlichen Verbrauchs der kommunalen Ressource bestimmt, der gemäß bestimmt wird die Messwerte des Sammelzählers (Gemeinschaftshauszähler) für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (für Heizung - bezogen auf den durchschnittlichen monatlichen Verbrauch für die Heizperiode) und wenn die Betriebszeit des Zählers weniger als 6 Monate betrug, dann für die tatsächliche Betriebsdauer des Zählers, mindestens jedoch 3 Monate (bei Heizen - mindestens 3 Monate der Heizperiode) - beginnend mit dem Datum der vorherigen Inbetriebnahme des Sammelzählers (Haushaltszähler). ausgefallen oder verloren gegangen oder ihre Lebensdauer abgelaufen ist, und wenn das Datum nicht bestimmbar ist, dann ab dem Abrechnungszeitraum, in dem die angegebenen Ereignisse eingetreten sind, bis zu dem Datum, an dem die Abrechnung des kommunalen Betriebsmittels durch Inbetriebnahme des entsprechenden wieder aufgenommen wurde nym-Anforderungen des kollektiven (gemeinsamen) Zählers, jedoch nicht mehr als 3 Abrechnungsperioden hintereinander. ";

c) § 60 wird wie folgt formuliert:

"60. Nach Ablauf der maximalen Anzahl von Abrechnungszeiträumen, die in Unterabsatz "a" von Absatz 59 dieser Regeln angegeben sind, für die die Zahlung für die Versorgungsleistung gemäß den im angegebenen Absatz angegebenen Daten bestimmt wird, die Zahlung für Die für Wohngebäude erbrachte Versorgungsleistung wird gemäß Absatz 42 dieser Regeln auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen unter Verwendung von Multiplikationsfaktoren berechnet, die in den Regeln zur Festlegung und Bestimmung der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen vorgesehen sind, die von der genehmigt wurden Regierung der Russischen Föderation, Zahlung für eine Versorgungsleistung, die einem Nichtwohngebäude erbracht wird - gemäß Absatz 43 dieser Regeln auf der Grundlage des geschätzten Umfangs der kommunalen Ressourcen.

Nach Ablauf der maximalen Anzahl von Abrechnungszeiträumen, die in Absatz 59 Unterabsatz "b" dieser Regeln angegeben sind, für die die Zahlung für die Versorgungsleistung gemäß den im angegebenen Absatz vorgesehenen Daten bestimmt wird, die Zahlung für die Versorgungsleistung Die an Wohngebäude erbrachte Leistung wird gemäß Absatz 42 dieser Geschäftsordnung auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch öffentlicher Dienstleistungen berechnet, die Zahlung für eine an Nichtwohngebäude erbrachte öffentliche Dienstleistung - gemäß Absatz 43 dieser Geschäftsordnung das geschätzte Volumen der kommunalen Ressource.";

r) die Absätze 60_1 und 60_2 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„60_1. Bei Fehlen eines Sammel-(Allgemeinhaus-)Zählers für Kaltwasser, Warmwasser, elektrische Energie und Wärmeenergie (wenn die technische Möglichkeit besteht, solche Zähler zu installieren), sowie nach Ablauf des Maximums Anzahl der in Ziffer 59.1 dieser Regeln angegebenen Abrechnungszeiträume, für die die Zahlung für eine für den allgemeinen Hausbedarf erbrachte Versorgungsleistung nach den im angegebenen Absatz vorgesehenen Daten bestimmt wird, wenn die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus keine Ausrüstung bereitgestellt haben und (oder) Inbetriebnahme eines kollektiven (Gemeinschaftshaus-)Messgeräts für die verwendete kommunale Ressource in der vorgeschriebenen Weise wird die Zahlung für eine für den allgemeinen Hausbedarf erbrachte Versorgungsleistung für den Abrechnungszeitraum unter Verwendung der in den Regeln für vorgesehenen Multiplikationsfaktoren berechnet Festlegung und Festlegung von Standards für den Verbrauch von Versorgungsleistungen, die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden.

60_2. Wenn der Verbraucher nicht zweimal oder öfter in die von ihm bewohnten Wohn- und (oder) Nichtwohnräume des Auftragnehmers eingelassen wird, um den Status installierter und in Betrieb genommener individueller, gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte zu überprüfen, überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen auf die Ablesungen solcher Messgeräte und vorbehaltlich der Ausführung einer Handlung durch den Testamentsvollstrecker über die Verweigerung der Zulassung zum Messgerät wird die Zahlung für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen unter Verwendung von Multiplikationsfaktoren berechnet, die in den Regeln vorgesehen sind zur Festlegung und Festlegung von Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen, die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden.

s) in Absatz 83 werden die Wörter „3 Monate“ durch die Wörter „6 Monate“ ersetzt;

f) Ziffer 84 erhält folgenden Wortlaut:

"84. Wenn der Verbraucher dem Auftragnehmer die Ablesungen eines individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Zählers 6 Monate in Folge nicht zur Verfügung stellt, ist der Auftragnehmer spätestens 15 Tage nach Ablauf des angegebenen 6-Monats-Zeitraums ein weiterer Zeitraum, Vereinbarung festgelegt, die Bestimmungen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und (oder) Beschlüsse der Hauptversammlung der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus enthalten, ist verpflichtet, die in Absatz 82 dieser Geschäftsordnung angegebene Überprüfung durchzuführen und Zählerstände abzulesen. ";

х) Absatz 110_1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

"110_1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer das Audit nicht innerhalb der in Absatz 108 dieser Geschäftsordnung genannten Frist durchführt, sowie wenn es unmöglich ist, ihn über die Tatsache einer Verletzung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu informieren auf eine unsachgemäße Organisation der Arbeit rund um die Uhr Notdienst Der Verbraucher hat das Recht, in Abwesenheit des Auftragnehmers einen Akt zur Überprüfung der Qualität der bereitgestellten Dienstprogramme zu erstellen. In diesem Fall wird die angegebene Urkunde von mindestens 2 Verbrauchern und dem Vorsitzenden des Rates des Mehrfamilienhauses, in dem keine Personengesellschaft oder Genossenschaft errichtet ist, dem Vorsitzenden der Personengesellschaft oder Genossenschaft, wenn die Verwaltung des Mehrfamilienhauses besteht, unterzeichnet von einer Partnerschaft oder Genossenschaft durchgeführt.

c) § 111 wird um den Buchstaben „d“ mit folgendem Inhalt ergänzt:

"d) das Datum und die Uhrzeit des Beginns der Verletzung der Qualität des öffentlichen Dienstes, die in der vom Verbraucher gemäß Absatz 110.1 dieser Regeln erstellten Handlung zur Überprüfung der Qualität der erbrachten öffentlichen Dienste aufgezeichnet wurden , wenn der Qualitätsverstoß bei der Überprüfung der Tatsache eines Verstoßes gegen die Qualität des öffentlichen Dienstes oder im Ergebnis der Prüfung der Qualität des öffentlichen Dienstes bestätigt wurde.“;

h) im Anhang Nr. 2 zu den genannten Regeln:

in Absatz 1 wird das Wort „Heizung“ gestrichen;

Absatz 2 Absatz 1 lautet wie folgt:

"2. Die Vergütungshöhe für die Versorgungsleistung für Heizung im i-ten Wohngebäude, die nicht mit einem individuellen Wärmezähler ausgestattet ist, sowie die Vergütungshöhe für die Versorgungsleistung für Heizung im i-ten Wohngebäude ohne ausgestattet mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Wärmeenergiezähler oder Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus, das nicht mit einem kollektiven (gemeinsamen Haus-) Wärmeenergiezähler ausgestattet ist, gemäß den Absätzen 42_1 und 43 der Vorschriften, wird bestimmt durch Formel 2: ";

Absatz 3 wird wie folgt geändert:

"3. Der Zahlungsbetrag für die Versorgungsleistung zum Heizen in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen, die nicht mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Wärmeenergiezähler in einem Mehrfamilienhaus ausgestattet sind, das mit einem kollektiven (gemeinsamen) ausgestattet ist Haus) Wärmeenergiezähler und in denen nicht alle Wohn- und Nichtwohnräume mit individuellen (oder) gemeinsamen (Wohnungs-) Wärmeenergiezählern ausgestattet sind, gemäß den Absätzen 42_1 und 43 der Regeln wird durch Formel 3 bestimmt:

wo:

- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums verbrauchten Wärmeenergie, ermittelt nach den Messwerten des kollektiven (gemeinsamen) Wärmeenergiezählers, der mit einem Mehrfamilienhaus ausgestattet ist. In den in Absatz 59 der Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen wird das gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes ermittelte Volumen (Menge) der kommunalen Ressource zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen verwendet;

- Gesamtfläche des i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäudes;

- die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude eines Mehrfamilienhauses;

- Tarif für Wärmeenergie gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation errichtet.“;

Absatz 3_1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„3_1. Die Höhe der Zahlung für eine Versorgungsleistung für die Heizung in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus, das mit einem Sammelwärmezähler (allgemeines Haus) ausgestattet ist und in dem sich alle Wohn- und Nichtwohngebäude befinden Ausgestattet mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohnungs-) Zählern ( Verteiler) von Wärmeenergie, in Übereinstimmung mit den Absätzen 42_1 und 43 der Regeln, wird durch die Formel 3_1 bestimmt:

wo:

- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums im i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude verbrauchten kommunalen Ressource, bestimmt durch die Ablesungen eines individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Messgeräts im i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude Wohnräume. In den in Absatz 59 der Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen wird das gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes ermittelte Volumen (Menge) der kommunalen Ressource zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen verwendet;

- das Volumen (Menge) der Wärmeenergie, die für den Abrechnungszeitraum für den allgemeinen Hausbedarf in einem Mehrfamilienhaus bereitgestellt wird, das mit einem kollektiven (gemeinsamen) Wärmeenergiezähler ausgestattet ist, der durch die Formel bestimmt wird:

wo - das Volumen (Menge) der thermischen Energie, bestimmt gemäß Absatz 54 der Geschäftsordnung, die vom Auftragnehmer bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Warmwasserversorgung (bei Fehlen einer zentralen Warmwasserversorgung) verwendet wird, die zusätzlich , wurde auch vom Auftragnehmer verwendet, um Verbraucher mit öffentlichen Heizdiensten zu versorgen;


- die Gesamtfläche aller Wohnräume (Wohnungen) und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus;

- der Tarif (Preis) für eine kommunale Ressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde.“;

Paragraphen 15 und als ungültig anerkennen;

Absatz 17 wird wie folgt geändert:

"17. Das Volumen (Menge) der kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas, häusliches Abwasser, Elektrische Energie) für den allgemeinen Hausbedarf für den Abrechnungszeitraum in einem Mehrfamilienhaus, das nicht mit einem Sammel-(Gemeinschafts-)Zähler ausgestattet ist, ermittelt sich nach Formel 15:

wo:

- der Verbrauchsstandard für die entsprechende Art von Versorgungsdienstleistung für den allgemeinen Hausbedarf für den Abrechnungszeitraum in einem Mehrfamilienhaus, der gemäß den Regeln zur Festlegung und Bestimmung der Verbrauchsstandards für Versorgungsleistungen festgelegt wurde, die durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai genehmigt wurden , 2006 N 306;

- die Gesamtfläche der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus.

Bei der Ermittlung der Kaltwassermenge, die dem i-ten Wohn- (Wohnungs-) oder Nichtwohngebäude des allgemeinen Hausbedarfs für den Abrechnungszeitraum zuzurechnen ist, ist die Gesamtfläche der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Räumlichkeiten in Ein Mehrfamilienhaus wird als Gesamtfläche der folgenden Räumlichkeiten bestimmt, die nicht Teile von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses sind und dazu bestimmt sind, mehr als einem Raum in einem Mehrfamilienhaus zu dienen (gemäß den im Pass des Mehrfamilienhauses angegebenen Informationen ): Bereiche der Treppenhäuser zwischen den Wohnungen, Treppen, Korridore, Flure, Flure, Vorräume, Kinderwagen, Sicherheitsräume (Concierge) in diesem Mehrfamilienhaus, das nicht Eigentum einzelner Eigentümer ist;

- Gesamtfläche der i-ten Wohnung (Wohnung) oder Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus;

- die Gesamtfläche aller Wohnräume (Wohnungen) und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus.".

Erläuterungen zu bestimmten Anwendungsfragen der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die durch die Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 16. April 2013 Nr. 344 eingeführt wurden und vom 19.09.2013 Nr. 824

Am 1. Juni 2013 wurden Änderungen der Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354, in Kraft gesetzt Kraft durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. April 2013 Nr. 344 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet) .

Die Änderungen der Regeln sehen Folgendes vor:

1. Die Vergütung für Kanalisation für den allgemeinen Hausbedarf ist ausgeschlossen.

2. Die Zahlung für Heizung für den allgemeinen Hausbedarf ist ausgeschlossen.

3. Die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen für die Kalt- und Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf wurden um das 9- bzw. 6-fache erheblich gesenkt.

4. Es ist geplant, ab dem 1. Januar 2015 steigende Koeffizienten in die Standards für den Verbrauch öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, falls einzelne (Wohnungs-) Messgeräte nicht installiert werden, wenn die technische Möglichkeit ihrer Installation besteht.

5. Es wurde ein Verfahren zur Ausarbeitung eines Gesetzes zur Feststellung der Zahl der vorübergehenden Bewohner (die nicht in einem Wohngebäude auf die vorgeschriebene Weise registriert sind) mit der Möglichkeit der Neuberechnung der Höhe der Gebühr eingeführt.

6. Wenn es übliche Hauszähler gibt, sollte der Betrag der Zahlung für Kalt- und Warmwasserversorgung und für Strom für den allgemeinen Hausbedarf nicht höher sein als nach den vom Tarifausschuss von St. Petersburg festgelegten Verbrauchsnormen berechnet.

Gleichzeitig können durch Beschluss der Hauptversammlung der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus andere Entscheidungen über die Verteilung der Gemeinschaftsmittel für den allgemeinen Hausbedarf getroffen werden.

7. Bei Aufdeckung der Tatsache, dass eine Versorgungsleistung von unzureichender Qualität erbracht wird (Abweichung der Warmwassertemperatur, Änderung der Wassereigenschaften: Farbe, Geruch usw.), das Verfahren zur Feststellung der Tatsache, dass eine Versorgungsleistung erbracht wird unzureichender Qualität wurde für die spätere Neuberechnung des Entgelts vereinfacht.

Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2013 Nr. 824 legt die Verpflichtung der Verwaltungsorganisation, HOA, LCD, Wohnungsbaugenossenschaft fest, einzelne Messgeräte in Betrieb zu nehmen, ohne vom Verbraucher eine Gebühr zu erheben. Somit wird dieser Dienst bereitgestellt ist gratis.



Umsetzung der Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 Nr. 354 in St. Petersburg

(in der Fassung vom 16. April 2013 Nr. 344)

Am 1. Juni 2013 wurden Änderungen der Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354, in Kraft gesetzt Kraft durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. April 2013 Nr. 344 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet) .

Die Änderungen der Regeln sehen Folgendes vor:

Festsetzung von Gebühren für Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf in einer Höhe, die den Standard für den Verbrauch von Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf nicht übersteigt;

Ausschluss der Verpflichtung für Verbraucher, innerhalb einer festgelegten Frist monatlich Auskunft über die Messwerte von Messgeräten zu erteilen;

Vereinfachung des Verfahrens zur Feststellung der Tatsache der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität;

Ausschluss der Zahlungspflicht für die kommunale Kanalisation für den allgemeinen Hausbedarf (gemäß § 4 der Hausordnung);

Bestimmung der Zusammensetzung des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus zur Berechnung der Höhe der Zahlung für Versorgungsleistungen für die Wasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf;

Einführung der Verpflichtung zur Neuberechnung des Entgeltbetrags für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Ergebnisse des Abgleichs von Zählerständen;

Anwendung ab dem 1. Januar 2015 von Erhöhungskoeffizienten, die den Standard für den Verbrauch öffentlicher Dienstleistungen erhöhen, wenn keine kollektiven (Haus-)Zähler und (oder) individuelle, gemeinsame (Wohnungs-)Zähler vorhanden sind, wenn die technische Möglichkeit ihrer Installation besteht ;

Das Verfahren zur Ausarbeitung eines Gesetzes zur Feststellung der Anzahl der vorübergehenden Bewohner (die nicht in den Wohngebäuden auf die vorgeschriebene Weise registriert sind) mit der Einrichtung der Möglichkeit, die Höhe der Gebühr auf der Grundlage der Protokolle über Ordnungswidrigkeiten neu zu berechnen Kunst. 19.15 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation.

Die Umsetzung von Änderungen der Regeln ermöglicht:

Ermutigen Sie Organisationen, die Mehrfamilienhäuser verwalten, Energiesparmaßnahmen umzusetzen, um die rationelle Nutzung kommunaler Ressourcen sicherzustellen;

Entlastung der Versorgungsverbraucher durch Wegfall der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Zählerständen;

Ermutigen Sie Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, Messgeräte zu installieren;

Reduzierung der Vergütung für Versorgungsleistungen für den allgemeinen Hausbedarf (aufgrund der Abschaffung der Zahlungspflicht für Versorgungsleistungen für die Kanalisation für den allgemeinen Hausbedarf sowie Verbesserung des Verfahrens zur Berechnung des Verbrauchsstandards für öffentliche Wasserversorgungsleistungen) .

Das Tarifkomitee von St. Petersburg hat mit Beschluss Nr. 97-r vom 27. Mai 2013 neue Verbrauchsstandards für die Kalt- und Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf und neue Standards für die Heizung genehmigt:

Die Verbrauchsnormen für die Kalt- und Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf wurden um das 9- bzw. 6-fache gesenkt und betragen 0,03 Kubikmeter pro Quadratmeter Fläche für Gemeinschaftseigentum.

Die Verbrauchsnorm für die Wasserentsorgung für den allgemeinen Hausbedarf wurde ausgenommen;

- der Standard für Heizung für den allgemeinen Hausbedarf wird ausgenommen, während der Standard für den Verbrauch für die Heizung einer Wohnung eine Komponente für den allgemeinen Hausbedarf enthält, wie es vor dem 01.09.2012 der Fall war. Die Normen für den Verbrauch von Betriebsmitteln zum Heizen werden um 5 % gegenüber den bis zum 01.06.2013 geltenden Normen (unter vergleichbaren Bedingungen) gesenkt.

Feststellung der Tatsache der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität

Ab dem 01.06.2013 wurde das Verfahren zur Feststellung der Tatsache der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in unzureichender Qualität vereinfacht.

Wenn der ausführende Künstler innerhalb einer Frist von höchstens 2 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher eine Nachricht des Notrufdienstes erhält, keine Inspektion durchführt, hat der Verbraucher, sofern mit dem Verbraucher nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, einen Rechtsakt zu erlassen Abwesenheit des Darstellers unter Beteiligung von mindestens 2 Verbrauchern und dem Vorsitzenden des Rates eines Mehrfamilienhauses oder des Vorsitzenden der HOA, Wohnungsbaugenossenschaft, LCD.

Gleichzeitig sind das im Gesetz festgehaltene Datum und die Uhrzeit des Beginns der Verletzung der Qualität des öffentlichen Dienstes das Datum und die Uhrzeit, ab dem davon ausgegangen wird, dass die Dienstleistung mit Qualitätsverletzungen erbracht wird (für spätere Neuberechnung).

Das Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, mit dem die Höhe der Zahlung für Versorgungsleistungen für die Wasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf berechnet wird.

Ab dem 01.06.2013 enthält die Geschäftsordnung den Begriff der Gesamtfläche von Räumlichkeiten, die Teil des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus sind, um das Volumen einer Gemeinschaftsressource (Kaltwasser, Warmwasser) zu bestimmen , elektrische Energie) für den allgemeinen Hausbedarf, die Wohn- oder Nichtwohnräumen in einem Mehrfamilienhaus zuzurechnen sind: die Gesamtfläche der Treppenhäuser zwischen den Wohnungen, Treppen, Flure, Vorräume, Flure, Vorräume, Rollstühle, Sicherheitsräume (Concierge) die nicht einzelnen Eigentümern gehören.

Bei der Bestimmung der Fläche, die Teil des gemeinsamen Eigentums in einem Mehrfamilienhaus ist, sollte man sich an dem Schreiben des Zollausschusses von St. Petersburg vom 07.09.2012 Nr. 01-14-1769/12-0-0 orientieren.

Das Verhältnis der "Fläche der Räumlichkeiten des gemeinsamen Eigentums des Hauses" und der "Gesamtfläche der Wohn- und Nichtwohnräume" wirkt sich direkt auf die Höhe der Zahlung für Nebenkosten für den allgemeinen Hausbedarf aus.

Der durchschnittliche Prozentsatz des Verhältnisses der Fläche des Gemeinschaftseigentums zur Gesamtfläche der Wohn- und Nichtwohngebäude von Mehrfamilienhäusern beträgt laut Analyse von 8118 technischen Pässen von Mehrfamilienhäusern 12,5%. Gleichzeitig kann die Fläche der Räumlichkeiten des Gemeinschaftseigentums gemäß dem technischen Pass des Hauses und den Planungsmerkmalen einen größeren Prozentsatz ausmachen, was kein Fehler ist.

Als Beispiele:

1. Die Gesamtfläche der Wohn- und Nichtwohnräume beträgt 11.628,61 qm, die Fläche der Räumlichkeiten des gemeinsamen Eigentums des Hauses 982,45 qm, die Fläche der Wohnung 62,74 qm

Der Anteil der Fläche des Gemeinschaftseigentums, der zu der angegebenen Wohnung kommt, beträgt 5,3 m² (8,4%).

0,03 Kubikmeter * 5,3 Quadratmeter * 20,38 Rubel pro Kubikmeter = 3,2 Rubel.

0,03 Kubikmeter * 5,3 Quadratmeter * RUB 81,08 pro Kubikmeter = 12,89 Rubel.

2. Die Gesamtfläche der Wohn- und Nichtwohnräume beträgt 4265,6 m², die Fläche der Räumlichkeiten des gemeinsamen Eigentums des Hauses 837 m², die Fläche der Wohnung 67,6 qm

Der Anteil der Fläche des Gemeinschaftseigentums, der zu der angegebenen Wohnung kommt, beträgt 13,26 m² (19,6%).

Die monatliche Zahlung für die Kaltwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf beträgt nicht mehr als:

0,03 Kubikmeter * 13,26 Quadratmeter * 20,38 Rubel pro Kubikmeter = 8,11 Rubel.

Die monatliche Zahlung für die Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf beträgt nicht mehr als:

0,03 Kubikmeter * 13,26 qm * 81,08 Rubel pro Kubikmeter = 32,25 Rubel.

Allgemeiner Konsum.

P eins i = V eins ich * T cr,(Formel 10)

P eins i- die Höhe der Zahlung für eine Versorgungsleistung für den allgemeinen Hausbedarf in einem Mehrfamilienhaus für die i-te Wohnung (Wohnung);

V eins i- das Volumen (Menge) der für den Abrechnungszeitraum bereitgestellten Gemeinschaftsmittel für den allgemeinen Hausbedarf in einem Mehrfamilienhaus, das der i-ten Wohnung (Wohnung) zuzurechnen ist;

T kr- der Tarif für eine kommunale Ressource, der gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurde.

, (Formel 11)

V ich eins.1- die dem i-ten Wohngebäude (Wohnung) zuzuordnende Kaltwassermenge (Menge), die für den Abrechnungszeitraum für den allgemeinen Hausbedarf in einem mit einem Sammelkaltwasserzähler ausgestatteten Mehrfamilienhaus bereitgestellt wird;

V d- das Volumen (Menge) des während des Abrechnungszeitraums in einem Mehrfamilienhaus verbrauchten Kaltwassers, bestimmt durch die Ablesungen eines gemeinsamen (gemeinsamen) Kaltwasserzählers;

V du sanft- das Volumen (Menge) des während des Abrechnungszeitraums in den u-ten Nichtwohngebäuden verbrauchten Kaltwassers;

V v Wohnen- das Volumen (Menge) des während des Abrechnungszeitraums in der v-ten Wohnanlage (Wohnung) verbrauchten Kaltwassers, die nicht mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Messgerät ausgestattet ist;

V w Wohn- das während des Abrechnungszeitraums verbrauchte Kaltwasservolumen (Menge) in dem w-ten Wohngebäude (Wohnung), das mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Kaltwasserzähler ausgestattet ist, bestimmt durch die Ablesungen eines solchen Zählers;

V ich gv- Volumen (Menge) Warmwasser (ggf selbst produziert vom Versorgungsunternehmen für die Warmwasserversorgung (bei fehlender zentraler Warmwasserversorgung)), die während des Abrechnungszeitraums im i-ten Wohngebäude (Wohnung) oder Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus verbraucht werden;

v cr - die Menge an Kaltwasser, die vom Auftragnehmer bei der Erbringung von Versorgungsleistungen zum Heizen (ohne zentrale Wärmeversorgung) verwendet wird, die außerdem vom Auftragnehmer auch verwendet wurde, um den Verbrauchern Versorgungsleistungen für Kälte bereitzustellen Wasserversorgung;

Si

S ungefähr

Haushaltsverbrauch

, (Formel 12)

V ich eins.2- die auf das i-te Wohngebäude (Wohnung) entfallende Menge (Menge) an Warmwasser, Gas, häuslichem Abwasser und elektrischer Energie, die für den Abrechnungszeitraum für den allgemeinen Hausbedarf in einem mit einer Wohngemeinschaft ausgestatteten Mehrfamilienhaus (Gemeinschaftshaus) bereitgestellt wird ) Messgerät des entsprechenden Typs der kommunalen Ressource;

V d- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums in einem Mehrfamilienhaus verbrauchten Gemeinschaftsressource, bestimmt durch die Ablesungen des kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Zählers für die Gemeinschaftsressource;

V du sanft- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums in den u-ten Nichtwohngebäuden verbrauchten kommunalen Ressource;

V v Wohnen- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums in der v-ten Wohnanlage (Wohnung) verbrauchten kommunalen Ressource, die nicht mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Messgerät ausgestattet ist;

V w Wohn- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums in der w-ten Wohnanlage (Wohnung) verbrauchten kommunalen Ressource, die mit einem individuellen oder gemeinsamen (Wohnungs-) Messgerät der entsprechenden Art der kommunalen Ressource ausgestattet ist, bestimmt durch deren Ablesungen ein Messgerät;

v cr - das Volumen der entsprechenden Art von kommunalen Ressourcen (Strom, Gas), die während des Abrechnungszeitraums vom Auftragnehmer bei der Erbringung von Versorgungsleistungen für Heizung und (oder) Warmwasserversorgung verwendet werden (in Ermangelung einer zentralen Wärmeversorgung und (oder ) Warmwasserversorgung), die darüber hinaus auch vom Auftragnehmer genutzt wurde, um den Verbrauchern Versorgungsleistungen für die Strom- und (oder) Gasversorgung zu erbringen;

Si ist die Gesamtfläche der i-ten Wohnung (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus;

S ungefähr- die Gesamtfläche aller Wohnräume (Wohnungen) und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus.

Heizung

Individueller Konsum

, (Formel 3)

VD- das Volumen (Menge) der während des Abrechnungszeitraums verbrauchten Wärmeenergie, bestimmt nach den Messwerten des kollektiven (gemeinsamen) Wärmeenergiezählers, der mit einem Mehrfamilienhaus ausgestattet ist;

S i - die Gesamtfläche des i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäudes;

Die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude eines Mehrfamilienhauses;

T T ist der Tarif für thermische Energie, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde.

Das Volumen der Wärmeenergie nach dem üblichen Hauszähler - 57.405 Gcal

Tarif pro Volumeneinheit - 1351,25 Rubel / Gcal

Die Fläche der Wohn- und Nichtwohnräume im Haus beträgt 1501,99 qm.

Die Fläche der Wohnung beträgt 31 qm.

Klarstellungen zu bestimmten Anwendungsfragen der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die durch die Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 16.04.2013 Nr. 344 und vom 19.09.2013 Nr. 824 eingeführt wurden

Am 1. Juni 2013 wurden Änderungen der Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354, in Kraft gesetzt Kraft durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. April 2013 Nr. 344 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet) .

Die Änderungen der Regeln sehen Folgendes vor:

1. Die Vergütung für Kanalisation für den allgemeinen Hausbedarf ist ausgeschlossen.

2. Die Zahlung für Heizung für den allgemeinen Hausbedarf ist ausgeschlossen.

3. Die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen für die Kalt- und Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf wurden um das 9- bzw. 6-fache erheblich gesenkt.

4. Es ist geplant, ab dem 1. Januar 2015 steigende Koeffizienten in die Standards für den Verbrauch öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, falls einzelne (Wohnungs-) Messgeräte nicht installiert werden, wenn die technische Möglichkeit ihrer Installation besteht.

5. Es wurde ein Verfahren zur Ausarbeitung eines Gesetzes zur Feststellung der Zahl der vorübergehenden Bewohner (die nicht in einem Wohngebäude auf die vorgeschriebene Weise registriert sind) mit der Möglichkeit der Neuberechnung der Höhe der Gebühr eingeführt.

6. Wenn gemeinsame Hauszähler vorhanden sind, sollte der Betrag der Zahlung für die Kalt- und Warmwasserversorgung für den allgemeinen Hausbedarf nicht höher sein als nach den vom Tarifausschuss von St. Petersburg festgelegten Verbrauchsnormen berechnet.

Gleichzeitig können durch Beschluss der Hauptversammlung der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus andere Entscheidungen über die Verteilung der Gemeinschaftsmittel für den allgemeinen Hausbedarf getroffen werden.

7. Bei Aufdeckung der Tatsache, dass eine Versorgungsleistung von unzureichender Qualität erbracht wird (Abweichung der Warmwassertemperatur, Änderung der Wassereigenschaften: Farbe, Geruch usw.), das Verfahren zur Feststellung der Tatsache, dass eine Versorgungsleistung erbracht wird unzureichender Qualität wurde für die spätere Neuberechnung des Entgelts vereinfacht.

Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2013 Nr. 824 legt die Verpflichtung der Verwaltungsorganisation, HOA, LCD, Wohnungsbaugenossenschaft fest, einzelne Messgeräte in Betrieb zu nehmen, ohne vom Verbraucher eine Gebühr zu erheben. Daher wird dieser Service kostenlos zur Verfügung gestellt.

Und jetzt wieder Krieg.
Dieses Mal habe ich mich entschieden zu bloggen
vielleicht braucht es noch jemand
Oder jemand mit nützlichen Ratschlägen.

Ein bisschen Geschichte.

Ich wohne in einem relativ neu gebauten 9-stöckigen Backsteinhaus und habe in diesem Haus eine Einzimmerwohnung. Ich schaute mir die mir ausgesetzten Mengen zur Wärmezufuhr an und war einfach erstaunt über deren Größe. Ich entschied mich für einen Zähler, die Geschichte war lang und dauerte mehr als zehn Monate statt wie erwartet zehn Tage. Aber ich habe den Zähler installiert und für die Heizperiode mehr als dreimal weniger bezahlt als vor der Installation. Hier ist eine neue Heizperiode angebrochen und sie fingen wieder an, mir den gemeinsamen Hauszähler in Rechnung zu stellen. Ich rufe an, ich frage, ich sage, dass ich für 150 Rubel Wärme verbraucht und 1800 Rubel berechnet habe. Und hier vom Empfänger: "Wir können nicht illegal arbeiten, das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. April 2013 N 344 wurde erlassen, das besagt, dass Sie Ihren Zähler wegwerfen können."

Ich öffne die Bestellung und lese sie.

Der Verbraucher der kommunalen Wärmeleistung zahlt für diese Leistung insgesamt eine Gebühr, ohne sie in eine Gebühr für den Verbrauch der angegebenen Leistung in einem Wohn- (Nichtwohn-) Raum und eine Gebühr für ihren Verbrauch für den allgemeinen Hausbedarf aufzuteilen.
Der Verbraucher der Versorgungsleistung für Heizung und (oder) Warmwasserversorgung, die vom Auftragnehmer in Ermangelung zentraler Wärmeversorgungs- und (oder) Warmwasserversorgungssysteme hergestellt und an den Verbraucher geliefert wird, zahlt eine Gesamtgebühr für eine solche Versorgungsleistung , berechnet gemäß Absatz 54 dieser Regeln und einschließlich einer Gebühr für eine Versorgungsleistung, die einem Verbraucher in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude erbracht wird, sowie einer Gebühr für eine Versorgungsleistung, die für den allgemeinen Hausbedarf erbracht wird.
h) in Absatz 42:
der erste Absatz nach den Worten „Messgerät“ wird durch die Worte „mit Ausnahme der Zahlung für die Versorgungsleistung für Heizung“ ergänzt;
der dritte Absatz wird als ungültig anerkannt;
i) Paragraph 42(1) um folgenden Inhalt ergänzen:
"42(1). In Ermangelung kollektiver (Gemeinschaftshaus), gemeinsamer (Wohnung) und individueller Messgeräte in allen Wohn- oder Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Zahlung für die Heizungsversorgungsleistung gemäß Formel 2 des Anhangs Nr 2 zu diesen Regeln auf der Grundlage des Gebrauchsverbrauchsstandards.
In einem Mehrfamilienhaus, das mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Wärmezähler ausgestattet ist und in dem nicht alle Wohn- oder Nichtwohnräume mit individuellen und (oder) gemeinschaftlichen (Wohnungs-) Wärmezählern (Verteilern) ausgestattet sind, ist die Menge von Die Zahlung für eine Versorgungsleistung zum Heizen in einem Wohngebäude wird gemäß Formel 3 der Anlage Nr. 2 zu dieser Ordnung auf der Grundlage der Ablesungen des kollektiven (gemeinsamen) Wärmeenergiezählers ermittelt.

In einem Mehrfamilienhaus, das mit einem kollektiven (Allgemeinhaus-) Wärmezähler ausgestattet ist und in dem alle Wohn- und Nichtwohnräume mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohnungs-) Wärmezählern (Verteilern) ausgestattet sind, die Höhe der Vergütung für den Versorgungsdienst zum Heizen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird gemäß Formel 3 (1) der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln auf der Grundlage der Ablesungen einzelner und (oder) gemeinsamer (Wohnungs-) Wärmeenergiezähler ermittelt. " ;

Das heißt, wenn es in mindestens einer Wohnung keine Theke gibt oder das Haus wechselt, wo der Hausmeister eine Schaufel legt, dann nehmen wir den Verbrauch des ganzen Hauses, dividieren ihn durch die Anzahl der besessenen Quadrate und multiplizieren mit der Anzahl von " meine" Quadrate. Und dass ein Nachbar die Temperatur mit einem Fenster regelt und ich eine Automatisierung plus sehr aufwändige Arbeiten zur Reduzierung von Wärmeverlusten habe, interessiert niemanden.

1. Das Energieversorgungsunternehmen ist verpflichtet, den Anschlussnehmer über das angeschlossene Netz mit Energie in der im Energieversorgungsvertrag festgelegten Menge und unter Einhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Versorgungsart zu versorgen. Die an den Abonnenten gelieferte und von ihm verbrauchte Energiemenge wird gemäß Abrechnungsdaten über seinen tatsächlichen Verbrauch ermittelt.
(in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 37-FZ vom 26. März 2003)
2. Der Stromliefervertrag kann das Recht des Abonnenten vorsehen, die von ihm bezogene Energiemenge zu ändern, durch die Vereinbarung bestimmt vorbehaltlich des Ersatzes der entstandenen Auslagen Energieversorgungsorganisation im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energielieferung nicht in der vertraglich vereinbarten Menge.
3. Für den Fall, dass ein Bürger, der Energie für den häuslichen Verbrauch verbraucht, als Abonnent im Rahmen eines Energieliefervertrags auftritt, hat er das Recht, Energie in der Menge zu verbrauchen, die er benötigt

Hier: "Die an den Abonnenten gelieferte und von ihm verbrauchte Energiemenge wird gemäß Abrechnungsdaten über seinen tatsächlichen Verbrauch ermittelt."
Und wer, wenn nicht ein Zähler, der nicht an der Formel teilnimmt, die unsere "anständige" Regierung angegeben hat, wird meinen tatsächlichen Verbrauch anzeigen (ja, öffentliche Orte sollten hier hinzugefügt werden, aber nicht in derselben Menge). Es gibt eine Art "Inkonsistenz". Suchen Sie, was in diesem Fall zu tun ist?

Ja, wir finden im selben Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation:

Artikel 3. Zivilgesetzgebung und andere Gesetze, die Normen des Zivilrechts enthalten

1. Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation fällt die Zivilgesetzgebung in die Zuständigkeit der Russischen Föderation.
2. Die Zivilgesetzgebung besteht aus diesem Gesetzbuch und anderen in Übereinstimmung mit ihm angenommenen Bundesgesetze(im Folgenden - Gesetze), die die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 dieses Kodex genannten Beziehungen regeln.
In anderen Gesetzen enthaltene zivilrechtliche Normen müssen diesem Kodex entsprechen.
3. Die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 dieses Kodex genannten Beziehungen können auch durch Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation geregelt werden, die diesem Kodex und anderen Gesetzen nicht widersprechen sollten.
4. Aufgrund und in Übereinstimmung mit diesem Kodex und anderen Gesetzen, Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation hat die Regierung der Russischen Föderation das Recht, Beschlüsse zu fassen, die zivilrechtliche Normen enthalten.
5. Wenn ein Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation oder ein Beschluss der Regierung der Russischen Föderation diesem Kodex oder einem anderen Gesetz widerspricht, findet dieser Kodex oder das entsprechende Gesetz Anwendung.
6. Die Anwendung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen, die in den Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation und den Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation (im Folgenden als andere Rechtsakte bezeichnet) enthalten sind, werden durch die Vorschriften dieses Kapitels bestimmt.
7. Ministerien und andere Bundesorgane der Exekutive können in den Fällen und in den Grenzen, die durch dieses Gesetzbuch, andere Gesetze und andere Rechtsakte vorgesehen sind, Gesetze erlassen, die Normen des bürgerlichen Rechts enthalten.

Das heißt, wenn unsere Regierung beim nächsten Treffen nicht mit dem Kopf gearbeitet hat, sondern mit dem Ort, an dem sie „getroffen“ ist, dann wenden wir das Gesetz an und nicht ihren „Zeiger“.
Und wenn die Leistung nicht in der Höhe erbracht wird, in der sie vergütet werden muss, muss der Leistungserbringer (Wärmelieferung) nach dem Verbraucherschutzgesetz diesen Differenzbetrag erstatten und „mindestens“ weiter anwachsen irgendwie im Verhältnis zur tatsächlich verbrauchten Menge ".

Ich werde klagen. Aber ich denke, Sie sollten sich nicht beeilen, zuerst werde ich einen Anspruch mit einer Bitte um Neuberechnung schreiben. Natürlich wird sich niemand mit dem Zählen beeilen. Dies wird aber vom Gericht als Versuch einer vorgerichtlichen Einigung gewertet.
Es ist Montag, sie arbeiten nicht. Ich werde morgen reklamieren. Ich werde den Text der Reklamation posten, nachdem ich sie an der Rezeption registriert habe.

Leider bin ich Mathematiker, kein Jurist, ich beklage mich nicht über mangelnde Logik, aber ich kenne das Gesetz nicht auf dem Niveau eines Juristen. Wenn einer der Anwälte eine vernünftige Bemerkung oder einen Vorschlag hinterlässt, bin ich dankbar. Bitte hinterlassen Sie nur Sachkommentare, Kommentare, die sowieso niemandem nützen (wie: ja, es ist immer noch nutzlos, aber wir haben „Radieschen“ in unserer Regierung usw. Ich werde von Zeit zu Zeit rücksichtslos putzen.

Danke an alle, die meine "Lyrik" bis zum Ende gemeistert haben, die sich entscheiden, mit praktischen Ratschlägen zu helfen, willkommen.

DIE KLINGEL

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