DIE KLINGEL

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Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Standards des Ministerrates der UdSSR vom 15. Januar 1972 Nr. 223 wurde das Einführungsdatum festgelegt

01.07.73

Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß dem Protokoll Nr. 2-92 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 2-93) entfernt. Diese Norm gilt für Tierfutterfett, das aus Non-Food-Rohstoffen gewonnen wird und für die Herstellung von Compounds bestimmt ist Füttern und Füttern von Tieren und Geflügel. * Neuauflage mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im Mai 1981, November 1984 (IUS 8-81, 2-85).

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Je nach Qualität wird tierisches Fett in zwei Klassen eingeteilt: die erste und die zweite.1.2. Tierfutterfett muss gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den aktuellen technologischen Anweisungen unter Einhaltung der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten veterinär- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften hergestellt werden 1.3. Um oxidative Prozesse des Fettes zu verhindern, wird es mit einem Antioxidans behandelt 1.4. Futterfett muss nach organoleptischen und physikalisch-chemischen Parametern die in der Tabelle angegebenen Anforderungen erfüllen. Notiz . Der Massenanteil an unverseifbaren Stoffen und der Schmelzpunkt von Fett werden nur auf Wunsch des Verbrauchers bestimmt (geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

Name des Indikators

Merkmal und Norm

Färben bei 15-20°C

Gelblich bis hellbraun

Hellbraun bis braun

Geruch

Spezifisch, aber nicht faul

Massenanteil Feuchtigkeit, %, nicht mehr Massenanteil an unverseifbaren Stoffen, %, nicht mehr Massenanteil der in Ether unlöslichen Substanzen, %, nicht mehr als Säurezahl, mg KOH, nicht mehr Peroxidzahl, % Jod, nicht mehr Fettschmelzpunkt, °С, nicht höher Massenanteil an Fremdverunreinigungen

Nicht erlaubt

2. ANNAHMEREGELN

2.1. Annahmeregeln und das Volumen der Proben von Tierfutterfett - gemäß GOST 8285-91. 2. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2).

3. TESTMETHODEN

3.1 Zur Überprüfung der Fettqualität sollten Probenahmeregeln und Testmethoden gemäß GOST 8285-91 und GOST 11254-85 angewendet werden.

4. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Tierfutterfett wird in festen, sauberen, trockenen Holzfässern mit Sülze nach GOST 8777-80 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 200 dm3 aus Holz jeglicher Art oder in Stahlfässern nach GOST 6247-79 verpackt. Vor dem Einfüllen von Fett in Holzfässer sollten Beutel aus Polyethylen-Cellophan eingelegt werden. In ihrer Abwesenheit werden Fässer verwendet, innen mit einer Schicht aus flüssigem Glas gemäß GOST 13078-81 behandelt oder einem allgemeinen Dämpfen oder Waschen unterzogen. Bei Wiederverwendung ist der Behälter zu reinigen und zu desinfizieren (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1) 4.2. Nach Vereinbarung zwischen Lieferanten und Verbrauchern ist es erlaubt, Fett mit Bahn- und LKW-Tanks abzulassen und zu transportieren 4.3. Fett wird in geschmolzenem Zustand in den Behälter gegossen, wobei das gesamte Fassungsvermögen des Behälters gefüllt wird, und Polyethylen-Cellophan-Beutel werden mit einem speziellen Verschluss fest verschlossen. Die Transportkennzeichnung erfolgt gemäß GOST 14192-96 unter Angabe zusätzlicher Daten: a) Name des Herstellers, Standort; b) Unterordnung; c) Name und Fettklasse; d) Netto- und Bruttogewicht; e) Chargennummer und Seriennummer des Ortes f) Herstellungsdatum g) Bezeichnung dieser Norm h) Art des Antioxidans (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2) 4.5. Tierfutterfett wird gemäß den für diese Transportart geltenden Anweisungen und Vorschriften transportiert 4.6. Verpackung, Etikettierung, Transport von Futterfett, das in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete geschickt wird – gemäß GOST 15846-79 (geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2) 4.7. Fett wird in einem geschlossenen, trockenen Raum bei einer Temperatur von nicht mehr als 20 °C gelagert. Haltbarkeit - 6 Monate. ab dem Moment der Herstellung.

GOST 25292-82

Gruppe H12

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

FETTE

Technische Bedingungen

ISS67.200.10
OKP 92 1511; 92 1512; 92 1513; 92 1514

Einführungsdatum 1983-01-01

Dekret des Staatlichen Komitees der UdSSR für Standards vom 28. Mai 1982 N 2196, das Einführungsdatum wurde auf den 01.01.83 festgelegt

Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll N 2-92 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 2-93) entfernt.

Einführender Teil. (Ausgeschlossen, Rev. N 1).

Ausgabe (Februar 2003) mit Änderungen N 1, 2, genehmigt im Februar 1984, Oktober 1986 (IUS 5-84, 1-87).

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Tierische Speisefette werden je nach verarbeiteten Rohstoffen und Produktqualität in Typen und Sorten eingeteilt:

Rind, Hammel, Schwein, Pferd, Knochen - die höchsten und ersten Sorten und kombiniert.

1.2. Ausgeschmolzene tierische Speisefette müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach technologischen Anweisungen in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften für Fleisch- und Geflügelverarbeitungsbetriebe hergestellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

1.3. Zur Herstellung von essbaren Tieren werden ausgelassene Fette, Fettgewebe von geschlachteten Rindern (Rohfett) und Knochen aus der Verarbeitung von Fleisch und Nebenprodukten verwendet, die in Fleischverarbeitungsbetrieben, Lebensmittelverarbeitungsbetrieben, Konserven- und Fleischverarbeitungsbetrieben gewonnen und zugelassen wurden tierärztliche und gesundheitliche Überwachung für die Verarbeitung zu Lebensmittelzwecken. Für die Herstellung von kombiniertem Fett darf Fett verwendet werden, das durch Kochen von Fleischrohstoffen, Innereien sowie bei der Herstellung von Produkten aus Schweine-, Rind- und Lammfleisch gewonnen wird.

1.4. Essbare tierische Fette, die zur Langzeitlagerung bestimmt sind, können mit butyliertem Hydroxytoluol, butyliertem Hydroxyanisol oder anderen vom Gesundheitsministerium der UdSSR zugelassenen Antioxidantien behandelt werden.

1.5. Gemäß den organoleptischen und physikalisch-chemischen Indikatoren müssen tierische Speisefette die in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 1

Name-
neue Show-
Karosserie

vorgefertigt

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Farbe im Tempo-
Temperatur 15-20°С

Weiß
Erlaubt blass
blaue Tönung

Weiß
Toleranz
bereut gelb-
wattiert oder grau
te Nuance

gelb-
Orange-
aus

gelb-
Orange-
aus

Toleranz
bereut grau-
te Nuance

Weiß bis gelb

Weiß bis gelb

Toleranz
bereut grau-
te Nuance

Von weiß bis dunkel
gelb

Toleranz-
hat einen gräulichen Farbton

Geruch und Geschmack

Charakter-
für tierisches Fett

Toleranz-
es riecht und schmeckt nach geröstet
stoy, Brühe, Beinschienen

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
gebraten und Brühe

Transparenz
Qualität in Schmelz-
ehrwürdig
nomineller Zustand
Forschungsinstitute

Toleranz-
es ist bewölkt
Toast

Transparenz
Integrität in Einheit
Tschach Skala Foto-
Elektro-
Farb-
Meter, nicht mehr

Bestehend-
Spannung bei 15-20°C

Flüssig, maseo-
wissend oder dicht

Masso-
der Hauptanteil der Feuchtigkeit, %, nicht mehr

Säure-
Zahl, mg KOH, nicht mehr

Masso-
Anteil Anti-
sauer-
Körper, %, nicht mehr

Eigenschaften und Norm von Fetten

Rindfleisch

Lamm

Pferd

Knochen

Hellgelb bis gelb

Weiß bis hellgelb

Grünstich erlaubt

Charakteristisch für diese Art von Fett aus frischen Rohstoffen

Transparent

Dicht oder hart

Dicht oder hart
Für fettes Schwanzfett

Ölig, körnig oder dicht

Ölig oder dicht

Flüssigkeit, Salbe oder dickflüssig

1.5a. Zur Herstellung von Milchprodukten z Babynahrung Schweinefett der höchsten Qualität wird verwendet mit einer Säurezahl von nicht mehr als 0,7 mg KOH, mit einem Massenanteil von Blei nicht mehr als 0,1 Millionen, Kupfer nicht mehr als 0,4 Millionen, chlororganische Pestizide; HCCH nicht mehr als 0,2 ppm, DDT nicht mehr als 0,2 ppm

1.6. Für die industrielle Verarbeitung ist kombiniertes Fett mit einer grünlichen Tönung und dem Geruch von verbrannten Grieben oder Gewürzen und geräuchertem Fleisch erlaubt.

1.7. Für die Margarineindustrie wird kombiniertes Fett nur in weißer Farbe verwendet, und Knochenfett der höchsten Qualität wird nur mit einem Schmelzpunkt von 25 bis 44 ° C verwendet.

1.8. Bei der kombinierten Verwendung von zwei Antioxidantien sollte ihre Gesamtfettmenge die festgelegte Norm nicht überschreiten.

2. ABNAHMEREGELN UND PRÜFMETHODEN

2.1. Essbare tierische Fette werden chargenweise angenommen.

Annahmeregeln - gemäß GOST 8285-91.

Testmethoden - nach GOST 8285-91, GOST 11254-85, GOST 26931-86, Abschnitt 2, GOST 26932-86, GOST 26929-94, Abschnitt 3; Bestimmung von chlororganischen Pestiziden - nach den vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.

Die Transparenz in Einheiten der Skala des photoelektrischen Kolorimeters und der Massenanteil an Antioxidantien werden vom Hersteller auf Wunsch des Verbrauchers regelmäßig bestimmt.

2.2. Die Transparenz von essbaren tierischen Fetten in Einheiten der photoelektrischen Kolorimeterskala und der Massenanteil von Antioxidantien werden nur im Falle von Unstimmigkeiten bestimmt.

3. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

3.1. Ausgeschmolzene Fette für essbare Tiere werden gemäß GOST 8777-80 in gelierten Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von 25, 50, 100 und 120 dm3 verpackt; in Fässern mit Sperrholzprägung nach TU 10.10.739-88, N 1 und 2 Typ 1 oder in Wickeltrommeln aus Pappe nach GOST 17065-94; in Plankenkisten nach dem normativen und technischen Dokument, Sperrholzkisten nach GOST 10131-93, Wellpappschachteln nach GOST 13513-86 und Kartons nach GOST 13515-91 mit einer Kapazität von nicht mehr als 25 kg .

Ausgelassene essbare tierische Fette für den Export werden in Holzfässern mit Gelee gemäß GOST 8777-80 mit einem Fassungsvermögen von 50, 100 und 120 dm ) kg, 120 dm - (98 ± 0,5) kg verpackt.
_______________
* Einführungsdatum ab 01.01.89.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

3.2. Vor dem Einfüllen des Fetts in Fässer, Kisten, Kartonwickeltrommeln müssen diese mit Beuteln aus Polymerfolienmaterialien oder innen mit Pergament gemäß GOST 1341-97 oder von der UdSSR zugelassenen Polymermaterialien ausgekleidet werden Gesundheitsministerium.

3.3. Ausgeschmolzene essbare tierische Fette, die für den Verkauf in Verbraucherbehältern bestimmt sind, werden in Pergament, laminierter Aluminiumfolie gemäß GOST 745-79 in Packungen mit 200 und 250 g Nettogewicht in Polyvinylchloridfolienbechern mit Polymerfolieneinsätzen verpackt, die für die Verwendung durch die UdSSR zugelassen sind Gesundheitsministerium, Nettogewicht 300, 350 und 400 g, in Metalldosen nach GOST 5981-88: N 12 - Nettogewicht 450 g, N 14* - Nettogewicht 2500 g und N 15* - Nettogewicht 7000 g, in Gläser nach GOST 5717 -91 Typ 1-82-500 - mit einem Nettogewicht von 400 und 450 g und für Centrosoyuz - in einem Glas vom Typ 1-82-650 - mit einem Nettogewicht von 600 g.
_______________
* Verkauf im Handelsnetzwerk nicht erlaubt.

Nettogewichtsabweichungen während der Verpackung sind zulässig (200±3), (250±3), (300±3), (350±3,5), (400±4), (450±4,5), (2500±5 ), ( 7000 ± 5) g.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

3.4. Packungen, Becher mit Fett werden in Kartons gemäß GOST 13515-91 verpackt, und Glas- und Metalldosen mit Fett werden in Plankenkartons gemäß GOST 13358-84 oder Wellpappe gemäß GOST 13516-86 verpackt.

An den Enden müssen die Kartons mit Stahlpackband gemäß GOST 3560-73, 10-15 mm breit, abgedeckt werden. Die durch Längslaschen gebildeten Nähte von Kartons dürfen mit Klebeband überklebt werden Papierbasis nach GOST 18251-87, 50-100 mm breit.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.5. Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher dürfen Mehrwegbehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 kg sowie spezielle Metallbehälter, Automobil-, Eisenbahntanks und Tanks auf Anhängern verwendet werden. Mehrwegbehälter aus Metall müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen, das vom Gesundheitsministerium der UdSSR zur Verwendung zugelassen ist.

3.6. Transportkennzeichnung - nach GOST 14192-96 mit zusätzlichen Daten:

der Name des Herstellers, seine Unterstellung und Marke;

Art und Qualität des Fettes;

Brutto- und Nettogewicht;

Produktionsdaten;

Chargennummer und Seriennummer des Ortes (Fass, Kiste);

Bezeichnungen dieser Norm.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.7. Auf der Verbraucherverpackung (Packung, Becher oder Glas) muss angegeben werden:

Name des Herstellers, seiner Unterordnung und Warenzeichen; oder Unterordnung des Herstellers und seiner Marke oder Registrierungsnummer;

Art und Qualität des Fettes;

Reingewicht;

Produktionsdatum;

Bezeichnung dieser Norm.

Kennzeichnung von Metalldosen - nach GOST 13534-89.

Verbraucherverpackungen und deren Kennzeichnung müssen farbig sein.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

3.8. Ausgeschmolzene tierische Speisefette werden mit allen Transportmitteln gemäß den für die entsprechende Transportart geltenden Güterbeförderungsvorschriften und in verpackter Form – gemäß den von den zuständigen Dienststellen genehmigten Güterbeförderungsvorschriften – befördert.

3.9. Verpackung, Etikettierung, Transport und Lagerung von essbaren tierischen Fetten, die in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete geliefert werden - gemäß GOST 15846-79.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

3.10. Geschmolzene Fette von Lebensmitteltieren werden gemäß den in Tabelle 2 festgelegten Aufbewahrungsvorschriften und -dauern gelagert.

Tabelle 2

Name des Fettes

Nicht höher als 25

Von minus 5 bis minus 8

Ab minus 12 und darunter

Rind, Lamm, Schwein in Kisten oder Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Knochen, Pferd in Kisten oder Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Kombiniert in Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Rind, Lamm, Schwein:

in Metalldosen

in Glasgefäßen

in anderen Verbraucherverpackungen (Packungen, Becher)

Essbare tierische Fette mit Antioxidantien:

in Kisten, Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

in Verbraucherverpackungen (Packungen, Becher)

Haltbarkeit ab Produktionsdatum, Monate, bei Temperatur, °C

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.11. Es ist erlaubt, essbare tierische Fette in Lagerbehältern gemäß den in Tabelle 3 angegebenen Vorschriften zu lagern.

Tisch 3

3.12. Je nach Qualität der im Kühlschrank gelagerten tierischen Speisefette kann die in Tabelle 2 angegebene Haltbarkeit durch die Produktions- und Veterinärkontrollabteilung oder den Veterinärdienst des Unternehmens verlängert werden.

Elektronischer Text des Dokuments
und verifiziert durch:
amtliche Veröffentlichung
M.: IPK Standards Verlag, 2003

GOST 25292-82

Gruppe H12

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

FETTE

Technische Bedingungen


ISS67.200.10
OKP 92 1511; 92 1512; 92 1513; 92 1514

Einführungsdatum 1983-01-01


Dekret des Staatlichen Komitees der UdSSR für Standards vom 28. Mai 1982 N 2196, das Einführungsdatum wurde auf den 01.01.83 festgelegt

Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll N 2-92 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 2-93) entfernt.

Einführender Teil. (Ausgeschlossen, Rev. N 1).

Ausgabe (Februar 2003) mit Änderungen N 1, 2, genehmigt im Februar 1984, Oktober 1986 (IUS 5-84, 1-87).

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Tierische Speisefette werden je nach verarbeiteten Rohstoffen und Produktqualität in Typen und Sorten eingeteilt:

Rind, Hammel, Schwein, Pferd, Knochen - die höchsten und ersten Sorten und kombiniert.

1.2. Ausgeschmolzene tierische Speisefette müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach technologischen Anweisungen in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften für Fleisch- und Geflügelverarbeitungsbetriebe hergestellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

1.3. Zur Herstellung von essbaren Tieren werden ausgelassene Fette, Fettgewebe von geschlachteten Rindern (Rohfett) und Knochen aus der Verarbeitung von Fleisch und Nebenprodukten verwendet, die in Fleischverarbeitungsbetrieben, Lebensmittelverarbeitungsbetrieben, Konserven- und Fleischverarbeitungsbetrieben gewonnen und zugelassen wurden tierärztliche und gesundheitliche Überwachung für die Verarbeitung zu Lebensmittelzwecken. Für die Herstellung von kombiniertem Fett darf Fett verwendet werden, das durch Kochen von Fleischrohstoffen, Innereien sowie bei der Herstellung von Produkten aus Schweine-, Rind- und Lammfleisch gewonnen wird.


1.4. Essbare tierische Fette, die zur Langzeitlagerung bestimmt sind, können mit butyliertem Hydroxytoluol, butyliertem Hydroxyanisol oder anderen vom Gesundheitsministerium der UdSSR zugelassenen Antioxidantien behandelt werden.

1.5. Gemäß den organoleptischen und physikalisch-chemischen Indikatoren müssen tierische Speisefette die in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 1

Name-
neue Show-
Karosserie

Eigenschaften und Norm von Fetten

Rindfleisch

Lamm

Pferd

Knochen

vorgefertigt

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Hoch-
unsere Art

Erste Klasse

Farbe im Tempo-
Temperatur 15-20°С

Hellgelb bis gelb

Weiß bis hellgelb

Weiß
Erlaubt blass
blaue Tönung

Weiß
Toleranz
bereut gelb-
wattiert oder grau
te Nuance

gelb-
Orange-
aus

gelb-
Orange-
aus

Toleranz
bereut grau-
te Nuance

Weiß bis gelb

Weiß bis gelb

Toleranz
bereut grau-
te Nuance

Von weiß bis dunkel
gelb

Toleranz-
hat einen gräulichen Farbton

Grünstich erlaubt

Geruch und Geschmack

Charakteristisch für diese Art von Fett aus frischen Rohstoffen

Charakter-
für tierisches Fett

Toleranz-
es riecht und schmeckt nach geröstet
stoy, Brühe, Beinschienen

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
porös

Ohne Nach-
frühzeitig

Toleranz
bereut schön-
ny vor-
gebraten und Brühe

Transparenz
Qualität in Schmelz-
ehrwürdig
nomineller Zustand
Forschungsinstitute

Transparent

Toleranz-
es ist bewölkt
Toast

Transparenz
Integrität in Einheit
Tschach Skala Foto-
Elektro-
Farb-
Meter, nicht mehr

Bestehend-
Spannung bei 15-20°C

Dicht oder hart

Dicht oder hart
Für fettes Schwanzfett

Ölig, körnig oder dicht

Ölig oder dicht

Flüssigkeit, Salbe oder dickflüssig

Flüssig, maseo-
wissend oder dicht

Masso-
der Hauptanteil der Feuchtigkeit, %, nicht mehr

Säure-
Zahl, mg KOH, nicht mehr

Masso-
Anteil Anti-
sauer-
Körper, %, nicht mehr

1.5a. Zur Herstellung von Milchprodukten für Babynahrung wird Schweinefett der höchsten Qualität mit einer Säurezahl von nicht mehr als 0,7 mg KOH, mit einem Massenanteil von Blei von nicht mehr als 0,1 Millionen, Kupfer von nicht mehr als 0,4 Millionen, Organochlor verwendet Pestizide; HCCH nicht mehr als 0,2 ppm, DDT nicht mehr als 0,2 ppm


1.6. Für die industrielle Verarbeitung ist kombiniertes Fett mit einer grünlichen Tönung und dem Geruch von verbrannten Grieben oder Gewürzen und geräuchertem Fleisch erlaubt.

1.7. Für die Margarineindustrie wird kombiniertes Fett nur in weißer Farbe verwendet, und Knochenfett der höchsten Qualität wird nur mit einem Schmelzpunkt von 25 bis 44 ° C verwendet.

1.8. Bei der kombinierten Verwendung von zwei Antioxidantien sollte ihre Gesamtfettmenge die festgelegte Norm nicht überschreiten.

2. ABNAHMEREGELN UND PRÜFMETHODEN

2.1. Essbare tierische Fette werden chargenweise angenommen.

Annahmeregeln - gemäß GOST 8285-91.

Testmethoden - nach GOST 8285-91, GOST 11254-85, GOST 26931-86, Abschnitt 2, GOST 26932-86, GOST 26929-94, Abschnitt 3; Bestimmung von chlororganischen Pestiziden - nach den vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.

Die Transparenz in Einheiten der Skala des photoelektrischen Kolorimeters und der Massenanteil an Antioxidantien werden vom Hersteller auf Wunsch des Verbrauchers regelmäßig bestimmt.


2.2. Die Transparenz von essbaren tierischen Fetten in Einheiten der photoelektrischen Kolorimeterskala und der Massenanteil von Antioxidantien werden nur im Falle von Unstimmigkeiten bestimmt.

3. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

3.1. Ausgeschmolzene Fette für essbare Tiere werden gemäß GOST 8777-80 in gelierten Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von 25, 50, 100 und 120 dm3 verpackt; in Fässern mit Sperrholzprägung nach TU 10.10.739-88, N 1 und 2 Typ 1 oder in Wickeltrommeln aus Pappe nach GOST 17065-94; in Plankenkisten nach dem normativen und technischen Dokument, Sperrholzkisten nach GOST 10131-93, Wellpappschachteln nach GOST 13513-86 und Kartons nach GOST 13515-91 mit einer Kapazität von nicht mehr als 25 kg .

Ausgelassene essbare tierische Fette für den Export werden in Holzfässern mit Gelee gemäß GOST 8777-80 mit einem Fassungsvermögen von 50, 100 und 120 dm ) kg, 120 dm - (98 ± 0,5) kg verpackt.
_______________
* Einführungsdatum ab 01.01.89.


(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

3.2. Vor dem Einfüllen des Fetts in Fässer, Kisten, Kartonwickeltrommeln müssen diese mit Beuteln aus Polymerfolienmaterialien oder innen mit Pergament gemäß GOST 1341-97 oder von der UdSSR zugelassenen Polymermaterialien ausgekleidet werden Gesundheitsministerium.

3.3. Ausgeschmolzene essbare tierische Fette, die für den Verkauf in Verbraucherbehältern bestimmt sind, werden in Pergament, laminierter Aluminiumfolie gemäß GOST 745-79 in Packungen mit 200 und 250 g Nettogewicht in Polyvinylchloridfolienbechern mit Polymerfolieneinsätzen verpackt, die für die Verwendung durch die UdSSR zugelassen sind Gesundheitsministerium, Nettogewicht 300, 350 und 400 g, in Metalldosen nach GOST 5981-88: N 12 - Nettogewicht 450 g, N 14* - Nettogewicht 2500 g und N 15* - Nettogewicht 7000 g, in Gläser nach GOST 5717 -91 Typ 1-82-500 - mit einem Nettogewicht von 400 und 450 g und für Centrosoyuz - in einem Glas vom Typ 1-82-650 - mit einem Nettogewicht von 600 g.
_______________
* Verkauf im Handelsnetzwerk nicht erlaubt.


Nettogewichtsabweichungen während der Verpackung sind zulässig (200±3), (250±3), (300±3), (350±3,5), (400±4), (450±4,5), (2500±5 ), ( 7000 ± 5) g.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

3.4. Packungen, Becher mit Fett werden in Kartons nach GOST 13515-91 und Glas- und Metalldosen mit Fett in Plankenkartons nach GOST 13358-84 oder Wellpappenkartons nach GOST 13516-86 verpackt.

An den Enden müssen die Kartons mit Stahlpackband gemäß GOST 3560-73, 10-15 mm breit, abgedeckt werden. Es ist erlaubt, die Nähte von Kartons, die durch Längsklappen gebildet werden, mit Klebeband auf Papierbasis gemäß GOST 18251-87, 50-100 mm breit, zu verkleben.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.5. Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher dürfen Mehrwegbehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 kg sowie spezielle Metallbehälter, Automobil-, Eisenbahntanks und Tanks auf Anhängern verwendet werden. Mehrwegbehälter aus Metall müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen, das vom Gesundheitsministerium der UdSSR zur Verwendung zugelassen ist.

3.6. Transportkennzeichnung - nach GOST 14192-96 mit zusätzlichen Daten:

der Name des Herstellers, seine Unterstellung und Marke;

Art und Qualität des Fettes;

Brutto- und Nettogewicht;

Produktionsdaten;

Chargennummer und Seriennummer des Ortes (Fass, Kiste);

Bezeichnungen dieser Norm.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.7. Auf der Verbraucherverpackung (Packung, Becher oder Glas) muss angegeben werden:

Name des Herstellers, dessen Unterordnung und Warenzeichen; oder Unterordnung des Herstellers und seiner Marke oder Registrierungsnummer;

Art und Qualität des Fettes;

Reingewicht;

Produktionsdatum;

Bezeichnung dieser Norm.

Kennzeichnung von Metalldosen - nach GOST 13534-89.

Verbraucherverpackungen und deren Kennzeichnung müssen farbig sein.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

3.8. Ausgeschmolzene tierische Speisefette werden mit allen Transportmitteln gemäß den für die entsprechende Transportart geltenden Güterbeförderungsvorschriften und in verpackter Form – gemäß den von den zuständigen Dienststellen genehmigten Güterbeförderungsvorschriften – befördert.

3.9. Verpackung, Etikettierung, Transport und Lagerung von essbaren tierischen Fetten, die in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete geliefert werden - gemäß GOST 15846-79.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

3.10. Geschmolzene Fette von Lebensmitteltieren werden gemäß den in Tabelle 2 festgelegten Aufbewahrungsvorschriften und -dauern gelagert.

Tabelle 2

Name des Fettes

Haltbarkeit ab Produktionsdatum, Monate, bei Temperatur, °C

Nicht höher als 25

Von minus 5 bis minus 8

Ab minus 12 und darunter

Rind, Lamm, Schwein in Kisten oder Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Knochen, Pferd in Kisten oder Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Kombiniert in Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

Rind, Lamm, Schwein:

in Metalldosen

in Glasgefäßen

in anderen Verbraucherverpackungen (Packungen, Becher)

Essbare tierische Fette mit Antioxidantien:

in Kisten, Fässern und Wickeltrommeln aus Pappe

in Verbraucherverpackungen (Packungen, Becher)

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

3.11. Es ist erlaubt, essbare tierische Fette in Lagerbehältern gemäß den in Tabelle 3 angegebenen Vorschriften zu lagern.

Tisch 3

Name des Fettes

Temperatur, °С

Haltbarkeit, Tage, nicht mehr

Rind, Lamm

Schwein, Knochen, Pferd

Rind, Lamm

Schwein, Knochen, Pferd

Rind, Lamm, Schwein, Knochen, Pferd

Von minus 5 bis minus 8

3.12. Je nach Qualität der im Kühlschrank gelagerten tierischen Speisefette kann die in Tabelle 2 angegebene Haltbarkeit durch die Produktions- und Veterinärkontrollabteilung oder den Veterinärdienst des Unternehmens verlängert werden.



Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von Kodeks JSC und verifiziert gegen:
amtliche Veröffentlichung
M.: IPK Standards Verlag, 2003

GOST 8714-2014

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

NAHRUNGSFETT VON FISCHEN UND WASSERSÄUGERN

Technische Bedingungen

Speiseöl für Fische und Wassersäugetiere. Spezifikationen


ISS67.120.30

Einführungsdatum 01.07.2015

Vorwort

Vorwort

Die Ziele, Grundprinzipien und Grundverfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung“ festgelegt. Regeln für die Entwicklung, Annahme, Aktualisierung und Löschung"

Über die Norm

1 ENTWICKELT vom Bund einheitliches Unternehmen"Allrussisches Forschungsinstitut für Fischerei und Ozeanographie" (FGUP "VNIRO")

2 EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie

3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll vom 30. Mai 2014 N 67-P)

Für die Annahme gestimmt:

Kurzbezeichnung des Landes nach MK (ISO 3166) 004-97

Abgekürzter Name des nationalen Normungsgremiums

Armenien

Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Republik Armenien

Weißrussland

Staatsstandard der Republik Belarus

Kirgistan

Kirgisischer Standart

Moldawien-Standard

Rosstandart

Tadschikistan

Tadschikischer Standart

Usbekistan

Usstandard

(Änderung. IUS N 6-2019).

4 Mit Beschluss der Bundesanstalt für technische Regulierung und Messwesen vom 3. Juli 2014 N 687-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 8714-2014 als nationale Norm in Kraft gesetzt Russische Föderation ab 1. Juli 2015

5 STATT GOST 8714-72

6 ÜBERARBEITUNG. August 2018


Informationen über Änderungen an diesem Standard werden im jährlichen Informationsindex " Nationale Standards", und der Text von Änderungen und Ergänzungen - im monatlichen Informationsverzeichnis "Nationale Normen". Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung im monatlichen Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht. Relevant Informationen, Benachrichtigungen und Texte werden ebenfalls eingefügt Informationssystemöffentliche Nutzung - auf der offiziellen Website Bundesbehördeüber technische Vorschriften und Metrologie im Internet (www.gost.ru)


GEÄNDERT, veröffentlicht in IUS N 6, 2019

Vom Datenbankhersteller geändert

1 Einsatzgebiet

Diese Norm gilt für Speisefette von Fischen und Wassersäugern (im Folgenden als Speisefette bezeichnet), die für Lebensmittelzwecke, zur Gewinnung biologisch aktiver Nahrungsergänzungsmittel und zur industriellen Verarbeitung bestimmt sind.

2 Normative Verweisungen

Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Normen:

GOST 8.579-2002 Staatssystem Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr

GOST 2874-82 Trinkwasser. Hygieneanforderungen und Qualitätskontrolle*
________________
* In der Russischen Föderation GOST R 51232 „Trinkwasser. Allgemeine Anforderungen zur Organisation und Methoden der Qualitätskontrolle".


GOST 5037-97 Metallflaschen für Milch und Milchprodukte. Technische Bedingungen

GOST 5717.1-2014 Glasbehälter für Konserven.. Allgemeine Spezifikationen

GOST 5717.2-2003 Gläser zum Einmachen. Hauptparameter und Abmessungen

GOST 5981-2011 Metalldosen und Deckel für Konserven. Technische Bedingungen

GOST 7630-96 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere, Algen und Produkte ihrer Verarbeitung. Etikettierung und Verpackung

GOST 7631-2008 Fisch, Nichtfischgegenstände und daraus hergestellte Produkte. Methoden zur Bestimmung organoleptischer und physikalischer Indikatoren

GOST 7636-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Analysemethoden

GOST 10444.15-94 Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der Anzahl mesophiler aerober und fakultativ anaerober Mikroorganismen

GOST 11771-93 Fisch- und Meeresfrüchtekonserven. Verpackung und Etikettierung

GOST 14192-96 Warenkennzeichnung

GOST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und entsprechende Gebiete geliefert werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung

GOST 18251-87 Klebeband auf Papierbasis. Technische Bedingungen

GOST 20477-86 Polyethylenband mit einer Klebeschicht. Technische Bedingungen

GOST 23285-78 Transportbeutel für Lebensmittel und Glasbehälter. Technische Bedingungen

GOST 24597-81 Pakete von verpackten Waren. Hauptparameter und Abmessungen

GOST 26663-85 Transportpakete. Formation mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 26670-91 Lebensmittel. Verfahren zur Kultivierung von Mikroorganismen

GOST 26927-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Quecksilber

GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen

GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen

GOST 26932-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Bleibestimmungsmethoden

GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium

GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente

GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren

GOST 31339-2006 Fisch, Nichtfischgegenstände und daraus hergestellte Produkte. Annahmeregeln und Stichprobenverfahren

GOST 31628-2012 Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe. Stripping Voltammetrisches Verfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration von Arsen

GOST 31792-2012 Fische, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Bestimmung des Gehalts an Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen mit dem Chromato-Massenspektralverfahren

GOST 31904-2012 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenahmeverfahren für mikrobiologische Tests

GOST 31983-2012 Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittelrohstoffe. Methoden zur Bestimmung des Gehalts an polychlorierten Biphenylen

GOST 32096 Verpackungskarton für Lebensmittel. Allgemeine Spezifikation

GOST 32131 Glasflaschen für alkoholische und alkoholfreie Lebensmittel. Allgemeine Spezifikation

GOST 32161-2013 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Cäsium Cs-137

GOST 32163-2013 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Strontium Sr-90

Hinweis - Bei Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit von Bezugsnormalen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen - auf der offiziellen Website der Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder dem jährlichen Informationsverzeichnis "Nationale Normale". wurde am 1. Januar veröffentlicht laufendes Jahr, und nach den Ausgaben des monatlich erscheinenden Informationsverzeichnisses "Nationale Normen" für das laufende Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt (modifiziert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (modifizierten) Standard orientieren. Wird die in Bezug genommene Norm ersatzlos gestrichen, so gilt die Bestimmung, in der auf sie verwiesen wird, soweit diese Bezugnahme nicht berührt wird.

3 Technische Anforderungen

3.1 Speisefett muss den Anforderungen dieser Norm entsprechen und nach technologischen Anweisungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen, technischen Vorschriften oder Rechtsvorschriften hergestellt werden, die auf dem Gebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat.

3.2 Eigenschaften

3.2.1 Speisefett wird durch Tierkörperverwertung oder auf andere Weise aus den fetthaltigen Rohstoffen von Fischen und Wassersäugetieren hergestellt.

3.2.2 Bei der Herstellung von Speisefett ist die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß den im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm übernommen hat, geltenden Anforderungen oder Rechtsvorschriften zulässig.

3.2.3 Speisefette müssen hinsichtlich organoleptischer, physikalischer und chemischer Parameter die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen und Normen erfüllen.


Tabelle 1

Name des Indikators

Merkmal und Norm

Geruch und Geschmack

eigenartig diese Art Fett ohne fremden Geruch und Geschmack

Transparenz

Klar oder leicht opaleszierend über Sediment

Gelb bis hellbraun

Erlaubt von orange bis dunkelrot

Massenanteil an unverseifbaren Stoffen, %, nicht mehr

Massenanteil Wasser und fettfreie Verunreinigungen, %, max

einschließlich fettfreier Verunreinigungen, %, nicht mehr als

Hinweis - Der Massenanteil an unverseifbaren Stoffen wird auf Wunsch des Verbrauchers ermittelt.

3.2.4 Im Hinblick auf die Sicherheitsindikatoren muss das Speisefett den Anforderungen der technischen Vorschriften oder Rechtsvorschriften entsprechen, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat.

3.3 Anforderungen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

3.3.1 Zur Herstellung von Speisefett verwendete Rohstoffe entsprechen:

- Halbfertigfett aus der Leber von Fischen, subkutanes Fett von Wassersäugern - behördliche Dokumente Betrieb im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm übernommen hat;

- Fischleber, subkutanes Fett von Wassersäugern - gemäß den im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat, geltenden Vorschriften;

- Trinkwasser - GOST 2874

- Lebensmittelzusatzstoffe - den im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat, geltenden Vorschriften.

3.3.2 Rohstoffe und Materialien, einschließlich der importierten, die für die Herstellung von Speisefett verwendet werden, müssen in Bezug auf die Sicherheit den Anforderungen, technischen Vorschriften oder behördlichen Rechtsakten entsprechen, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat .

3.4 Kennzeichnung

3.4.1 Verbraucherverpackungen mit Speisefett sind gemäß GOST 7630, GOST 11771 mit Angabe des Verfallsdatums gekennzeichnet.

3.4.2 Transportkennzeichnung - nach GOST 7630, GOST 14192.

3.4.3 Die Etikettierung von Speisefett muss den Anforderungen oder Anforderungen von Rechtsakten entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat.

3.5 Verpackung

3.5.1 Speisefett wird nach GOST 7630 verpackt:

- in Metalldosen gemäß GOST 5981 oder in dem Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm übernommen hat, geltenden behördlichen Dokumenten;

- Metallflaschen nach GOST 5037;

- Fässer aus Polyethylen - gemäß den im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat, geltenden Vorschriften;

- Gläser nach GOST 5717.1, GOST 5717.2;

- Glasflaschen gemäß GOST 32131 oder behördliche Dokumente, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat;

- Flaschen aus Braunglas oder Polymermaterialien gemäß den geltenden Vorschriften im Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat.

Verbraucherverpackungen mit Speisefett können einzeln verpackt werden Kartons nach GOST 32096.

3.5.2 Maximale negative Abweichungen des Nettoinhalts von der Nennmenge in der Verpackungseinheit - gemäß den Anforderungen von GOST 8.579.

3.5.3 Jede Verpackungseinheit muss Speisefette einer Verbraucherverpackung und eines Herstellungsdatums enthalten.

3.5.4 Es ist erlaubt, andere Arten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien zu verwenden, einschließlich importierter oder aus importierten Materialien hergestellter, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind und den geltenden Anforderungen, technischen Vorschriften oder behördlichen Rechtsakten entsprechen das Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat, und die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte während des Transports und der Lagerung.

3.5.5 Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die zum Verpacken von Speisefett verwendet werden, müssen sauber und trocken, frei von Fremdgerüchen und aus für den Kontakt zugelassenen Materialien bestehen Lebensmittel und relevante Anforderungen, technische Vorschriften oder regulierende Rechtsakte, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm übernommen hat.

4 Annahmeregeln

4.1 Annahmeregeln - nach GOST 31339.

4.2 Die Kontrolle des Gehalts an toxischen Elementen, polychlorierten Biphenylen, Radionukliden, Pestiziden, mikrobiologischen und chemischen Indikatoren, Indikatoren für oxidativen Verfall (Säurezahl, Peroxidzahl) erfolgt gemäß dem vom Hersteller des Produkts festgelegten Verfahren gemäß regulierende Rechtsakte, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm übernommen hat.

Die Kontrolle des Dioxingehalts in Speisefetten wird in Fällen durchgeführt, in denen eine begründete Annahme über ihr mögliches Vorhandensein in Rohstoffen besteht.

4.3 Die Häufigkeit der Bestimmung der Indikatoren „Massenanteil von Wasser und fettfreien Verunreinigungen“, „Massenanteil von fettfreien Verunreinigungen“ sowie „Nettogewicht“ wird vom Hersteller im Produktionskontrollprogramm festgelegt.

5 Kontrollmethoden

5.1 Probenahmemethoden - nach GOST 31339.

Probenvorbereitung zur Bestimmung:

GOST 7631, GOST 7636;

- toxische Elemente - nach GOST 26929;

- mikrobiologische Indikatoren - nach GOST 31904.

5.2 Kontrollmethoden:

- organoleptische, physikalische und chemische Indikatoren - nach GOST 7631, GOST 7636;

- toxische Elemente - nach GOST 26927, GOST 26930, GOST 26932, GOST 26933;

- Radionuklide - nach GOST 32161, GOST 32163.

6 Transport und Lagerung

6.1 Transport

6.1.1. Speisefett wird mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Beförderung verderblicher Waren transportiert, vorbehaltlich der Anforderungen an die Lagerungsbedingungen.

6.2.2 Die empfohlene Haltbarkeit ab Herstellungsdatum bei einer Temperatur von nicht mehr als 10 ° C beträgt nicht mehr als 12 Monate:

- für Speisefett ohne Antioxidationsmittel für die industrielle Verarbeitung;

- Speisefett mit einem Antioxidans für die industrielle Verarbeitung, Lebensmittelzwecke und die Gewinnung von biologisch aktiven Nahrungsergänzungsmitteln.

Literaturverzeichnis

Technische Vorschrift Zollunion„Sicherheitsanforderungen für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und technologische AIDS", genehmigt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 20. Juli 2012 N 58 *

_______________

Technische Vorschrift der Zollunion „Über die Sicherheit von Verpackungen“, genehmigt durch Beschluss der Kommission der Zollunion vom 16. August 2011 N 769 *

_______________
* Gültig auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion.

UDC 665.213+665.215 (083.74):006.354

ISS67.120.30

Schlüsselwörter: Speisefett, Fisch, Wassersäuger, technische Anforderungen, Annahmeregeln, Kontrollmethoden, Transport, Lagerung

Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC "Kodeks"

GOST 25292-2017

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

FETTE

Technische Bedingungen

Ausgelassene tierische Fette in Lebensmittelqualität. Spezifikationen

ISS67.120.10

Einführungsdatum 01.01.2019

Vorwort

Vorwort

Die Ziele, Grundprinzipien und Grundverfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-2015 "Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundlegende Bestimmungen" und GOST 1.2-2015 "Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung" festgelegt. Regeln für die Entwicklung, Annahme, Aktualisierung und Löschung "

Informationen zur Norm

1 ENTWICKELT von der föderalen haushaltswissenschaftlichen Einrichtung "Allrussisches Forschungsinstitut der Fleischindustrie benannt nach V. M. Gorbatov" (FGBNU "VNIIM.V.M. Gorbatov")

2EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie

3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 103-P vom 25.09.2017)

4 Mit Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie vom 10. Oktober 2017 N 1391-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 25292-2017 als nationale Norm der Russischen Föderation zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

5 ERSETZT GOST25292-82

Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im jährlichen Informationsindex "National Standards" und Textänderungen und -ergänzungen - im monatlichen Informationsindex "National Standards" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung im monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Die relevanten Informationen, Mitteilungen und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem – auf der offiziellen Website von – platziert die Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost.ru)

1 Einsatzgebiet

Diese Norm gilt für essbare ausgeschmolzene tierische Fette (Rind-, Hammel-, Schweine-, Pferde-, Knochen- und Fertigfette) (im Folgenden als essbare ausgeschmolzene tierische Fette bezeichnet), die zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln, dem Verkauf im Handel und der Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind.

2 Normative Verweisungen

Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Normen:

GOST8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr

GOST745-2014 Aluminiumfolie für Verpackungen. Technische Bedingungen

GOST 1341-97 Gemüsepergament. Technische Bedingungen

GOST5717.1-2014 Glasbehälter für Konserven. Allgemeine Spezifikation

GOST5717.2-2003 Gläser für Konserven. Hauptparameter und Abmessungen

GOST 5981-2011 Metalldosen und Deckel für Konserven

GOST 8285-91 Tierische Fette gerendert. Abnahmeregeln und Prüfverfahren

GOST 8777-80 Hölzerne gelierte und trockene Fässer. Technische Bedingungen

GOST 10131-93 Kisten aus Holz und Holzwerkstoffen für Produkte der Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft Streichhölzer. Technische Bedingungen

GOST 11254-85 Ausgeschmolzene tierische Fette und Futtermehl tierischen Ursprungs. Methoden zur Bestimmung von Antioxidantien

GOST 13358-84 Holzkisten für Konserven. Technische Bedingungen

GOST 13513-86* Kartons aus Wellpappe für Fleisch- und Milchprodukte. Technische Bedingungen

GOST 13515-91* Schachteln aus flach geklebtem Behälterkarton für Butter und Margarine. Technische Bedingungen

GOST 13516-86* Kartons aus Wellpappe für Konserven, Konserven und Lebensmittelflüssigkeiten. Technische Bedingungen
_______________
* In der Russischen Föderation ist GOST R54463-2011 "Behälter aus Pappe und kombinierten Materialien für Lebensmittel. Spezifikationen" in Kraft.

GOST 13534-2015 Fleischkonserven und fleischhaltige. Verpackung, Kennzeichnung und Transport

GOST EN14083-2013 Lebensmittel. Elementspurenbestimmung Bestimmung von Blei, Cadmium, Chrom und Molybdän mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Atomisierung im Graphitofen mit Vormineralisierung der Probe bei erhöhtem Druck

GOST14192-96 Frachtkennzeichnung

GOST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und entsprechende Gebiete geliefert werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung

GOST 16147-88 Knochen. Technische Bedingungen

GOST 17065-94 Wickeltrommeln aus Pappe. Technische Bedingungen

GOST 19360-74 Folieneinlagen. Allgemeine Spezifikation

GOST 21650-76 Befestigungsmittel für verpackte Waren in Transportverpackungen. Allgemeine Anforderungen

GOST 24597-81 Pakete von verpackten Waren. Hauptparameter und Abmessungen

GOST 25951-83 Schrumpffolie aus Polyethylen. Technische Bedingungen

GOST 26663-85 Transportpakete. Formation mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 26927-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Quecksilber

GOST 26928-86 Lebensmittel. Methode zur Eisenbestimmung

GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen

GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen

GOST 26931-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Kupfer

GOST 26932-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Blei

GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium

GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente

GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren

GOST 31266-2004 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung von Arsen

GOST 31628-2012 Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe Stripping Voltammetrisches Verfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration von Arsen

GOST 31671-2012 Lebensmittel. Bestimmung von Spurenelementen Probenvorbereitung nach der Mineralisationsmethode bei erhöhtem Druck

GOST 33746-2016 Wiederverwendbare Polymerboxen. Allgemeine Spezifikation

Hinweis - Bei Verwendung dieser Norm ist es ratsam, die Gültigkeit von Bezugsnormalen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen - auf der offiziellen Website der Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder gemäß dem jährlichen Informationsverzeichnis "Nationale Normale". , die zum 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und durch die Veröffentlichung des monatlichen Informationsindex "National Standards" des laufenden Jahres. Wenn der Referenzstandard ersetzt (modifiziert) wird, sollte sich die Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (modifizierten) Standard orientieren. Wird die in Bezug genommene Norm ersatzlos gestrichen, so gilt die Bestimmung, in der auf sie verwiesen wird, soweit diese Bezugnahme nicht berührt wird.

3Technische Voraussetzungen

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.1.1 Essbare ausgeschmolzene tierische Fette werden in Abhängigkeit von den verarbeiteten Rohstoffen und der Qualität der Produkte in Typen und Sorten eingeteilt: Rind, Hammel, Schwein, Pferd, Knochen, vorgefertigt (sie werden nicht in Sorten eingeteilt).

3.1.2 Essbare ausgeschmolzene tierische Fette müssen den Anforderungen dieser Norm entsprechen und müssen gemäß den technologischen Anweisungen * in Übereinstimmung mit den Anforderungen hergestellt oder durch ordnungsrechtliche Vorschriften festgelegt werden, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates gelten, der die Norm angenommen hat.
_______________
* Als technologische Standardanleitung kann die von V. M. Gorbatov VNIIMP genehmigte Anleitung zur Herstellung von essbaren tierischen Fetten verwendet werden.

3.2 Eigenschaften

3.2.1 Ausgeschmolzene tierische Speisefette müssen hinsichtlich der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter die in Tabelle 1 angegebenen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 1

Name des Indikators

vorgefertigt

Prämie

erste Klasse

Prämie

erste Klasse

Prämie

Prämie

Prämie

erste Klasse

Färben bei 15°C-20°C

Weiß. Erlaubt blass
blaue Tönung

Eigenschaften und Wert des Indikators für essbar ausgelassene tierische Fette

Rindfleisch

Lamm

Pferde-

Knochen

erste Klasse

erste Klasse

Von hellgelb bis gelb

Von weiß bis blassgelb

Weiß. Zulässiger gelblicher oder gräulicher Farbton

DIE KLINGEL

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