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BUNDESBAUAGENTUR
UND GEHÄUSE UND DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDPREISFÜHRER
FÜR DESIGNARBEITEN FÜR DEN BAU

INDUSTRIEOBJEKTE
CHEMISCHE FASERN

MOSKAU2004

Verzeichnis der Grundpreise für Planungsarbeiten für den Bau von "Industrieanlagen aus Chemiefasern» 2004

ENTWICKELT VON FSUE "CENTRINVESTproject" (Puliko V.I., Turenskaya M.A., Bortnikova E.S.) und JSC "Giproiv" (Yushchenko V.V., Zharova V.R.).

ÜBERPRÜFT vom Department of Pricing and Estimated Rationing of the Gosstroy of Russia (Stepanov V.A., Grishchenkova T.L.).

EINFÜHRUNG durch das Department of Pricing and Estimated Rationing des Gosstroy of Russia.

Angenommen und in Kraft gesetzt am 15. Mai 2004 mit Schreiben Bundesbehördeüber das Bauen und Wohnen und kommunale Dienstleistungen vom 7. Mai 2004 Nr. AP-2642/10 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Industrie und Innovationspolitik in der chemischen Industrie des Ministeriums für Industrie, Wissenschaft und Technologie Russische Föderation vom 21. April 2002 Nr. 14-248.

STATT Kapitel 5 „Teilindustrie chemischer Fasern und Fäden“ und Kapitel 14 „Hilfs- und Serviceeinrichtungen, bauseitige Netze und Einrichtungen der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmeversorgung und Energieversorgung“ des Abschnitts 9 „Chemische Industrie“ des Preisbuch für Entwurfsarbeiten für den Bau von Ed. 1987 mit Änderungen und Ergänzungen 1988 - 1990

Abklärungen und Beratungen zur Anwendung dieses Handbuchs erfolgen durch FSUE „CENTRINVESTproekt“ ( 125057 , G. Moskau, Leningradskyetc., 63 , Tel. (095 ) 157 - 39 - 42 ) und OAO Giproiv ( 141009 , G. MytischtschiMoskauRegion., st. KarlaMarx, 4 , Tel. (095 ) (583 - 33 - 81 ).

1 Hauptbestimmungen. eines

2 Basisentwicklungspreise Projektdokumentation. 4

Kapitel 1 Gegenstände des Haupt-, Hilfs- und allgemeinen Zwecks. 6

Tabelle 1 Hauptproduktionsanlagen. 6

Tabelle 2 Reparaturdienste.. 19

Tabelle 3 Gegenstände der Hilfsproduktion, Hilfs- und allgemeine Fabrikzwecke, On-Site-Engineering-Netzwerke, Masterplan. 22

Tabelle 4 Aufbereitungsanlagen und Wasserblöcke. 33

Tabelle 5 Umspannwerke und Schaltanlagen an Standorten von feuer- und explosionsgefährdeten Industrien. 36

Kapitel 2 Besondere Abschnitte der Projektdokumentation für den Bau. 40

Tabelle 6Arbeitssicherheit. 40

Tabelle 7 Zusätzliche Arbeit zum Arbeitsschutz. 40

Tabelle 8 Erstellung erster Anforderungen für die Entwicklung eines neuen technologische Ausstattung individuelle Fertigung. 41

1. ALLGEMEINES

1.1 Nachschlagewerk der Grundpreise für Konstruktionsarbeiten für den Bau (im Folgenden als "Nachschlagewerk" bezeichnet) wird zur Bestimmung der Grundpreise zum Zweck der späteren Bildung von Vertragspreisen für die Entwicklung der Projektdokumentation für den Bau der Chemiefaserindustrie empfohlen Einrichtungen: Produktionsanlagen, Komplexe, einzelne Hilfsproduktions- und Hilfseinrichtungen, spezielle Abschnitte des Projekts.

1.2 Die Grundpreise im Verzeichnis werden in Abhängigkeit von den natürlichen Indikatoren der entworfenen Einrichtungen festgelegt: Fläche, Produktivität, Kapazität usw. oder für die Einrichtungen als Ganzes.

1.3 Bei der Verwendung dieses Handbuchs sollten Sie die Allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Handbüchern von Grundpreisen für Entwurfsarbeiten für den Bau von ed berücksichtigen. 2002

1.4 Das in den Tabellen des Verzeichnisses enthaltene Preisniveau ist auf den 01.01.2001 festgelegt.

1.5 Zusätzlich zu den in Absatz 7 von Abschnitt I der Allgemeinen Anweisungen für die Anwendung der Leitfäden der Grundpreise für Entwurfsarbeiten für das Bauwesen aufgeführten Arbeiten berücksichtigen die Grundpreise der Leitlinie nicht:

Entwicklung von Konstruktionsunterlagen für die individuelle Fertigung von Paneelen, Schränken und Schalttafeln elektrische Systeme und Automatisierungssysteme;

Entwicklung technologischer Vorschriften für die Herstellung von Produkten;

· Entwurf von Systemen zur Abrechnung und Kontrolle des Energieverbrauchs;

· Gestaltung experimenteller, experimentell-industrieller Produktionen, Shops, Installationen, Linien;

· Entwurf von Feuerlöschanlagen, Feuer- und Einbruchmeldeanlagen, Warnung vor einem Brand;

· technische Bauunterstützung;

Entwicklung automatisierte Systeme Dispatching and Power Supply Management (ASUE), Entwicklung eines Prozessleitalgorithmus (DCS) und Notfallschutz (EPS);

· Entwicklung eines Projekts für den Transport von schwerem Großgerät;

Gestaltung einer Sanitärschutzzone;

Entwicklung der Wärmedämmung;

Erstellung und zusätzliche Zusendung von Projektdokumentationen auf elektronischen Datenträgern (Disketten, CDs etc.) an den Kunden:

· Entwicklung eines dreidimensionalen elektronischen Modells von Rohrleitungen und Ausrüstungen, Lüftungssystemen, Verlegung von leittechnischen Trassen und Elektrokabeln, tragenden Gebäudestrukturen;

· Entwicklung von Industriefernsehprojekten;

· Entwicklung der „Betriebssicherheitserklärung“ und Prüfung der „Betriebssicherheitserklärung“;

Erarbeitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung (Rekultivierung) von Grundstücken und deren Nutzung fruchtbare Schichten Böden;

· Planung der Entwässerung und Entwässerung des Geländes;

· Erhebung und Aufbereitung der vom Auftraggeber übermittelten Ausgangsdaten gemäß Designauftrag;

Zahlung an Behörden Kommunalverwaltung, staatliche Aufsicht und andere Arbeitsorganisationen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Projektdokumentation;

Ausarbeitung Spezifikationen für Design, technische Spezifikationen für die Lieferung von Ausrüstung an ausländische Unternehmen und Annahme von Projektdokumentationen, die von ausländischen Unternehmen entwickelt wurden.

1.6 Entwicklung des Abschnitts "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP), durchgeführt gemäß den Anforderungen der aktuellen normative Dokumente im Rahmen der Vorprojektarbeiten werden die Preise des Verzeichnisses nicht berücksichtigt und zusätzlich ermittelt.

1.7 Der Grundpreis der Projektdokumentation (in den Phasen des Entwurfs + der Arbeitsdokumentation) wird in der in Abschnitt II der „Allgemeinen Richtlinien für die Anwendung von Grundpreisleitlinien für Entwurfsarbeiten für das Bauwesen“ vorgeschriebenen Weise festgelegt.

1.8 Der Grundpreis der Projektdokumentation für Einrichtungen, deren Hauptindikator von den in der Tabelle angegebenen abweicht, wird durch Anwendung der folgenden Koeffizienten bestimmt:

mit einer Erhöhung des Indikators um das 1,5-fache - 1,1

über 1,5 bis 2 - 1,2

über 2 bis 3 - 1,3

über 3 bis 4 - 1,4

mit einer Abnahme des Indikators um das 1,5-fache - 0,9

über 1,5 bis 2 - 0,8

über 2 bis 3 - 0,75

über 3 bis 4 - 0,7

1.9 Die Verteilung des Preises der Projektdokumentation nach Entwurfsphasen erfolgt gemäß der folgenden Tabelle und kann zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden

Designphase

Prozentsatz des Grundpreises

Projekt(P)

Arbeitsunterlagen

Projektdokumentation

Der Grundpreis des Arbeitsprojekts wird in Höhe von 90% des Projektpreises festgelegt.

1.10 Der Preis für die Entwicklung von Begründungen für Bauinvestitionen, die gemäß SP 11-101-95 durchgeführt werden, wird in der in den Absätzen vorgeschriebenen Weise festgelegt. 2.1 und 2.2 des Verzeichnisses unter Verwendung eines Koeffizienten von bis zu 0,2 und der Antrag (Erklärung) der Absicht, in den Bau von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu investieren - bis zu 0,15 zum Preis der Entwicklung der Projektdokumentation.

1.11 Die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation, durchgeführt auf Basis der Ausgangsdaten, inkl. des von ausländischen Unternehmen entwickelten Grundentwurfs wird gemäß der Verteilung des Preises der Entwurfsdokumentation nach Entwurfsphasen, angegeben in Abschnitt 1.9 des Handbuchs, mit einem Multiplikationsfaktor von bis zu 1,15, abhängig von der Komplexität des Arbeit.

1.12 Der Grundpreis der Konstruktionsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung wird gemäß den Preisen des Verzeichnisses unter Verwendung eines Koeffizienten von bis zu 2,0 bestimmt, der von der Konstruktionsorganisation im Einvernehmen mit dem Kunden gemäß der Komplexität der Arbeit festgelegt wird.

Der maximale Koeffizient kann im Falle eines vollständigen Umbaus oder einer vollständigen technischen Neuausrüstung der Anlage angewendet werden. Bei der Festsetzung des Preises für die Rekonstruktion (technische Umrüstung) nur eines Teils eines Gebäudes, einer Struktur oder der Ausführung bestimmter Arbeiten wird im Einvernehmen mit dem Kunden unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors kleiner als eins angewendet Arbeitsaufwand im Vergleich zum Neubau.

1.13 Die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Funktionen des Generalplaners und der Überwachung der an Unteraufträge übertragenen Entwurfsarbeiten werden in Höhe von bis zu 5% des Preises für die Erstellung der Entwurfsdokumentation, die an Unteraufübertragen wird, festgelegt und zusätzlich bezahlt.

1.14 Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen nach der Ressourcenmethode darf nach Vereinbarung mit dem Kunden ein Multiplikationsfaktor von bis zu 1,5 auf die Kosten für die Erstellung des Abschnitts "Dokumentation des Kostenvoranschlags" angewendet werden. Der maximale Wert des Multiplikationsfaktors bei der Erstellung der Kostenvoranschlagsdokumentation (unter Verwendung von Software-Tools) wird in Ermangelung einer zentralisierten Datenbank über die Ressourcenkosten in der Region verwendet, um die mit ihrer Bildung verbundenen zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen.

2 BASISPREISE FÜR DIE ENTWICKLUNG DER PROJEKTDOKUMENTATION

2.1 Der Grundpreis für die Erstellung von Konstruktionsunterlagen für Fabriken zur Herstellung von chemischen Fasern und Fäden, sowie Industriekomplexe in der Zusammensetzung der Fabriken wird durch Aufsummieren der Grundpreise für die Gestaltung der Hauptproduktionsgebäude, Hilfsproduktionsanlagen, inkl. GO Notfälle, technische Kommunikation und Strukturen vor Ort sowie die Entwicklung Meisterplan im Zusammenhang mit diesem Projekt. Dieser Grundpreis bestimmt sich nach diesem Handbuch und anderen Handbüchern für die Gestaltung individueller Objekte. Gleichzeitig wird der Grundpreis für die Entwicklung der Abschnitte "Wirksamkeit der Investitionen", "Bauorganisationsprojekt", "Wissenschaftliche Organisation der Arbeit" für das Objekt als Ganzes im Gesamtpreis und in der Zusammensetzung zusätzlich berücksichtigt ab dem Preis der Stufe „Projekt“ für Anlagen und Produktionskomplexe als Teil der Anlage:

Investitionseffizienz - 15 %

Bauorganisationsprojekt - 4%

Wissenschaftliche Arbeitsorganisation - 2%

2.2 Die Entwicklungskosten in der Phase „Projekt“ des Abschnitts „Schutz Umfeld» werden zusätzlich in Höhe von 39 % zum Stadium «Projekt» der Anlage oder Produktion als Teil der Anlage bestimmt, bestimmt nach der in Ziffer 2.1 vorgesehenen Weise, einschliesslich:

Schutz der atmosphärischen Luft - 20%

Schutz der aquatischen Umwelt - 10 %

Schutz von Territorium und Boden - 4%

· Verfügung feste Abfälle - 5 %

2.3 Arbeiten und Dienstleistungen des Entwicklungsbetriebs bezogen auf:

Herstellung von Demonstrationsmaterial (ausgenommen Demonstrationsanlagen);

Mitwirkung gemeinsam mit dem Kunden bei der Abstimmung der fertigen Projektdokumentation mit Regierungsstellen und lokale Behörden;

Schutz des Arbeitsentwurfs (Entwurf) bei den ausführenden und genehmigenden Behörden

werden zusätzlich mit einem Satz von 10 % veranlagt Gesamtkosten Entwicklung der Projektdokumentation.

2.4 Wenn es für erweiterte Vorkalkulationen erforderlich ist, den Grundpreis der Produktion zu ermitteln, können die Kosten für die Planung neu gebauter Produktionsanlagen durch Anwendung eines Koeffizienten von 1,3 auf den Grundpreis der Planung der Hauptbauobjekte ermittelt und die integrierten Kosten bestimmt werden Grundpreis für die Planung einer neu gebauten Anlage - 1,5, unter Berücksichtigung der Planung von Hilfs- und Serviceeinrichtungen, Netzen und Strukturen vor Ort sowie des Masterplans und des Transports.

2.5 Wenn geplant ist, den Bau in Etappen durchzuführen, werden die Kosten für die Entwicklung von Projekten (Arbeitsprojekten) von Unternehmen zu den Preisen des Verzeichnisses auf der Grundlage der Hauptindikatoren jeder Etappe separat festgelegt. Gleichzeitig werden bis zu 20 % der Kosten für die Entwicklung eines Projekts für alle nachfolgenden Phasen zu den Kosten für die Planung der ersten Bauphase hinzugefügt.

2.6 Tabelle 1 zeigt die Basispreise nur für einzelne Gebäude, Werkstätten und Abteilungen der Hauptproduktion; Grundpreise für Neben- und allgemeine Betriebseinrichtungen und Kommunikation, den Masterplan, die Teil der Anlage oder Produktion sind, werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Kapiteln dieses Handbuchs oder erforderlichenfalls gemäß anderen Handbüchern festgelegt.

2.7 Die Preise der Produktionsanlagen und Anlagen (Tabellen 2-4) sind ohne Berücksichtigung von Umspannwerken angegeben. Die Kosten für die Planung von Umspannwerken und Schaltanlagen werden zusätzlich gemäß Tabelle 5 ermittelt.

2.8 Bei der Planung der Automatisierung mit Lösung von Problemen des Informationsaustauschs zwischen den unteren und oberen Ebenen von Prozessleitsystemen oder Informationsmesssystemen werden die Kosten des Abschnitts "Automatisierung" mit einem Koeffizienten von 1,2 bis 1,4 bestimmt. Die Höhe des Koeffizienten wird in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt, abhängig von der Anzahl der zu lösenden Automatisierungsaufgaben technologische Prozesse, Automatisierung von Lüftungs- und Klimaanlagen.

2.9 Ggf. gemäß Gestaltungsauftrag zur Entwicklung eines Prozessleitalgorithmus (PLS) und Notfallschutzes (EPS) im Projektabschnitt „Technologischer Teil“ (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) sowie im Im Abschnitt „Automatisierung technologischer Prozesse“ werden die Kosten für die Durchführung mit K = 0,3 aus den relevanten Teilen des Projekts (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) ermittelt.

2.10 Der Grundpreis für die Gestaltung von Objekten unter Verwendung von Mikroprozessortechnologie wird mit einem Koeffizienten von 1,6 zu den Abschnitten „Automatisierung technologischer Prozesse“ und „Elektrischer Teil“ bestimmt.

2.11 Die relativen Kosten der Konstnach Konstruktionsphasen sind in Tabelle 1 in der folgenden Reihenfolge angegeben:

Arbeitsunterlagen

Arbeitsentwurf

2.12 Verteilung des vom Handbuch festgelegten Preises für die Entwicklung der Dokumentation für bestimmte Typen, Teile und Abschnitte der Entwurfsarbeiten werden gemäß den in den Tabellen angegebenen Daten bestimmt, können von der Konstruktionsorganisation im Rahmen der Gesamtkosten für jede Entwurfsphase angegeben werden, abhängig von der Komplexität der Arbeit, sowohl bei der Durchführung von Arbeiten allein, und bei der Übertragung eines Teils der Arbeit an Subunternehmer Organisationen gestalten im Einvernehmen mit ihnen.

Auf die gleiche Weise können die relativen Kosten anderer Arten von Entwurfsarbeiten, die nicht in den Abschnitten zu den relativen Kosten aufgeführt sind, bestimmt werden.

2.13 Die relativen Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation werden für Neubauten angegeben und gelten nicht für die Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung.

2.14 Die Kosten für die Erstellung lokaler Schätzungen werden in den relativen Kosten für die Entwicklung der relevanten Abschnitte der Konstruktionsdokumentation berücksichtigt, es sei denn, die Kosten für die Durchführung dieser Arbeiten sind in den Tabellen hervorgehoben.


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UND GEHÄUSE UND DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDPREISFÜHRER
FÜR DESIGNARBEITEN FÜR DEN BAU

OBJEKTE INDUSTRIE
CHEMISCH FASER

MOSKAU 2004

Verzeichnis der Grundpreise für Planungsleistungen für das Bauwesen „Anlagen der Chemiefaserindustrie“ 2004

VON FSUE ENTWICKELT "CENTRINVESTproject" (Puliko V.I., Turenskaya M.A., Bortnikova E.S.) und JSC "Giproiv" (Yushchenko V.V., Zharova V.R.).

ÜBERPRÜFT vom Department of Pricing and Estimated Rationing des Gosstroy of Russia (Stepanov V.A., Grishchenkova T.L.).

EINFÜHRUNG durch das Department of Pricing and Estimated Rationing des Gosstroy of Russia.

ANGENOMMEN UND MIT EINGEFÜHRT15.05.2004 mit Schreiben der Bundesanstalt für Bauen und Wohnen und Kommunale Dienste vom 07.05.2004 Nr. AP-2642/10 im Einvernehmen mit der Abteilung Industrie- und Innovationspolitik in der Chemischen Industrie des Industrieministeriums, Wissenschaft und Technologie der Russischen Föderation vom 21. April 2002 Nr. 14-248.

STATT KAPITEL 5 „Teilbereich Chemische Fasern und Fäden“ und Kapitel 14 „Gegenstände von Neben- und Dienstleistungszwecken, bauseitige Netze und Anlagen der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmeversorgung und Stromversorgung“ Abschnitt 9 „Chemische Industrie“ der Preissammlung für Entwurfsarbeit für den Bau von ed. 1987 mit Änderungen und Ergänzungen 1988 - 1990

Abklärungen und Beratungen zur Anwendung dieses Handbuchs erfolgen durch FSUE „CENTRINVESTproekt“ (125057 , G. Moskau, Leningradsky etc., 63 , Tel. (095 ) 157 - 39 - 42 ) und OAO Giproiv ( 141009 , G. Mytischtschi Moskau Region., st. Karla Marx, 4 , Tel. (095 ) (583 - 33 - 81 ).

1. ALLGEMEINES

1.1 Nachschlagewerk der Grundpreise für Konstruktionsarbeiten für den Bau (im Folgenden als "Nachschlagewerk" bezeichnet) wird zur Bestimmung der Grundpreise zum Zweck der späteren Bildung von Vertragspreisen für die Entwicklung der Projektdokumentation für den Bau der Chemiefaserindustrie empfohlen Einrichtungen: Produktionsanlagen, Komplexe, einzelne Hilfsproduktions- und Hilfseinrichtungen, spezielle Abschnitte des Projekts.

1.2 Die Grundpreise im Verzeichnis werden in Abhängigkeit von den natürlichen Indikatoren der entworfenen Einrichtungen festgelegt: Fläche, Produktivität, Kapazität usw. oder für die Einrichtungen als Ganzes.

1.3 Bei der Verwendung dieses Handbuchs sollten Sie die Allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Handbüchern von Grundpreisen für Entwurfsarbeiten für den Bau von ed berücksichtigen. 2002

1.4 Das in den Tabellen des Verzeichnisses enthaltene Preisniveau ist auf den 01.01.2001 festgelegt.

1.5 Zusätzlich zu den in Ziffer 7 des Abschnitts aufgeführten Arbeiten ich Allgemeine Richtlinien für die Verwendung von Nachschlagewerken von Grundpreisen für Entwurfsarbeiten für das Bauwesen, die Grundpreise des Nachschlagewerks berücksichtigen nicht:

· Entwicklung von Konstruktionsunterlagen für die individuelle Produktion von Paneelen, Schränken und Schalttafeln für elektrische Systeme und Automatisierungssysteme;

· Entwicklung technologischer Vorschriften für die Herstellung von Produkten;

· Entwurf von Systemen zur Abrechnung und Kontrolle des Energieverbrauchs;

· Design von Pilotanlagen, Pilotproduktionsanlagen, Werkstätten, Installationen, Linien;

· Entwurf von Feuerlöschsystemen, Feuer- und Sicherheitsalarmsystemen, Warnung von Personen vor einem Feuer;

· technische Bauunterstützung;

· Entwicklung automatisierter Systeme für Dispatching und Energieversorgungsmanagement (ASUE), Entwicklung eines Prozesssteuerungsalgorithmus (DCS) und Notfallschutz (EPS);

· Entwicklung eines Projekts für den Transport von schwerem Großgerät;

· Gestaltung einer Sanitärschutzzone;

· Entwicklung der Wärmedämmung;

· Erstellung und zusätzlicher Versand an den Kunden von Projektdokumentationen auf elektronischen Datenträgern (Disketten, CD usw.):

· Entwicklung eines dreidimensionalen elektronischen Modells der PipelineOV und Ausrüstung, Lüftungssysteme, Verkabelung von Instrumenten und Elektrokabeln, tragende Gebäudestrukturen;

· Entwicklung von industriellen Fernsehprojekten;

· Entwicklung der „Betriebssicherheitserklärung“ und Prüfung der „Betriebssicherheitserklärung“;

· Entwicklung von Maßnahmen zur Renaturierung (Rekultivierung) von Grundstücken und Nutzung fruchtbarer Bodenschichten;

· Wasserpony-DesignStandortmanagement und Entwässerung;

· Erhebung und Aufbereitung der vom Auftraggeber übermittelten Ausgangsdaten gemäß Designauftrag;

· Zahlung an lokale Regierungen, staatliche Aufsicht und andere Organisationen für Arbeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Projektdokumentationen;

· Erstellung von technischen Spezifikationen für das Design, technische Spezifikationen für die Lieferung von Ausrüstung an ausländische Unternehmen und Annahme von Projektdokumentationen, die von ausländischen Unternehmen entwickelt wurden.

1.6 Die Erarbeitung des Abschnitts „Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP), die gemäß den Anforderungen der aktuellen behördlichen Dokumente im Rahmen von Vorentwurfsarbeiten durchgeführt wird, ist nicht in den Preisen des Verzeichnisses enthalten und wird zusätzlich festgelegt.

1.7 Der Grundpreis der Projektdokumentation (in den Phasen Projekt + Arbeitsdokumentation) wird in der im Abschnitt vorgeschriebenen Weise bestimmt II "Allgemeine Richtlinien für die Anwendung von Basispreisleitlinien für Entwurfsarbeiten für das Bauwesen".

1.8 Der Grundpreis der Projektdokumentation für Einrichtungen, deren Hauptindikator von den in der Tabelle angegebenen abweicht, wird durch Anwendung der folgenden Koeffizienten bestimmt:

mit Zunahme an 1,5 mal - 1,1

Über 1,5 bis 2 - 1,2

Über 2 bis 3 - 1,3

Über 3 bis 4 - 1,4

mit einer Abnahme des Indikators um das 1,5-fache - 0,9

Über 1,5 bis 2 - 0,8

Über 2 bis 3 - 0,75

Über 3 bis 4 - 0,7

Designphase

Prozentsatz des Grundpreises

Projekt (P)

Arbeitsunterlagen

Projektdokumentation

Der Grundpreis des Arbeitsentwurfs wird in der Höhe bestimmt90% des Projektpreises.

1.10 Der Preis für die Entwicklung von Begründungen für Bauinvestitionen, die gemäß SP 11-101-95 durchgeführt werden, wird in der in den Absätzen vorgeschriebenen Weise festgelegt. und das Verzeichnis mit einem Koeffizienten von bis zu 0,2 und der Antrag (Erklärung) der Absicht, in den Bau von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu investieren - bis zu 0,15 zum Preis der Entwicklung der Projektdokumentation.

1.11 Die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation, durchgeführt auf Basis der Ausgangsdaten, inkl. des Grunddesigns, das von ausländischen Unternehmen entwickelt wurde, wird gemäß der Verteilung des Preises der Designdokumentation nach Designphasen bestimmt, die im Abschnitt des Handbuchs angegeben ist, mit einem Multiplikationsfaktor von bis zu 1,15, je nach Komplexität der Arbeit .

1.12 Der Grundpreis der Konstruktionsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung wird gemäß den Preisen des Verzeichnisses unter Verwendung eines Koeffizienten von bis zu 2,0 bestimmt, der von der Konstruktionsorganisation im Einvernehmen mit dem Kunden gemäß der Komplexität der Arbeit festgelegt wird.

Der maximale Koeffizient kann im Falle eines vollständigen Umbaus oder einer vollständigen technischen Neuausrüstung der Anlage angewendet werden. Bei der Festsetzung des Preises für die Rekonstruktion (technische Umrüstung) nur eines Teils eines Gebäudes, einer Struktur oder der Ausführung bestimmter Arbeiten wird im Einvernehmen mit dem Kunden unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors kleiner als eins angewendet Arbeitsaufwand im Vergleich zum Neubau.

1.13 Die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Funktionen des Generalplaners und der Überwachung der an Unteraufträge übertragenen Entwurfsarbeiten werden in Höhe von bis zu 5% des Preises für die Erstellung der Entwurfsdokumentation, die an Unteraufübertragen wird, festgelegt und zusätzlich bezahlt.

1.14 Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen nach der Ressourcenmethode darf nach Vereinbarung mit dem Kunden ein Multiplikationsfaktor von bis zu 1,5 auf die Kosten für die Erstellung des Abschnitts "Dokumentation des Kostenvoranschlags" angewendet werden. Der maximale Wert des Multiplikationsfaktors bei der Erstellung der Schätzungsdokumentation (mithilfe von Software) wird angewendet, wenn es keine zentrale Datenbank zu den Ressourcenkosten in der Region gibt, um die mit ihrer Bildung verbundenen zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen.

2 BASISPREISE FÜR DIE ENTWICKLUNG DER PROJEKTDOKUMENTATION

· Investitionseffizienz - 15 %

· Bauorganisationsprojekt - 4%

· wissenschaftliche Arbeitsorganisation - 2%

2.8 Bei der Planung der Automatisierung mit Lösung von Problemen des Informationsaustauschs zwischen den unteren und oberen Ebenen von Prozessleitsystemen oder Informationsmesssystemen werden die Kosten des Abschnitts "Automatisierung" mit einem Koeffizienten von 1,2 bis 1,4 bestimmt. Die Größe des Koeffizienten wird im Einvernehmen mit dem Kunden in Abhängigkeit von der Anzahl der zu lösenden Aufgaben für die Automatisierung technologischer Prozesse, Automatisierung von Lüftungs- und Klimaanlagen festgelegt.

2.9 Ggf. gemäß Gestaltungsauftrag zur Entwicklung eines Prozessleitalgorithmus (PLS) und Notfallschutzes (EPS) im Projektabschnitt „Technologischer Teil“ (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) sowie im Im Abschnitt „Automatisierung technologischer Prozesse“ werden die Kosten für die Durchführung mit K = 0,3 aus den relevanten Teilen des Projekts (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) ermittelt.

2.10 Der Grundpreis für die Gestaltung von Objekten unter Verwendung von Mikroprozessortechnologie wird mit einem Koeffizienten von 1,6 zu den Abschnitten „Automatisierung technologischer Prozesse“ und „Elektrischer Teil“ bestimmt.

2.11 Die relativen Kosten der Konstnach Konstruktionsphasen sind in der Tabelle in der folgenden Reihenfolge angegeben:

· Projekt

· Arbeitsunterlagen

Arbeitsentwurf

2.12 Die nach dem Verzeichnis festgelegte Aufteilung des Preises für die Erstellung der Dokumentation für bestimmte Typen, Teile und Abschnitte der Konstruktionsarbeiten richtet sich nach den Angaben in den Tabellen, kann von der Konstruktionsorganisation im Rahmen der Gesamtkosten festgelegt werden für jede Entwurfsphase, je nach Komplexität der Arbeit, wie bei der Durchführung von Arbeiten mit eigenen Kräften und bei der Übertragung eines Teils der Arbeit an Unterauftragnehmer von Konstruktionsorganisationen in Absprache mit ihnen.

Auf die gleiche Weise können die relativen Kosten anderer Arten von Entwurfsarbeiten, die nicht in den Abschnitten zu den relativen Kosten aufgeführt sind, bestimmt werden.

2.13 Die relativen Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation werden für Neubauten angegeben und gelten nicht für die Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung.

2.14 Die Kosten für die Erstellung lokaler Schätzungen werden in den relativen Kosten für die Entwicklung der relevanten Abschnitte der Konstruktionsdokumentation berücksichtigt, es sei denn, die Kosten für die Durchführung dieser Arbeiten sind in den Tabellen hervorgehoben.

russische Föderation

"VERZEICHNIS DER GRUNDPREISE FÜR ENTWURFSARBEITEN FÜR DEN BAU. GEGENSTÄNDE DER CHEMISCHEN FASERINDUSTRIE" (genehmigt durch das Schreiben von Rosstroy vom 07.05.2004 N AP-2642/10)

Angenommen mit Schreiben der Bundesanstalt für Bauen und Wohnen und Kommunale Dienste vom 7. Mai 2004 N AP-2642/10.

Anstelle von Kapitel 5 „Teilindustrie chemischer Fasern und Fäden“ und Kapitel 14 „Hilfs- und Serviceeinrichtungen, bauseitige Netze und Einrichtungen der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmeversorgung und Stromversorgung“ Abschnitt 9 „Chemische Industrie“ des Preises Buch für Entwurfsarbeiten für den Bau von Ed. 1987 mit Änderungen und Ergänzungen 1988-1990

1.1 Nachschlagewerk der Grundpreise für Konstruktionsarbeiten für den Bau (im Folgenden als "Nachschlagewerk" bezeichnet) wird zur Bestimmung der Grundpreise zum Zweck der späteren Bildung von Vertragspreisen für die Entwicklung der Projektdokumentation für den Bau der Chemiefaserindustrie empfohlen Einrichtungen: Produktionsanlagen, Komplexe, einzelne Hilfsproduktions- und Hilfseinrichtungen, spezielle Abschnitte des Projekts.

1.2 Die Grundpreise im Verzeichnis werden in Abhängigkeit von den natürlichen Indikatoren der entworfenen Einrichtungen festgelegt: Fläche, Produktivität, Kapazität usw. oder für die Einrichtungen als Ganzes.

1.3 Bitte seien Sie sich dessen bewusst, wenn Sie dieses Handbuch verwenden Allgemeine Anweisungenüber die Verwendung von Nachschlagewerken von Grundpreisen für Entwurfsarbeiten für das Bauwesen hrsg. 2002

1.4 Das in den Tabellen des Verzeichnisses enthaltene Preisniveau ist auf den 01.01.2001 festgelegt.

1.5 Zusätzlich zu den Arbeiten, die in aufgeführt sind Artikel 7 des Abschnitts I der Allgemeinen Richtlinien für die Anwendung der Nachschlagewerke der Grundpreise für Planungsleistungen für das Bauwesen berücksichtigen die Grundpreise des Nachschlagewerks nicht:

Entwicklung von Konstruktionsunterlagen für die individuelle Fertigung von Paneelen, Schränken und Schalttafeln für elektrische Anlagen und Automatisierungssysteme;

Entwicklung technologischer Vorschriften für die Herstellung von Produkten;

Entwurf von Systemen zur Abrechnung und Kontrolle des Energieverbrauchs;

Design von Pilotanlagen, Pilotproduktionsanlagen, Werkstätten, Anlagen, Linien;

Entwurf von Feuerlöschsystemen, Feuer- und Sicherheitsalarmsystemen, Warnung von Personen vor einem Feuer;

Technische Bauunterstützung;

Entwicklung von automatisierten Systemen für Dispatching und Energieversorgungsmanagement (ASUE), Entwicklung eines Prozesssteuerungsalgorithmus (DCS) und Notfallschutz (EPS);

Entwicklung eines Projekts zum Transport von schwerem Großgerät;

Gestaltung einer Sanitärschutzzone;

Entwicklung der Wärmedämmung;

Erstellung und zusätzlicher Versand an den Kunden von Projektdokumentationen auf elektronischen Datenträgern (Disketten, CDs etc.):

Entwicklung eines dreidimensionalen elektronischen Modells von Rohrleitungen und Ausrüstungen, Lüftungssystemen, Verlegung von Instrumentierungs- und Automatisierungswegen und elektrischen Kabeln, tragenden Gebäudestrukturen;

Entwicklung von Industriefernsehprojekten;

Entwicklung der „Betriebssicherheitserklärung“ und Prüfung der „Betriebssicherheitserklärung“;

Entwicklung von Maßnahmen zur Wiederherstellung (Rekultivierung) von Flächen und Nutzung fruchtbarer Bodenschichten;

Baustellenentwässerung und Entwässerungsdesign;

Erhebung und Aufbereitung der vom Auftraggeber übermittelten Ausgangsdaten gemäß Designauftrag;

Zahlung an lokale Regierungen, staatliche Aufsicht und andere Organisationen für Arbeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Projektdokumentationen;

Erstellung von technischen Spezifikationen für das Design, technische Spezifikationen für die Lieferung von Ausrüstung an ausländische Unternehmen und Annahme von Projektdokumentationen, die von ausländischen Unternehmen entwickelt wurden.

1.6 Die Erarbeitung des Abschnitts „Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP), die gemäß den Anforderungen der aktuellen behördlichen Dokumente im Rahmen von Vorentwurfsarbeiten durchgeführt wird, ist nicht in den Preisen des Verzeichnisses enthalten und wird zusätzlich festgelegt.

1.9 Die Verteilung des Preises der Projektdokumentation nach Entwurfsphasen erfolgt gemäß der folgenden Tabelle und kann zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden

DesignphaseProzentsatz des Grundpreises
Projekt (P)30
Arbeitsunterlagen70
Projektdokumentation100

Der Grundpreis des Arbeitsprojekts wird in Höhe von 90% des Projektpreises festgelegt.

1.10 Die Kosten für die Erarbeitung der Begründungen für Bauinvestitionen, durchgeführt gem SP11-101-95, wird in der durch die Absätze vorgeschriebenen Weise bestimmt. 2.1 und 2.2 des Verzeichnisses unter Verwendung eines Koeffizienten von bis zu 0,2 und der Antrag (Erklärung) der Absicht, in den Bau von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu investieren - bis zu 0,15 zum Preis der Entwicklung der Projektdokumentation.

1.11 Die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation, durchgeführt auf Basis der Ausgangsdaten, inkl. des von ausländischen Unternehmen entwickelten Grundentwurfs wird gemäß der Verteilung des Preises der Entwurfsdokumentation nach Entwurfsphasen, angegeben in Abschnitt 1.9 des Handbuchs, mit einem Multiplikationsfaktor von bis zu 1,15, abhängig von der Komplexität des Arbeit.

1.12 Der Grundpreis der Konstruktionsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung wird gemäß den Preisen des Verzeichnisses unter Verwendung eines Koeffizienten von bis zu 2,0 bestimmt, der von der Konstruktionsorganisation im Einvernehmen mit dem Kunden gemäß der Komplexität der Arbeit festgelegt wird.

Der maximale Koeffizient kann im Falle eines vollständigen Umbaus oder einer vollständigen technischen Neuausrüstung der Anlage angewendet werden. Bei der Festsetzung des Preises für die Rekonstruktion (technische Umrüstung) nur eines Teils eines Gebäudes, einer Struktur oder der Ausführung bestimmter Arbeiten wird im Einvernehmen mit dem Kunden unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors kleiner als eins angewendet Arbeitsaufwand im Vergleich zum Neubau.

1.13 Die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Funktionen des Generalplaners und der Überwachung der an Unteraufträge übertragenen Entwurfsarbeiten werden in Höhe von bis zu 5% des Preises für die Erstellung der Entwurfsdokumentation, die an Unteraufübertragen wird, festgelegt und zusätzlich bezahlt.

1.14 Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen nach der Ressourcenmethode darf nach Vereinbarung mit dem Kunden ein Multiplikationsfaktor von bis zu 1,5 auf die Kosten für die Erstellung des Abschnitts "Dokumentation des Kostenvoranschlags" angewendet werden. Der maximale Wert des Multiplikationsfaktors bei der Erstellung der Schätzungsdokumentation (mithilfe von Software) wird angewendet, wenn es keine zentrale Datenbank zu den Ressourcenkosten in der Region gibt, um die mit ihrer Bildung verbundenen zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen.

2.1 Der Grundpreis für die Erstellung von Konstruktionsunterlagen für Anlagen zur Herstellung chemischer Fasern und Fäden sowie Produktionskomplexe als Teil von Anlagen ergibt sich aus der Summe der Grundpreise für die Planung der Hauptproduktionsgebäude, Produktionshilfsanlagen, inkl. Zivilschutz, Versorgungseinrichtungen und Strukturen vor Ort sowie die Entwicklung eines Masterplans für dieses Projekt. Dieser Grundpreis bestimmt sich nach diesem Handbuch und anderen Handbüchern für die Gestaltung individueller Objekte. Gleichzeitig wird im Gesamtpreis zusätzlich der Grundpreis für die Erschließung der Abschnitte „Wirksamkeit der Investitionen“, „Bauorganisatorisches Projekt“, „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation“ für das Objekt als Ganzes berücksichtigt und beträgt der Preis der Phase "Projekt" für Anlagen und Produktionskomplexe als Teil der Anlage:

Investitionseffizienz -15 %

Bauorganisationsprojekt - 4%

Wissenschaftliche Arbeitsorganisation - 2%

2.2 Die Entwicklungskosten im Stadium „Design“ des Abschnitts „Umweltschutz“ werden in Höhe von 39 % zusätzlich zum Stadium „Design“ der Anlage oder Produktion als Teil der Anlage in der vorgesehenen Weise ermittelt in Absatz 2.1, einschließlich:

Atmosphärischer Luftschutz - 20 %

Schutz der aquatischen Umwelt - 10 %

Gebiets- und Bodenschutz - 4 %

Entsorgung fester Abfälle - 5 %

2.3 Arbeiten und Dienstleistungen des Entwicklungsbetriebs bezogen auf:

Herstellung von Vorführmaterial (ausgenommen Vorführmodelle);

Teilnahme zusammen mit dem Kunden an der Koordinierung der fertigen Projektdokumentation mit staatlichen Stellen und lokalen Regierungen;

Schutz des Arbeitsentwurfs (Entwurf) bei Sachverständigen- und Genehmigungsbehörden

werden zusätzlich in Höhe von 10 % der Gesamtkosten für die Erstellung der Projektdokumentation veranschlagt.

2.4 Wenn es für erweiterte Vorkalkulationen erforderlich ist, den Grundpreis der Produktion zu ermitteln, können die Kosten für die Planung neu gebauter Produktionsanlagen durch Anwendung eines Koeffizienten von 1,3 auf den Grundpreis der Planung der Hauptbauobjekte ermittelt und die integrierten Kosten bestimmt werden Grundpreis für die Planung einer neu gebauten Anlage - 1,5, unter Berücksichtigung der Planung von Hilfs- und Serviceeinrichtungen, Netzen und Strukturen vor Ort sowie des Masterplans und des Transports.

2.5 Wenn geplant ist, den Bau in Etappen durchzuführen, werden die Kosten für die Entwicklung von Projekten (Arbeitsprojekten) von Unternehmen zu den Preisen des Verzeichnisses auf der Grundlage der Hauptindikatoren jeder Etappe separat festgelegt. Gleichzeitig werden bis zu 20 % der Kosten für die Entwicklung eines Projekts für alle nachfolgenden Phasen zu den Kosten für die Planung der ersten Bauphase hinzugefügt.

2.6 Tabelle 1 zeigt die Basispreise nur für einzelne Gebäude, Werkstätten und Abteilungen der Hauptproduktion; Grundpreise für Neben- und allgemeine Betriebseinrichtungen und Kommunikation, den Masterplan, die Teil der Anlage oder Produktion sind, werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Kapiteln dieses Handbuchs oder erforderlichenfalls gemäß anderen Handbüchern festgelegt.

2.7 Die Preise der Produktionsanlagen und Anlagen (Tabellen 2-4) sind ohne Berücksichtigung von Umspannwerken angegeben. Die Kosten für die Planung von Umspannwerken und Schaltanlagen werden zusätzlich gemäß Tabelle 5 ermittelt.

2.8 Bei der Planung der Automatisierung mit Lösung von Problemen des Informationsaustauschs zwischen den unteren und oberen Ebenen von Prozessleitsystemen oder Informationsmesssystemen werden die Kosten des Abschnitts "Automatisierung" mit einem Koeffizienten von 1,2 bis 1,4 bestimmt. Die Größe des Koeffizienten wird im Einvernehmen mit dem Kunden in Abhängigkeit von der Anzahl der zu lösenden Aufgaben für die Automatisierung technologischer Prozesse, Automatisierung von Lüftungs- und Klimaanlagen festgelegt.

2.9 Ggf. gemäß Gestaltungsauftrag zur Entwicklung eines Prozessleitalgorithmus (PLS) und Notfallschutzes (EPS) im Projektabschnitt „Technologischer Teil“ (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) sowie im Im Abschnitt „Automatisierung technologischer Prozesse“ werden die Kosten für die Durchführung mit K=0,3 aus den relevanten Teilen des Projekts (Arbeitsentwurf, Arbeitsdokumentation) ermittelt.

2.10 Der Grundpreis für die Gestaltung von Objekten unter Verwendung von Mikroprozessortechnologie wird mit einem Koeffizienten von 1,6 zu den Abschnitten „Automatisierung technologischer Prozesse“ und „Elektrischer Teil“ bestimmt.

2.11 Die relativen Kosten der Konstnach Konstruktionsphasen sind in Tabelle 1 in der folgenden Reihenfolge angegeben:

Arbeitsunterlagen

Arbeitsentwurf

2.12 Die nach dem Verzeichnis festgelegte Aufteilung des Preises für die Erstellung der Dokumentation für bestimmte Typen, Teile und Abschnitte der Konstruktionsarbeiten richtet sich nach den Angaben in den Tabellen, kann von der Konstruktionsorganisation im Rahmen der Gesamtkosten festgelegt werden für jede Entwurfsphase, je nach Komplexität der Arbeit, wie bei der Durchführung von Arbeiten mit eigenen Kräften und bei der Übertragung eines Teils der Arbeit an Unterauftragnehmer von Konstruktionsorganisationen in Absprache mit ihnen.

Auf die gleiche Weise können die relativen Kosten anderer Arten von Entwurfsarbeiten, die nicht in den Abschnitten zu den relativen Kosten aufgeführt sind, bestimmt werden.

2.13 Die relativen Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation werden für Neubauten angegeben und gelten nicht für die Kosten für die Erstellung der Entwurfsdokumentation für den Umbau und die technische Umrüstung.

2.14 Die Kosten für die Erstellung lokaler Schätzungen werden in den relativen Kosten für die Entwicklung der relevanten Abschnitte der Konstruktionsdokumentation berücksichtigt, es sei denn, die Kosten für die Durchführung dieser Arbeiten sind in den Tabellen hervorgehoben.

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