DIE KLINGEL

Es gibt diejenigen, die diese Nachricht vor Ihnen gelesen haben.
Abonnieren Sie, um die neuesten Artikel zu erhalten.
Email
Name
Familien-oder Nachname
Wie möchten Sie The Bell lesen?
Kein Spam

Aktiv Ausgabe ab 22.07.2010

BUNDESGESETZ vom 19.05.95 N 82-FZ (in der Fassung vom 22.07.2010) „ÜBER ÖFFENTLICHE VEREINIGUNGEN“

Das Vereinigungsrecht der Bürger umfasst das Recht, auf freiwilliger Basis öffentliche Vereinigungen zu gründen, um gemeinsame Interessen zu wahren und gemeinsame Ziele zu erreichen, das Recht, bestehenden öffentlichen Vereinigungen beizutreten oder den Beitritt zu unterlassen, und das Recht, öffentliche Vereinigungen frei zu verlassen.

Die Gründung öffentlicher Vereinigungen trägt zur Verwirklichung der Rechte und legitimen Interessen der Bürger bei.

Die Bürger haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung der Behörden öffentliche Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen. Staatsmacht und Körper Kommunalverwaltung, sowie das Recht, solchen öffentlichen Vereinigungen beizutreten, unter der Bedingung, dass die Normen ihrer Statuten eingehalten werden.

Von Bürgern gegründete öffentliche Vereinigungen können sich gemäß dem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren registrieren lassen und die Rechte einer juristischen Person erwerben oder ohne tätig sein staatliche Registrierung und Erwerb der Rechtspersönlichkeit.

Der Inhalt des Vereinigungsrechts der Bürger, die wichtigsten staatlichen Garantien dieses Rechts, der Status öffentlicher Vereinigungen, das Verfahren für ihre Gründung, Tätigkeit, Umstrukturierung und (oder) Auflösung werden durch dieses Bundesgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, geregelt Russische Föderation und andere Gesetze auf bestimmte Typenöffentliche Vereine.

Merkmale im Zusammenhang mit der Gründung, Tätigkeit, Umstrukturierung und (oder) Liquidation bestimmter Arten von öffentlichen Vereinigungen - Gewerkschaften, gemeinnützige und andere Arten öffentlicher Vereinigungen - können reguliert werden spezielle Gesetze nach diesem Bundesgesetz erlassen. Dieses Bundesgesetz regelt die Tätigkeit dieser öffentlichen Vereine vor der Verabschiedung von Spezialgesetzen sowie die nicht durch Spezialgesetze geregelten Tätigkeiten öffentlicher Vereine.

Unter einem öffentlichen Verein versteht man eine freiwillige, selbstverwaltete, gemeinnützige Einrichtung, die auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern gegründet wird, die sich auf der Grundlage eines gemeinsamen Interesses zur Erreichung gemeinsamer, in der Satzung eines öffentlichen Vereins festgelegter Ziele (im Folgenden Satzungszwecke genannt) zusammengeschlossen haben ).

Das Recht der Bürger, öffentliche Vereinigungen zu gründen, wird sowohl direkt durch Vereinigung verwirklicht Einzelpersonen und durch juristische Personen - öffentliche Vereine.

Die Gründer eines öffentlichen Vereins sind natürliche und juristische Personen - öffentliche Vereine, die einen Kongress (Konferenz) oder eine Hauptversammlung einberufen haben, auf der die Satzung eines öffentlichen Vereins angenommen wird, dessen Leitungs-, Kontroll- und Rechnungsprüfungsorgane gebildet werden. Die Gründer einer öffentlichen Vereinigung – natürliche und juristische Personen – haben gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten.

Mitglieder eines öffentlichen Vereins sind natürliche und juristische Personen - öffentliche Vereine, deren Interesse an der gemeinsamen Lösung der Probleme dieses Vereins gemäß den Normen seiner Satzung durch die entsprechenden formalisiert wird einzelne Aussagen oder Dokumente, die es ermöglichen, die Anzahl der Mitglieder eines öffentlichen Vereins zu berücksichtigen, um ihre Gleichstellung als Mitglieder dieses Vereins zu gewährleisten. Die Mitglieder eines öffentlichen Vereins – natürliche und juristische Personen – haben gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten.

Die Mitglieder eines öffentlichen Vereins haben das Recht, die Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane dieses Vereins zu wählen und gewählt zu werden sowie die Tätigkeit der Leitungsorgane eines öffentlichen Vereins gemäß seiner Satzung zu kontrollieren.

Die Mitglieder eines öffentlichen Vereins haben Rechte und Pflichten gemäß den Anforderungen der Satzung des öffentlichen Vereins und können bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen aus dem öffentlichen Verein in der in § 1 genannten Weise ausgeschlossen werden die Charta.

Teilnehmer eines öffentlichen Vereins sind natürliche und juristische Personen – öffentliche Vereine, die ihre Unterstützung für die Ziele dieses Vereins und (oder) seine spezifischen Aktionen zum Ausdruck gebracht haben, ohne an seinen Aktivitäten teilzunehmen obligatorische Anmeldung Teilnahmebedingungen, sofern in der Charta nichts anderes bestimmt ist. Die Mitglieder eines öffentlichen Vereins – natürliche und juristische Personen – haben gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten.

Öffentliche Vereinigungen können in einer der folgenden Organisationsformen erstellt werden: Rechtsformen:

soziale Organisation;

soziale Bewegung;

öffentlicher Fonds;

öffentliche Einrichtung;

Körperschaft der öffentlichen Initiative;

politische Partei.

Der Absatz ist ungültig.

Die Organisations- und Rechtsformen politischer öffentlicher Vereinigungen sind eine öffentliche Organisation (für eine politische Organisation, einschließlich einer politischen Partei) und eine soziale Bewegung (für eine politische Bewegung).

(in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 112-FZ vom 19.07.98)

Eine öffentliche Organisation ist eine auf Mitgliedschaft basierende öffentliche Vereinigung, die auf der Grundlage von gegründet wurde Gemeinsame Aktivitäten um gemeinsame Interessen zu schützen und die gesetzlichen Ziele vereinter Bürger zu erreichen.

Mitglieder einer öffentlichen Organisation gemäß ihrer Satzung können natürliche und juristische Personen - öffentliche Vereinigungen sein, sofern dieses Bundesgesetz und Gesetze über bestimmte Arten von öffentlichen Vereinigungen nichts anderes bestimmen.

Das höchste Leitungsorgan einer öffentlichen Organisation ist der Kongress (Konferenz) oder die Hauptversammlung. Das ständige Leitungsorgan einer öffentlichen Organisation ist ein gewähltes Kollegialorgan, das einem Kongress (Konferenz) oder einer Hauptversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Im Falle der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Organisation übt ihr ständiges Leitungsorgan die Rechte einer juristischen Person im Namen der öffentlichen Organisation aus und erfüllt ihre Aufgaben gemäß der Satzung.

Eine öffentliche Bewegung ist eine öffentliche Massenvereinigung, die aus Teilnehmern und Nichtmitgliedern besteht und soziale, politische und andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgt, die von Mitgliedern der öffentlichen Bewegung unterstützt werden.

Das höchste Leitungsgremium einer sozialen Bewegung ist der Kongress (Konferenz) oder die Hauptversammlung. Das ständige Leitungsgremium einer sozialen Bewegung ist ein gewähltes Kollegialorgan, das einem Kongress (Konferenz) oder einer Hauptversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Im Falle der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Bewegung übt ihr ständiges Leitungsorgan die Rechte einer juristischen Person im Namen der öffentlichen Bewegung aus und erfüllt ihre Aufgaben gemäß der Satzung.

Der öffentliche Fonds ist eine der Arten gemeinnützige Stiftungen und ist ein öffentlich-rechtlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Zweck es ist, auf Grund freiwilliger Beiträge, anderer gesetzlich nicht verbotener Einnahmen Vermögen zu bilden und dieses Vermögen für gesellschaftlich nützliche Zwecke zu verwenden. Die Stifter und Verwalter des Vermögens eines Publikumsfonds sind nicht berechtigt, dieses Vermögen im eigenen Interesse zu verwenden.

Das Leitungsorgan eines öffentlichen Fonds wird von seinen Gründern und (oder) Teilnehmern oder durch einen Beschluss der Gründer eines öffentlichen Fonds in Form von Empfehlungen oder persönlichen Ernennungen oder durch Wahl durch die Teilnehmer eines Kongresses (Konferenz) gebildet ) oder Hauptversammlung.

Im Falle der staatlichen Registrierung eines öffentlichen Fonds arbeitet dieser Fonds in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

Die Gründung, Tätigkeit, Reorganisation und (oder) Liquidation anderer Arten von Fonds (private, korporative, staatliche, öffentlich-staatliche und andere) können durch das entsprechende Fondsgesetz geregelt werden.

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein öffentlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Ziel es ist, eine bestimmte Art von Dienstleistung zu erbringen, die den Interessen der Teilnehmer entspricht und den satzungsmäßigen Zielen des bestimmten Vereins entspricht.

Die Verwaltung eines öffentlichen Vereins und seines Vermögens erfolgt durch vom Stifter berufene Personen (Gründer).

In Übereinstimmung mit den Gründungsdokumenten kann in einer öffentlichen Einrichtung ein Kollegialorgan geschaffen werden, das von Teilnehmern gewählt wird, die nicht Gründer dieser Einrichtung und Nutzer ihrer Dienstleistungen sind. Das bestimmte Organ kann den Inhalt der Aktivitäten der öffentlichen Einrichtung bestimmen, hat das Recht auf konsultative Abstimmung mit dem Gründer (den Gründern), darf jedoch nicht über das Vermögen der öffentlichen Einrichtung verfügen, sofern der Gründer (die Gründer) nichts anderes bestimmt hat.

Im Falle der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Einrichtung übt diese Einrichtung ihre Tätigkeit in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise aus.

Eine Körperschaft der öffentlichen Laiendarbietung ist ein öffentlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Zweck die gemeinsame Auflösung verschiedener ist soziale Probleme die sich aus Bürgern am Wohn-, Arbeits- oder Studienort ergeben und auf die Befriedigung der Bedürfnisse eines unbeschränkten Kreises von Personen gerichtet sind, deren Interessen im Zusammenhang mit der Erreichung der gesetzlichen Ziele und der Durchführung von Programmen der Körperschaft für öffentliche Laiendarbietungen am Ort stehen seine Entstehung.

Die Körperschaft der öffentlichen Initiative wird auf Initiative von Bürgern gebildet, die an der Lösung dieser Probleme interessiert sind, und baut ihre Arbeit auf der Grundlage der Selbstverwaltung in Übereinstimmung mit der auf der Versammlung der Gründer angenommenen Charta auf. Die Körperschaft der öffentlichen Initiative hat keine übergeordneten Organe oder Organisationen über sich.

Im Falle der staatlichen Registrierung einer Körperschaft öffentlicher Laiendarbietungen erwirbt diese Körperschaft die Rechte und übernimmt die Pflichten einer juristischen Person gemäß der Satzung.

Das Verfahren zur Gründung, Tätigkeit, Umstrukturierung und (oder) Auflösung politischer Parteien wird durch ein besonderes Bundesgesetz geregelt.

Öffentliche Vereinigungen haben unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform das Recht, Vereinigungen (Vereinigungen) öffentlicher Vereinigungen auf der Grundlage von zu gründen Gründungsverträge und (oder) Satzungen, die von Gewerkschaften (Vereinigungen) verabschiedet wurden und neue öffentliche Vereinigungen bilden. Die Rechtsfähigkeit von Gewerkschaften (Vereinigungen) öffentlicher Vereinigungen als juristische Personen entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung.

Die Gründung, Tätigkeit, Reorganisation und (oder) Auflösung von Gewerkschaften (Vereinigungen) öffentlicher Vereinigungen, einschließlich solcher mit Beteiligung ausländischer gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen, erfolgt in der durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise.

In der Russischen Föderation werden gesamtrussische, interregionale, regionale und lokale öffentliche Vereinigungen gegründet und sind dort tätig.

Unter einem gesamtrussischen öffentlichen Verein wird ein Verein verstanden, der gemäß seinen satzungsmäßigen Zielen auf den Gebieten von mehr als der Hälfte der Teileinheiten der Russischen Föderation tätig ist und dort eigene strukturelle Untergliederungen – Organisationen, Abteilungen oder Zweigstellen und Repräsentanzen – hat .

Unter einem überregionalen öffentlichen Verein wird ein Verein verstanden, der gemäß seinen satzungsmäßigen Zielen in den Gebieten von weniger als der Hälfte der Teilstaaten der Russischen Föderation tätig ist und dort seine eigenen strukturellen Untergliederungen – Organisationen, Zweigstellen oder Zweigstellen und Repräsentanzen – hat.

Unter einem regionalen öffentlichen Verein versteht man einen Verein, dessen Tätigkeit gemäß seinen satzungsmäßigen Zielen auf dem Territorium eines Subjekts der Russischen Föderation ausgeübt wird.

Unter einem örtlichen öffentlichen Verein ist ein Verein zu verstehen, dessen Tätigkeit entsprechend seinem satzungsmäßigen Zweck auf dem Gebiet einer Körperschaft der örtlichen Selbstverwaltung ausgeübt wird.

Gesamtrussische öffentliche Vereinigungen dürfen in ihren Namen die Namen „Russland“, „Russische Föderation“ und auf ihrer Grundlage gebildete Wörter und Ausdrücke ohne besondere Genehmigung der zuständigen staatlichen Stelle verwenden.

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform vor dem Gesetz gleich. Die Tätigkeit öffentlicher Vereine basiert auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Gleichberechtigung, Selbstverwaltung und Legalität. Öffentliche Vereinigungen können ihre interne Struktur, Ziele, Formen und Methoden ihrer Tätigkeit frei bestimmen.

Die Aktivitäten öffentlicher Vereinigungen müssen öffentlich sein, und Informationen über ihre Gründungs- und Programmdokumente müssen öffentlich zugänglich sein.

Die Gründung und Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen, deren Ziele oder Handlungen darauf abzielen, extremistische Aktivitäten durchzuführen, ist verboten.

Die Aufnahme von Bestimmungen zum Schutz der Ideen sozialer Gerechtigkeit in die Gründungs- und Programmdokumente öffentlicher Vereinigungen kann nicht als Anstiftung zu sozialer Zwietracht angesehen werden.

Beschränkungen für die Gründung bestimmter Arten öffentlicher Vereine können nur durch Bundesgesetz festgelegt werden.

Die Einmischung öffentlicher Behörden und ihrer Bediensteten in die Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen sowie die Einmischung öffentlicher Vereinigungen in die Tätigkeit öffentlicher Behörden und ihrer Bediensteten ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist in diesem Bundesgesetz vorgesehen.

Der Staat sorgt für die Wahrung der Rechte und legitimen Interessen der öffentlichen Vereinigungen, unterstützt ihre Tätigkeit, regelt gesetzlich die Gewährung von Steuer- und anderen Vergünstigungen und Vergünstigungen für sie. Staatliche Unterstützung kann in Form der gezielten Finanzierung einzelner gesellschaftlich nützlicher Programme öffentlicher Vereine auf deren Wunsch ausgedrückt werden (staatliche Zuschüsse); Abschluss von Verträgen aller Art, auch über die Ausführung von Werken und die Erbringung von Dienstleistungen; soziale Ordnung für die Umsetzung verschiedener Regierungsprogramme an einen unbeschränkten Kreis von öffentlichen Verbänden, die in der durch das Bundesgesetz vom 21. Juli 2005 N 94-FZ "Über die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vorgeschriebenen Weise platziert werden.

Angelegenheiten, die die Interessen der öffentlichen Verbände berühren, werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von den staatlichen Behörden und den Organen der örtlichen Selbstverwaltung unter Beteiligung der zuständigen öffentlichen Verbände oder im Einvernehmen mit ihnen gelöst.

Die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation und die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Sozialversicherung gelten für Arbeitnehmer des Apparats öffentlicher Vereinigungen, die auf Leihbasis arbeiten.

Kapitel II. Gründung öffentlicher Vereine, deren Umstrukturierung und (oder) Liquidation

Öffentliche Vereine werden auf Initiative ihrer Gründer – mindestens drei Personen – gegründet. Die Anzahl der Gründer für die Errichtung bestimmter Arten von öffentlichen Vereinen kann durch besondere Gesetze für die jeweiligen Arten von öffentlichen Vereinen festgelegt werden.

Zu den Stiftern können neben natürlichen Personen auch juristische Personen – öffentlich-rechtliche Vereine – gehören.

Beschlüsse über die Gründung eines öffentlichen Vereins, über die Genehmigung seiner Satzung und über die Bildung von Leitungs-, Kontroll- und Rechnungsprüfungsorganen werden auf einem Kongress (Konferenz) oder einer Mitgliederversammlung gefasst. Von dem Moment an, in dem diese Entscheidungen getroffen werden, gilt eine öffentliche Vereinigung als gegründet: Sie führt ihre gesetzliche Tätigkeiten erwirbt Rechte mit Ausnahme der Rechte einer juristischen Person und übernimmt die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verpflichtungen.

Die Rechtsfähigkeit eines öffentlichen Vereins als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung dieses Vereins.

Gründer, Mitglieder und Teilnehmer von öffentlichen Vereinen können Bürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und juristische Personen – öffentliche Vereine, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, sowie Gesetze über bestimmte Arten von öffentlichen Vereinen.

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich rechtmäßig in der Russischen Föderation aufhalten, können Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereinigungen sein, mit Ausnahme der Fälle, die durch internationale Verträge der Russischen Föderation oder Bundesgesetze festgelegt sind. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose können zu Ehrenmitgliedern (Ehrenteilnehmern) eines öffentlichen Vereins gewählt werden, ohne Rechte und Pflichten in diesem Verein zu erwerben.

Kann nicht Gründer, Mitglied, Teilnehmer einer öffentlichen Vereinigung sein:

1) ein ausländischer Staatsbürger oder ein Staatenloser, für den gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren eine Entscheidung über die Unerwünschtheit ihres Aufenthalts (Aufenthalts) in der Russischen Föderation getroffen wurde;

2) eine Person, die in die Liste gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes Nr. 115-FZ vom 7. August 2001 „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von kriminell erlangten Geldern und der Finanzierung des Terrorismus“ aufgenommen wurde;

3) eine öffentliche Vereinigung, deren Aktivitäten gemäß Artikel 10 des Bundesgesetzes Nr. 114-FZ vom 25. Juli 2002 "Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten" (im Folgenden - das Bundesgesetz"Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten");

4) eine Person, in Bezug auf die durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ihre Handlungen Anzeichen extremistischer Aktivitäten enthalten;

Mitglieder und Teilnehmer von Jugendverbänden können Bürgerinnen und Bürger sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder und Teilnehmer von öffentlichen Kindervereinigungen können Bürger sein, die das 8. Lebensjahr vollendet haben.

Die Bedingungen und das Verfahren für den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft, einschließlich der Bedingungen für das Ausscheiden von Mitgliedern öffentlicher Vereinigungen nach Alter, werden durch die Satzungen der betreffenden öffentlichen Vereinigungen bestimmt.

Die Angabepflicht offizielle Dokumente für die Mitgliedschaft oder Teilnahme an einem öffentliche Vereine nicht erlaubt. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit von Bürgern zu öffentlichen Vereinigungen kann keine Grundlage für die Einschränkung ihrer Rechte oder Freiheiten sein, keine Bedingung dafür, dass ihnen der Staat irgendwelche Privilegien und Vorteile gewährt, außer in den Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Behörden und Organe der kommunalen Selbstverwaltung können keine Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereinigungen sein.

Bei der Gründung öffentlicher Vereine in Form öffentlicher Organisationen werden die Gründer dieser Vereine automatisch deren Mitglieder und erwerben entsprechende Rechte und Pflichten.

Bei der Gründung öffentlicher Vereine in anderen Organisations- und Rechtsformen sind die Rechte und Pflichten der Gründer solcher Vereine in deren Statuten angegeben.

Die Satzung eines öffentlichen Vereins muss vorsehen:

1) Name, Ziele des öffentlichen Vereins, seine Organisations- und Rechtsform;

2) die Struktur des öffentlichen Vereins, die Leitungs-, Kontroll- und Rechnungsprüfungsorgane des öffentlichen Vereins, das Gebiet, in dem der jeweilige Verein tätig ist;

3) die Bedingungen und das Verfahren für den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft in einem öffentlichen Verein, die Rechte und Pflichten der Mitglieder dieses Vereins (nur für einen Verein, der die Mitgliedschaft vermittelt);

4) die Zuständigkeit und das Verfahren für die Bildung der Leitungsorgane der öffentlichen Vereinigung, die Bedingungen ihrer Befugnisse, den Sitz des ständigen Leitungsorgans;

5) das Verfahren zur Einführung von Änderungen und Ergänzungen der Satzung des öffentlichen Vereins;

6) Quellen der Bildung von Geldern und sonstigem Vermögen des öffentlichen Vereins, die Rechte des öffentlichen Vereins und seiner strukturellen Unterabteilungen für die Vermögensverwaltung;

7) das Verfahren zur Reorganisation und (oder) Auflösung der öffentlichen Vereinigung.

Der Absatz ist ungültig.

Die Zugehörigkeit eines öffentlichen Vereins zu politischen öffentlichen Vereinigungen ist in seiner Satzung festzuhalten.

Die Satzung eines öffentlichen Vereins kann eine Beschreibung der Symbole dieses Vereins enthalten.

Die Satzung kann auch andere Bestimmungen über die Tätigkeit eines öffentlichen Vereins vorsehen, die den Gesetzen nicht widersprechen.

Um die Rechte einer juristischen Person zu erwerben, unterliegt eine öffentliche Vereinigung der staatlichen Registrierung gemäß dem Bundesgesetz Nr. 129-FZ vom 8. August 2001 „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und einzelne Unternehmer(im Folgenden als Bundesgesetz „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“ bezeichnet) unter Berücksichtigung des durch dieses Bundesgesetz festgelegten Verfahrens zur staatlichen Registrierung öffentlicher Vereinigungen.

Die Entscheidung über die staatliche Eintragung (Ablehnung der staatlichen Eintragung) eines öffentlichen Vereins trifft das auf dem Gebiet der staatlichen Eintragung öffentlicher Vereine befugte föderale Exekutivorgan (im Folgenden: staatliches Eintragungsorgan) oder dessen Gebietskörperschaft. Aufnahme in einem einzigen Staatsregister juristische Personen, Informationen über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung öffentlicher Vereinigungen sowie andere durch Bundesgesetze vorgesehene Informationen werden von dem gemäß Artikel 2 des Bundesgesetzes „Über die staatliche Registrierung von Rechtspersonen“ ermächtigten Bundesorgan durchgeführt Körperschaften und Einzelunternehmer" (im Folgenden als autorisierte Registrierungsstelle bezeichnet) für auf der Grundlage einer Entscheidung der föderalen staatlichen Registrierungsbehörde oder ihrer Gebietskörperschaft über die entsprechende staatliche Registrierung.

Die Entscheidung über die staatliche Registrierung einer internationalen oder gesamtrussischen öffentlichen Vereinigung trifft die föderale staatliche Registrierungsbehörde.

Die Entscheidung über die staatliche Registrierung eines überregionalen öffentlichen Vereins trifft das Gebietsorgan des Bundesorgans der staatlichen Registrierung am Sitz des ständigen Leitungsorgans des öffentlichen Vereins.

Die Entscheidung über die staatliche Registrierung einer regionalen oder lokalen öffentlichen Vereinigung trifft die Gebietskörperschaft der föderalen staatlichen Registrierungsbehörde im entsprechenden Fachgebiet der Russischen Föderation.

Für die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins sind bei der staatlichen Registrierungsbehörde des Bundes oder der jeweiligen Gebietskörperschaft folgende Unterlagen einzureichen:

1) ein von einer befugten Person (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet) unterzeichneter Antrag mit Angabe von Nachname, Vorname, Vatersname, Wohnort und Kontaktnummern;

2) die Satzung des öffentlichen Vereins in dreifacher Ausfertigung;

3) ein Auszug aus dem Protokoll des Gründungskongresses (Konferenz) oder der Mitgliederversammlung, das Angaben über die Gründung eines öffentlichen Vereins, über die Genehmigung seiner Satzung und über die Bildung von Leitungsgremien und einer Kontroll- und Revisionsstelle enthält;

4) Informationen über die Gründer;

5) ein Dokument, das die Zahlung der staatlichen Gebühr bestätigt;

6) Angaben zur Adresse (Standort) des ständigen Leitungsorgans der öffentlichen Vereinigung, über die die Kommunikation mit der öffentlichen Vereinigung erfolgt;

7) Protokolle von Gründungskongressen (Konferenzen) oder Generalversammlungen von Strukturabteilungen für internationale, gesamtrussische und interregionale öffentliche Vereinigungen;

8) bei Verwendung im Namen einer öffentlichen Vereinigung den Namen eines Bürgers, Symbole, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Schutz des geistigen Eigentums oder des Urheberrechts geschützt sind, sowie vollständiger Name einer anderen juristischen Person als Teil ihres eigenen Namens - Dokumente, die die Berechtigung zu ihrer Verwendung bestätigen.

Die im sechsten Teil dieses Artikels genannten Unterlagen sind innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Gründungskongresses (Konferenz) oder der Mitgliederversammlung einzureichen.

Die staatliche Registrierung öffentlicher Jugend- und Kindervereine erfolgt, wenn in die Leitungsgremien dieser Vereine voll geschäftsfähige Bürger gewählt werden.

Änderungen, die an den Satzungen öffentlicher Vereine vorgenommen werden, unterliegen der staatlichen Registrierung auf die gleiche Weise und innerhalb derselben Frist wie die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine und gelten rechtliche Handhabe ab dem Datum einer solchen Registrierung.

Die Entscheidung über die staatliche Registrierung einer Zweigstelle einer öffentlichen Vereinigung trifft die Gebietskörperschaft der föderalen staatlichen Registrierungsstelle im betreffenden Fachgebiet der Russischen Föderation auf der Grundlage der von der Zweigstelle der öffentlichen Vereinigung eingereichten Unterlagen gemäß Teil sechs dieses Artikels und beglaubigt vom zentralen Leitungsorgan des öffentlichen Vereins sowie eine Kopie des Dokuments über die staatliche Registrierung des öffentlichen Vereins. Gleichzeitig erfolgt die staatliche Registrierung einer Zweigniederlassung eines öffentlichen Vereins in der für die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine vorgeschriebenen Weise. Wenn eine Zweigstelle eines öffentlichen Vereins ihre Satzung nicht annimmt und auf der Grundlage der Satzung der öffentlichen Vereinigung handelt, deren Zweigstelle sie ist, benachrichtigt das zentrale Leitungsorgan dieser Vereinigung die Gebietskörperschaft der föderalen Körperschaft über die staatliche Registrierung in der relevante Gegenstand der Russischen Föderation über die Existenz der genannten Niederlassung, ihr Standort, gibt Auskunft über ihre Leitungsgremien. In diesem Fall erwirbt die angegebene Abteilung die Rechte einer juristischen Person ab dem Datum ihrer staatlichen Registrierung.

Die Bundesstaatsregistrierungsbehörde oder ihre Gebietskörperschaft ist verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins eine Entscheidung über die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins zu treffen oder die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins abzulehnen und dem Antragsteller schriftlich eine begründete Absage erteilen.

Die föderale staatliche Registrierungsstelle oder ihre Gebietskörperschaft übermittelt nach einer Entscheidung über die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung der autorisierten Registrierungsstelle die Informationen und Unterlagen, die für diese Stelle erforderlich sind, um die Aufgaben der Führung eines einheitlichen staatlichen Registers juristischer Personen zu erfüllen .

Basierend gesagte Entscheidung und die von der Landesregistrierungsstelle oder ihrer Gebietskörperschaft übermittelten Informationen und Unterlagen, nimmt die zugelassene Registrierungsstelle innerhalb einer Frist von höchstens fünf Werktagen nach Erhalt dieser Informationen und Unterlagen eine entsprechende Eintragung in das Einheitliche vor staatliches Register der juristischen Personen und spätestens am Werktag, der auf den Tag der Eintragung folgt, benachrichtigt die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat.

Die föderale staatliche Registrierungsbehörde oder ihre Gebietskörperschaft stellt spätestens drei Arbeitstage nach Erhalt der Informationen über die Eintragung einer öffentlichen Vereinigung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen von der autorisierten Registrierungsstelle aus a Bescheinigung über die staatliche Registrierung an den Antragsteller.

Für die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins, Änderungen an seiner Satzung, wird eine staatliche Gebühr in der Weise und in der Höhe erhoben, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren vorgesehen sind.

Artikel 22 - Aufgehoben.

Die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung kann aus folgenden Gründen verweigert werden:

1) wenn die Satzung einer öffentlichen Vereinigung der Verfassung der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation widerspricht;

2) wenn die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen für die staatliche Registrierung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig oder in nicht ordnungsgemäßer Weise vorgelegt oder einer nicht ordnungsgemäßen Stelle vorgelegt werden;

3) wenn eine Person, die als Stifter einer öffentlichen Vereinigung handelt, kein Stifter im Sinne des Artikels 19 Dritter Teil dieses Bundesgesetzes sein kann;

4) wenn eine zuvor eingetragene öffentliche Vereinigung mit demselben Namen auf demselben Gebiet tätig ist;

5) wenn festgestellt wird, dass in der vorgelegten Gründungsdokumenteöffentlicher Verein enthält falsche Angaben;

6) wenn der Name einer öffentlichen Vereinigung die Moral, die nationalen und religiösen Gefühle der Bürger verletzt.

Die Verweigerung der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Vereinigung wegen Unzweckmäßigkeit ihrer Gründung ist nicht zulässig.

Wird die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung verweigert, ist der Antragsteller darüber schriftlich unter Angabe der besonderen Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu informieren, deren Verletzung zur Verweigerung der staatlichen Registrierung geführt hat dieses Vereins.

Gegen die Verweigerung der staatlichen Registrierung eines öffentlichen Vereins sowie gegen die Umgehung einer solchen Registrierung kann bei einer höheren Behörde oder einem Gericht Berufung eingelegt werden.

Die Verweigerung der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Vereinigung ist kein Hindernis für die erneute Einreichung von Dokumenten für die staatliche Registrierung, sofern die Gründe, die die Ablehnung verursacht haben, beseitigt sind.

Die erneute Einreichung eines Antrags auf staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung und die Annahme einer Entscheidung über diesen Antrag erfolgen in der durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise.

Öffentliche Vereinigungen haben das Recht, Symbole zu haben: Embleme, Wappen, andere heraldische Zeichen, Flaggen sowie Hymnen.

Die Symbole öffentlicher Vereinigungen sollten nicht mit den Staatssymbolen der Russischen Föderation, den Staatssymbolen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, den Symbolen von zusammenfallen Gemeinden, Landesbehörden, Landesbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, die Streitkräfte der Russischen Föderation, andere Truppen und militärische Formationen, Symbole fremder Staaten sowie Symbole internationaler Organisationen.

Embleme und andere Symbole öffentlicher Vereinigungen, die zuvor in der Russischen Föderation registriert wurden, Embleme und andere Symbole von Organisationen, deren Aktivitäten auf dem Territorium der Russischen Föderation verboten sind, dürfen nicht als Symbole öffentlicher Vereinigungen verwendet werden.

Die Symbole öffentlicher Vereinigungen dürfen die Staatsflagge der Russischen Föderation, das Staatswappen der Russischen Föderation, die Staatshymne der Russischen Föderation, Flaggen, Wappen und Hymnen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, Gemeinden, fremde Staaten, religiöse Symbole sowie rassische, nationale oder religiöse Gefühle verletzen.

Die Symbole öffentlicher Vereinigungen unterliegen der staatlichen Registrierung in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

Öffentliche Vereinigungen können Auszeichnungen (Ehrentitel, Medaillen und Auszeichnungen) und andere Arten der Förderung für persönliche und kollektive Verdienste vergeben. Auszeichnungen öffentlicher Verbände sollten keine ähnlichen, ähnlichen Namen oder äußerlichen Ähnlichkeiten mit den staatlichen Auszeichnungen der Russischen Föderation, Auszeichnungen und Abteilungsabzeichen staatlicher Behörden und Auszeichnungen lokaler Regierungen haben. die Sinne. Die Symbole einer öffentlichen Vereinigung unterliegen der staatlichen Registrierung und Rechnungslegung gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.

Die Neuordnung eines öffentlichen Vereins erfolgt durch Beschluss des Kongresses (Tagung) oder der Mitgliederversammlung.

Die staatliche Registrierung einer durch Umstrukturierung entstandenen öffentlichen Vereinigung erfolgt in der durch das Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise

Die für die staatliche Registrierung einer durch Umstrukturierung gegründeten öffentlichen Vereinigung erforderlichen Unterlagen werden der föderalen staatlichen Registrierungsstelle oder ihren Gebietskörperschaften in den entsprechenden Teileinheiten der Russischen Föderation vorgelegt. In diesem Fall werden die Liste dieser Dokumente und das Verfahren für ihre Einreichung vom zuständigen Bundesorgan der Exekutive festgelegt.

Die föderale Landesregistrierungsstelle oder ihre Gebietskörperschaft übermittelt nach einer Entscheidung über die staatliche Registrierung einer durch Umstrukturierung entstandenen öffentlichen Vereinigung der autorisierten Registrierungsstelle die Informationen und Unterlagen, die diese Stelle benötigt, um die Aufgaben der Führung eines einheitlichen staatlichen Registers wahrzunehmen von juristischen Personen.

Das Verfahren für das Zusammenwirken der föderalen staatlichen Registrierungsstelle und ihrer Gebietskörperschaften mit der autorisierten Registrierungsstelle in der Frage der staatlichen Registrierung einer durch Umstrukturierung entstandenen öffentlichen Vereinigung wird vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

Die staatliche Eintragung einer durch Umstrukturierung gegründeten öffentlichen Vereinigung erfolgt, sofern nicht gemäß Artikel 23 dieses Bundesgesetzes über die Ablehnung der staatlichen Eintragung entschieden wurde, innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Arbeitstage ab dem Datum der Einreichung aller ausgefüllten in zu gegebener Zeit Unterlagen.

Das Vermögen einer öffentlichen Vereinigung, die eine juristische Person ist, wird nach ihrer Umstrukturierung auf neu gegründete juristische Personen in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise übertragen.

Die Auflösung eines öffentlichen Vereins erfolgt durch Beschluss des Kongresses (Konferenz) oder der Mitgliederversammlung gemäß der Satzung dieses öffentlichen Vereins oder durch Gerichtsbeschluss aus Gründen und in der Weise, die in Artikel 44 dieses Bundesgesetzes vorgesehen sind .

Das bei der Auflösung einer öffentlichen Gesellschaft verbleibende Vermögen wird nach Befriedigung der Gläubigeransprüche den in der Satzung der öffentlichen Gesellschaft oder, wenn es keine einschlägigen Bestimmungen in der Satzung der Öffentlichkeit vorsieht, vorgesehenen Zwecken zugeführt Verein, zu den Zwecken, die durch den Beschluss des Kongresses (Konferenz) oder der Hauptversammlung über die Auflösung des öffentlichen Vereins bestimmt wurden, und in Streitfällen - durch einen Gerichtsbeschluss. Der Beschluss über die Verwendung des Restvermögens wird veröffentlicht Liquidationskommission In der Presse. Das nach Befriedigung der Gläubigerforderungen verbleibende Vermögen einer öffentlichen Vereinigung, die auf die im Föderalen Gesetz „Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten“ vorgesehene Weise und aus Gründen aufgelöst wurde, geht in das Eigentum der Russischen Föderation über.

Die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Auflösung erfolgt gemäß dem im Bundesgesetz "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern" vorgesehenen Verfahren unter Berücksichtigung der von diesem Bund festgelegten Besonderheiten einer solchen Registrierung Gesetz.

Die für die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Auflösung erforderlichen Informationen und Unterlagen sind dem Organ vorzulegen, das die Entscheidung über die staatliche Registrierung dieser öffentlichen Vereinigung bei ihrer Gründung getroffen hat.

Die föderale staatliche Registrierungsstelle oder ihre Gebietskörperschaft sendet nach einer Entscheidung über die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Auflösung der autorisierten Registrierungsstelle die Informationen und Unterlagen, die diese Stelle benötigt, um die Aufgaben der Aufrechterhaltung einer Einheit zu erfüllen staatliches Register der juristischen Personen.

Auf der Grundlage der oben genannten Entscheidung, die von der föderalen staatlichen Registrierungsbehörde oder ihrer Gebietskörperschaft getroffen wurde, und den von ihnen eingereichten erforderlichen Informationen und Dokumenten, der autorisierten Registrierungsstelle, innerhalb einer Frist von höchstens fünf Werktagen ab dem Datum des Eingangs der erforderlichen Informationen und Unterlagen, nimmt eine entsprechende Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen vor und informiert spätestens am Werktag nach dem Tag der entsprechenden Eintragung die Stelle, die die besagte Entscheidung getroffen hat, darüber.

Das Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der föderalen staatlichen Registrierungsstelle und ihren Gebietskörperschaften mit der autorisierten Registrierungsstelle in Fragen der staatlichen Registrierung öffentlicher Vereinigungen im Zusammenhang mit der Liquidation wird vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

Die staatliche Registrierung einer öffentlichen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Auflösung erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem Datum der Vorlage aller ordnungsgemäß ausgefertigten Unterlagen.

Kapitel III. Rechte und Pflichten eines öffentlichen Vereins

Zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Ziele hat eine öffentlich-rechtliche Vereinigung, die eine juristische Person ist, das Recht:

sich an der Ausarbeitung von Entscheidungen der staatlichen Behörden und lokalen Regierungen in der Art und Weise und in dem Umfang zu beteiligen, die in diesem Bundesgesetz und anderen Gesetzen vorgesehen sind;

Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche und Streikposten abhalten;

Medien aufbauen und durchführen veröffentlichen;

Vertretung und Schutz ihrer Rechte, berechtigten Interessen ihrer Mitglieder und Teilnehmer sowie anderer Bürger in staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen und öffentlichen Vereinigungen;

die in den Gesetzen über öffentliche Vereinigungen vorgesehenen Befugnisse in vollem Umfang auszuüben;

Initiativen zu verschiedenen Themen des öffentlichen Lebens ergreifen, Behörden Vorschläge unterbreiten;

an Wahlen und Referenden gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren teilzunehmen.

Der Absatz ist ungültig.

Eine öffentliche Vereinigung, die keine juristische Person ist, hat zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Ziele das Recht:

frei Informationen über ihre Aktivitäten verbreiten;

Versammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen, Märsche und Streikposten abhalten;

Vertretung und Schutz ihrer Rechte, legitimen Interessen ihrer Mitglieder und Teilnehmer in staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen und öffentlichen Verbänden;

andere Befugnisse auszuüben, wenn diese Befugnisse direkt in Bundesgesetzen über bestimmte Arten von öffentlichen Vereinigungen angegeben sind;

Initiativen zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung seiner gesetzlichen Ziele ergreifen, Vorschläge an staatliche Behörden und lokale Regierungen unterbreiten.

Die Ausübung dieser Rechte durch öffentliche Vereinigungen, die von ausländischen Bürgern und Staatenlosen oder mit ihrer Beteiligung gegründet wurden, kann durch Bundesgesetze oder internationale Verträge der Russischen Föderation eingeschränkt werden.

Gesetze über öffentliche Vereinigungen können zusätzliche Rechte für bestimmte Arten öffentlicher Vereinigungen vorsehen.

Die offizielle Bezeichnung eines öffentlichen Vereins muss Angaben zu seiner Organisations- und Rechtsform, seinem räumlichen Geltungsbereich und der Art seiner Tätigkeit enthalten.

Im Namen einer öffentlichen Vereinigung ist es nicht gestattet, die Namen staatlicher Behörden, lokaler Regierungen, der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen und militärischer Formationen oder Namen zu verwenden, sofern nicht anders durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt die den angegebenen Namen verwirrend ähnlich sind, sowie die Namen bestehender politischer Parteien in der Russischen Föderation ohne deren Zustimmung oder politischer Parteien, die ihre Tätigkeit wegen Liquidation im Zusammenhang mit der Verletzung von Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes eingestellt haben Gesetz vom 11. Juli 2001 N 95-FZ "Über politische Parteien" (im Folgenden - das Bundesgesetz "Über politische Parteien "). Die Namen öffentlicher Vereinigungen, mit Ausnahme der Namen politischer Parteien, dürfen die Wörter „politisch“, „Partei“ und daraus gebildete Wörter und Wendungen nicht enthalten.

Eine öffentliche Vereinigung, mit Ausnahme einer politischen Partei, hat das Recht, den Namen eines Bürgers in ihrem Namen zu führen. Ein öffentlicher Verein verwendet den Namen eines Bürgers nur mit seinem schriftliche Zustimmung oder mit schriftlicher Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.

Der öffentliche Verein ist verpflichtet:

die Gesetzgebung der Russischen Föderation, allgemein anerkannte Grundsätze und Normen einhalten internationales Recht in Bezug auf den Umfang seiner Aktivitäten sowie die in seiner Satzung und anderen konstituierenden Dokumenten vorgesehenen Normen;

jährlich einen Bericht über die Nutzung ihres Eigentums veröffentlichen oder zugänglich machen;

jährlich das Organ, das die Entscheidung über die staatliche Registrierung des öffentlichen Vereins getroffen hat, über die Fortsetzung seiner Tätigkeit unter Angabe des tatsächlichen Sitzes des ständigen Leitungsorgans, seines Namens und der Daten über die Leiter des öffentlichen Vereins in der Menge der enthaltenen Informationen informieren im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen;

auf Antrag des Organs, das Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine trifft, Entscheidungen der Leitungsgremien und Beamten des öffentlichen Vereins sowie Jahres- und Quartalsberichte über seine Tätigkeit in Höhe der der Steuer übermittelten Informationen vorlegen Behörden;

Vertreter des Organs, das über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine entscheidet, zu den Veranstaltungen des öffentlichen Vereins zuzulassen;

den Vertretern des Organs, das Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine trifft, dabei zu helfen, sich mit der Tätigkeit eines öffentlichen Vereins im Zusammenhang mit der Erreichung gesetzlicher Ziele und der Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation vertraut zu machen;

das föderale Organ der staatlichen Registrierung über die Höhe der Gelder und sonstigen Vermögenswerte informieren, die der öffentliche Verein von internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Bürgern und Staatenlosen erhalten hat, über die Zwecke ihrer Verwendung oder Verwendung und über ihre tatsächliche Verwendung oder Verwendung in dem Formular und innerhalb der vom ermächtigten Bundesvollzugsorgan festgelegten Fristen.

(in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 18-FZ vom 10.01.2006, Nr. 160-FZ vom 23.07.2008)

Eine öffentliche Vereinigung ist auch verpflichtet, die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung dieser Vereinigung getroffen hat, über Änderungen der in Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern" genannten Informationen zu informieren. mit Ausnahme von Informationen über erhaltene Lizenzen, innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt solcher Änderungen. Die angegebene Stelle benachrichtigt spätestens einen Werktag nach Erhalt der entsprechenden Informationen von der öffentlichen Vereinigung die autorisierte Registrierungsstelle darüber, die einen Eintrag im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen über die Änderung der Informationen vornimmt der öffentliche Verein.

Die wiederholte Nichtvorlage aktualisierter Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist, die für die Änderung des einheitlichen staatlichen Registers juristischer Personen erforderlich sind, ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat, vor Gericht mit einem Antrag auf Anerkennung dieses Vereins als seine Tätigkeit als juristische Person eingestellt und auf seinen Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen.

Die wiederholte Nichtvorlage der in diesem Artikel vorgesehenen Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat, bei Gericht mit einem Antrag auf anzuerkennen, dass dieser Verein seine Tätigkeit als juristische Person eingestellt hat, und ihn aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen auszuschließen.

Die Nichtvorlage der in Absatz 8 des ersten Teils dieses Artikels vorgesehenen Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat das Gericht mit einem Antrag auf Anerkennung dieser Vereinigung als ihre Tätigkeit als juristische Person eingestellt und auf Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen.

Kapitel IV. Das Eigentum eines öffentlichen Vereins. Liegenschaftsverwaltung des öffentlichen Vereins

Eine öffentliche Vereinigung, die eine juristische Person ist, kann Grundstücke, Gebäude, Strukturen, Strukturen, Wohnungsbestand, Transportmittel, Ausrüstung, Inventar, Kultur-, Bildungs- und Erholungszwecke, Bargeld, Aktien usw. besitzen. Wertpapiere und anderes Vermögen, das für die materielle Unterstützung der Aktivitäten dieser öffentlichen Vereinigung erforderlich ist, die in ihrer Satzung festgelegt ist.

Eine öffentliche Körperschaft kann auch Eigentümer von Einrichtungen, Verlagen und Massenmedien sein, die auf Kosten dieser öffentlichen Körperschaft nach Maßgabe ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffen und erworben werden.

Das Bundesgesetz kann Eigentumsarten festlegen, die aus Gründen der staatlichen und öffentlichen Sicherheit oder in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen der Russischen Föderation nicht Eigentum einer öffentlichen Vereinigung sein können.

Öffentliche Stiftungen können ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Treuhandverwaltung ausüben.

Das Vermögen eines öffentlichen Vereins ist gesetzlich geschützt.

Das Vermögen eines öffentlichen Vereins wird auf der Grundlage von Eintritts- und Mitgliedsbeiträgen gebildet, wenn deren Zahlung die Satzung vorsieht; freiwillige Beiträge und Spenden; Erlöse aus Vorträgen, Ausstellungen, Lotterien, Versteigerungen, Sport- und anderen Veranstaltungen, die nach Maßgabe der Satzung eines öffentlichen Vereins durchgeführt werden; Einkommen aus unternehmerische Tätigkeitöffentlicher Verein; zivilrechtliche Transaktionen; außenwirtschaftliche Tätigkeitöffentlicher Verein; andere Einnahmen, die nicht gesetzlich verboten sind.

Öffentliche Vereinigungen, deren Statuten die Teilnahme an Wahlen und Referenden in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise vorsehen, dürfen Spenden in Form von Geld und anderem Eigentum für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nur in der von der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise annehmen Bundesgesetz "Über politische Parteien". "und die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Wahlen.

Grundeigentümer sind öffentliche Organisationen mit den Rechten einer juristischen Person. Jedes einzelne Mitglied einer öffentlichen Organisation hat kein Eigentumsrecht an einem Eigentumsanteil, der einer öffentlichen Organisation gehört.

BEI öffentliche Organisationen, deren strukturelle Unterabteilungen (Zweigstellen) auf der Grundlage einer einzigen Satzung dieser Organisationen arbeiten, sind die Eigentümer des Eigentums öffentliche Organisationen als Ganzes. Strukturelle Unterabteilungen (Zweige) dieser öffentlichen Organisationen haben das Recht Betriebsführung Eigentum, das ihnen von ihren Eigentümern zugewiesen wurde.

In öffentlichen Organisationen, die territoriale Organisationen als unabhängige Einheiten in einer Vereinigung (Vereinigung) vereinen, ist die Vereinigung (Vereinigung) Eigentümer des geschaffenen und (oder) erworbenen Vermögens, das für die Nutzung im Interesse der öffentlichen Organisation als Ganzes geschaffen wurde. Gebietskörperschaften, die als selbständige Körperschaften einem Verband (Verein) angehören, sind Eigentümer ihres Eigentums.

Im Namen sozialer Bewegungen werden die Rechte des Eigentümers von Eigentum, das von sozialen Bewegungen erhalten sowie von ihnen auf eigene Kosten geschaffen und (oder) erworben wurde, von ihren ständigen Leitungsgremien ausgeübt, die in den Chartas dieser sozialen Bewegungen festgelegt sind.

Im Namen der öffentlichen Stiftungen werden die Rechte des Eigentümers des von den öffentlichen Fonds erhaltenen sowie von ihnen auf eigene Kosten geschaffenen und (oder) erworbenen Vermögens von ihren in deren Satzungen festgelegten ständigen Leitungsgremien ausgeübt öffentliche Mittel.

Von den Eigentümern (Eigentümern) geschaffene und finanzierte öffentliche Anstalten üben das Recht auf operative Verwaltung des genannten Grundstücks in Bezug auf das ihnen übertragene Grundstück aus.

Öffentliche Einrichtungen, die sind Rechtspersonen und Eigentümer von Eigentum am Recht der Betriebsführung, können Eigentümer des von ihnen auf andere rechtliche Weise geschaffenen und (oder) erworbenen Eigentums sein.

Öffentliche Einrichtungen erhalten Eigentum aufgrund des Betriebsführungsrechts vom Stifter (Stiftern). In Bezug auf das genannte Vermögen üben öffentliche Einrichtungen die Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsrechte innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen gemäß ihren gesetzlichen Zielen aus.

Der Gründer (Gründer) - der Eigentümer (Eigentümer) von Eigentum, das an öffentliche Einrichtungen übertragen wird, hat das Recht, überschüssiges, ungenutztes oder missbrauchtes Eigentum zurückzuziehen und nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen.

Bei der Übertragung des Eigentums an öffentlich-rechtlichen Anstalten zugewiesenen Liegenschaften auf eine andere Person behalten diese Anstalten das Recht zur betrieblichen Verwaltung dieser Liegenschaften. Öffentliche Einrichtungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht berechtigt, das ihnen überlassene und auf Kosten der ihnen nach Schätzung zugeteilte Vermögen erworbene Vermögen zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen.

Wird öffentlichen Einrichtungen nach den Gründungsdokumenten das Recht eingeräumt, einkünfteschaffende Tätigkeiten auszuüben, so sind die aus diesen Tätigkeiten erzielten Einkünfte und das auf Kosten dieser Einkünfte erworbene Vermögen öffentlichen Einrichtungen zur selbständigen Verfügung zu stellen und in einer gesonderten Bilanz erfasst.

Die öffentlichen Einrichtungen haften mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für ihre Verpflichtungen. Im Falle ihrer Unzulänglichkeit haftet der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks subsidiär für die Verpflichtungen der öffentlichen Anstalt.

Gegenstand des Eigentumsrechts an den Körperschaften öffentlicher Laiendarbietungen sind die Körperschaften öffentlicher Laiendarbietungen selbst, denen nach ihrer staatlichen Registrierung die Rechte einer juristischen Person übertragen werden. Körperschaften öffentlicher Laiendarbietungen können Eigentümer von Eigentum sein, das von ihnen auf andere rechtliche Weise geschaffen und (oder) erworben wurde.

Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen eine unternehmerische Tätigkeit nur ausüben, soweit sie der Erreichung der satzungsmäßigen Zwecke, für die sie gegründet wurden, dienen und diesen Zwecken entsprechen. Die unternehmerische Tätigkeit wird von öffentlichen Vereinigungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, dem Föderalen Gesetz „Über die Inkraftsetzung des Ersten Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation“ und anderen Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation ausgeübt.

Öffentliche Vereinigungen können wirtschaftliche Personengesellschaften, Gesellschaften und andere Wirtschaftsorganisationen gründen sowie Vermögen erwerben, das zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten bestimmt ist. Wirtschaftspartnerschaften, Unternehmen und andere wirtschaftliche Organisationen, die von öffentlichen Vereinigungen gegründet wurden, leisten Zahlungen an die jeweiligen Haushalte in der Weise und in der Höhe, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit öffentlicher Vereine dürfen nicht unter den Mitgliedern oder Teilnehmern dieser Vereine umverteilt werden und dürfen nur zur Erreichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Öffentliche Vereine dürfen ihre Mittel für gemeinnützige Zwecke verwenden, auch wenn dies nicht in ihrer Satzung festgelegt ist.

Die Überwachung der Einhaltung der Gesetze durch öffentliche Vereinigungen wird von der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation durchgeführt.

Das Organ, das Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine trifft, übt Kontrolle über die Vereinbarkeit ihrer Tätigkeit mit den gesetzlichen Zielen aus. Bei der Ausübung dieser Kontrolle hat die angegebene Stelle das Recht:

2) ihre Vertreter zur Teilnahme an Veranstaltungen öffentlicher Vereinigungen entsenden;

3) höchstens einmal jährlich die Vereinbarkeit der Tätigkeit öffentlicher Vereine, einschließlich der Verwendung von Mitteln und der Verwendung sonstigen Vermögens, mit ihren satzungsmäßigen Zwecken in der von der Bundesvollzugsbehörde festgelegten Weise zu prüfen gesetzliche Regelung im Justizbereich;

4) Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen bei staatlichen Statistikbehörden, den zur Kontrolle und Überwachung von Steuern und Gebühren befugten föderalen Exekutivorganen und anderen staatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen sowie bei Kredit- und anderen Finanzorganisationen anfordern und erhalten ;

5) Falls öffentliche Vereine gegen die Verfassung der Russischen Föderation und die Gesetzgebung der Russischen Föderation verstoßen oder Handlungen begehen, die ihren gesetzlichen Zielen widersprechen, kann das Organ, das über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine entscheidet, eine schriftliche Verwarnung an die Regierung aussprechen Organe dieser Verbände unter Angabe konkreter Abmahnungsgründe und der Frist zur Beseitigung des genannten Verstoßes, die mindestens einen Monat beträgt. Gegen eine Verwarnung des Organs, das Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereinigungen trifft, können öffentliche Vereinigungen bei einer höheren Instanz oder einem Gericht Berufung einlegen.

Bundesstaatliche Organe Finanzielle Kontrolle, das zur Kontrolle und Aufsicht auf dem Gebiet der Steuern und Gebühren befugte Bundesvollzugsorgan, das zur Ausübung der Aufgabe der Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung befugte Bundesvollzugsorgan, die Entsprechung zwischen den Ausgaben herzustellen der Mittel öffentlicher Vereine und der Nutzung sonstigen Vermögens für satzungsmäßige Zwecke und melden die Ergebnisse der Stelle, die über die staatliche Eintragung des betreffenden öffentlichen Vereins entschieden hat.

Kapitel V. Verantwortlichkeit für die Verletzung von Gesetzen über öffentliche Vereinigungen

Für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes und anderer Gesetze über bestimmte Formen öffentlicher Vereine sind der Staat und seine Organe, die öffentlichen Vereine und die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen verantwortlich.

Öffentliche Vereinigungen und Bürger, deren Rechte nach diesem Bundesgesetz und anderen Gesetzen über bestimmte Arten von öffentlichen Vereinigungen verletzt worden sind, können bei den Justizbehörden und mit einem Antrag oder einer Beschwerde bei den Verwaltungsbehörden klagen, um die Täter vor Gericht zu stellen.

Staatliche Stellen und Organe der kommunalen Selbstverwaltung und ihre Bediensteten, die öffentlichen Vereinen dadurch Schaden zugefügt haben, dass diese Organe und ihre Bediensteten dieses Bundesgesetz sowie andere Gesetze über bestimmte Arten von öffentlichen Vereinen verletzt haben, haften nach dem Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht der Russischen Föderation.

Öffentliche Vereinigungen, einschließlich solcher, die nicht die Rechte einer juristischen Person haben, tragen im Falle eines Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation die Verantwortung gemäß diesem Bundesgesetz und anderen Gesetzen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation durch öffentliche Vereinigungen, die nicht die Rechte einer juristischen Person haben, liegt die Verantwortung für diese Verstöße bei den Personen, die Mitglieder der Leitungsgremien dieser Vereinigungen sind.

Wenn öffentliche Vereinigungen, auch solche, die nicht über die Rechte einer juristischen Person verfügen, strafrechtlich verfolgte Handlungen begehen, haben die Personen, die Mitglieder der Leitungsgremien dieser Vereinigungen sind, beim Nachweis ihrer Schuld an der Organisation des besagten Organs dieser Vereinigung, die angezeigten Verstöße darstellen und eine Frist für deren Beseitigung festlegen.

Werden diese Verstöße nicht fristgerecht beseitigt, so hat die Stelle oder der Amtsträger, der die entsprechende Anzeige erstattet hat, das Recht, die Tätigkeit des öffentlichen Vereins durch seine Entscheidung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auszusetzen.

Die Entscheidung, die Tätigkeit einer öffentlichen Vereinigung einzustellen, bis das Gericht einen Antrag auf Auflösung oder Verbot ihrer Tätigkeit prüft, kann vor Gericht angefochten werden.

Die Tätigkeit eines öffentlichen Vereins kann auch in der im Bundesgesetz vorgesehenen Weise und aus den Gründen eingestellt werden.

Beseitigt sie innerhalb der festgesetzten Frist der Aussetzung der Tätigkeit einer öffentlichen Vereinigung den Verstoß, der als Grundlage für die Aussetzung ihrer Tätigkeit diente, nimmt die öffentliche Vereinigung ihre Tätigkeit auf Beschluss des Organs oder des Beamten wieder auf, der diese Tätigkeit ausgesetzt hat. Wenn das Gericht dem Antrag auf Auflösung einer öffentlichen Vereinigung oder auf Verbot ihrer Tätigkeit nicht stattgibt, nimmt sie ihre Tätigkeit nach Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses wieder auf.

Gründe für die Auflösung eines öffentlichen Vereins oder das Verbot seiner Tätigkeit sind:

Verletzung der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers durch eine öffentliche Vereinigung;

Ein Antrag auf Liquidation einer internationalen oder gesamtrussischen öffentlichen Vereinigung wird vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation oder der föderalen staatlichen Registrierungsstelle beim Gericht gestellt. Ein Antrag auf Auflösung einer interregionalen, regionalen oder lokalen öffentlichen Vereinigung wird vom Staatsanwalt des betreffenden Subjekts der Russischen Föderation in der im Bundesgesetz "Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation" (as geändert durch das Bundesgesetz vom 17. November 1995 N 168-FZ) oder durch die zuständige Gebietskörperschaft Bundesbehörde der staatlichen Registrierung.

Die Auflösung einer öffentlichen Vereinigung durch Gerichtsbeschluss bedeutet ein Verbot ihrer Tätigkeit, unabhängig von ihrer staatlichen Registrierung.

Das Verfahren und die Gründe für die gerichtliche Auflösung einer öffentlichen Vereinigung, die eine juristische Person ist, gelten auch für das Verbot der Tätigkeit einer öffentlichen Vereinigung, die keine juristische Person ist.

Ein öffentlicher Verein kann aufgelöst werden, und die Tätigkeit eines öffentlichen Vereins, der keine juristische Person ist, kann auch in der Weise und aus den Gründen verboten werden, die das Bundesgesetz "Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten" vorsieht.

Erwerben Sie Rechte und tragen Sie Pflichten, die dem Status dieser internationalen öffentlichen Vereinigungen entsprechen, pflegen Sie direkte internationale Kontakte und Kommunikationen, schließen Sie Vereinbarungen mit ausländischen gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen ab.

Russische öffentliche Vereinigungen können auf der Grundlage allgemein anerkannter Grundsätze und Normen des Völkerrechts, internationaler Verträge der Russischen Föderation und der Gesetzgebung dieser Staaten eigene Organisationen, Zweigstellen oder Zweigstellen und Repräsentanzen in fremden Staaten gründen.

Eine in der Russischen Föderation gegründete öffentliche Vereinigung wird als international anerkannt, wenn gemäß ihrer Satzung mindestens eine ihrer strukturellen Untergliederungen in ausländischen Staaten gegründet und tätig ist - eine Organisation, eine Zweigstelle oder eine Zweigstelle und eine Repräsentanz.

Die Gründung, Tätigkeit, Reorganisation und (oder) Auflösung von internationalen öffentlichen Vereinigungen, internationalen Vereinigungen (Vereinigungen) internationaler öffentlicher Vereinigungen in der Russischen Föderation erfolgt gemäß dem allgemeinen Verfahren, das für öffentliche Vereinigungen durch dieses Bundesgesetz und andere Bundesgesetze vorgesehen ist .

In Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz und anderen Bundesgesetzen werden Organisationen, Abteilungen oder Zweigstellen und Repräsentanzen internationaler öffentlicher Vereinigungen in der Russischen Föderation gegründet und üben ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation aus.

Beschränkungen für Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereinigungen, die durch den zweiten Teil des Artikels 19 dieses Bundesgesetzes festgelegt wurden, gelten nicht für strukturelle Untergliederungen internationaler öffentlicher Vereinigungen, die in ausländischen Staaten gegründet wurden und tätig sind.

Kapitel VII. Schlussbestimmungen des Obersten Sowjets der UdSSR, 1974, N 22, Kunst. 326).

Ungültig erkennen:

Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 11. März 1977 „Über die Genehmigung der Ordnung der Genossengerichte und der Ordnung der Öffentlichen Räte für die Arbeit der Genossengerichte“ (Vedomosti des Obersten Sowjets der RSFSR, 1977, Nr. 12, Art. 254);

Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 25. Juni 1980 „Über die Genehmigung der Verordnungen über öffentliche Rechts- und Ordnungsfragen in der RSFSR“ (Wedomosti des Obersten Rates der RSFSR, 1980, Nr. 27, Punkt 772);

Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 1. Oktober 1985 „Über die Genehmigung der Vorschriften über Kommissionen zur Bekämpfung der Trunkenheit, die in Unternehmen, Institutionen, Organisationen und in ihren gebildet werden strukturelle Einteilungen"(Wedomosti des Obersten Rates der RSFSR, 1985, N 40, Punkt 1397);

Dekret des Obersten Rates der RSFSR vom 18. Dezember 1991 N 2057-1 „Über die Registrierung öffentlicher Vereinigungen in der RSFSR und

Bis zur Verabschiedung von Bundesgesetzen über staatlich-öffentliche und öffentlich-staatliche Vereine werden diese Vereine gegründet und üben ihre Tätigkeit nach Maßgabe der ordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbehörden aus.

Artikel 52

Für vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gegründete öffentliche Vereine gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine.

Die Satzungen öffentlicher Vereine, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes errichtet wurden, sind ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens auf dem nächsten Kongress (Tagung) oder der Mitgliederversammlung mit dem genannten Bundesgesetz in Einklang zu bringen. Die Satzungen öffentlicher Vereine gelten bis zu ihrer Angleichung an dieses Bundesgesetz nur insoweit, als sie diesem Gesetz nicht widersprechen.

Die staatliche Ummeldung von vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gegründeten öffentlichen Vereinen ist bis spätestens 1. Juli 1999 gebührenfrei durchzuführen. Die Bestimmung des sechsten Teils des Artikels 21 dieses Bundesgesetzes über die Einreichung von Gründungsunterlagen zur staatlichen Registrierung vor Ablauf von drei Monaten ab dem Datum des Gründungskongresses (Konferenz) oder der Mitgliederversammlung findet auf diese öffentlichen Vereine keine Anwendung. Nach Ablauf der Frist für die Neuregistrierung werden öffentliche Vereine, die sie nicht bestanden haben, auf Antrag der Registrierungsstelle öffentlicher Vereine in einem gerichtlichen Verfahren liquidiert.

Innerhalb von drei Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes übernehmen die staatlichen Stellen, die derzeit die Registrierung öffentlicher Vereinigungen durchführen, und die Stellen, die öffentliche Vereinigungen nach diesem Bundesgesetz registrieren, alle Registrierungsdokumente und Materialien der zuvor registrierten Öffentlichkeit Vereine.

Wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation andere als die gesetzlich vorgesehenen Regeln festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags.

Dem Präsidenten der Russischen Föderation vorschlagen und die Regierung der Russischen Föderation anweisen, ihre Rechtsakte mit diesem Bundesgesetz in Einklang zu bringen.

Der Präsident
Russische Föderation
B. JELSIN

Moskauer Kreml.

Die Zakonbase-Website präsentiert das BUNDESGESETZ vom 19. Mai 1995 N 82-FZ (in der Fassung vom 22. Juli 2010) "ÜBER ÖFFENTLICHE VEREINIGUNGEN" in der neuesten Ausgabe. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

Auf der Website von Zakonbase finden Sie das BUNDESGESETZ vom 19. Mai 1995 N 82-FZ (in der Fassung vom 22. Juli 2010) „ÜBER ÖFFENTLICHE VEREINIGUNGEN“ in einer frischen und vollständigen Fassung, in der alle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Dies garantiert die Relevanz und Zuverlässigkeit der Informationen.

jährlich das Organ, das die Entscheidung über die staatliche Registrierung des öffentlichen Vereins getroffen hat, über die Fortsetzung seiner Tätigkeit unter Angabe des tatsächlichen Sitzes des ständigen Leitungsorgans, seines Namens und der Daten über die Leiter des öffentlichen Vereins in der Menge der enthaltenen Informationen informieren im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen;

Reichen Sie auf Antrag der Stelle, die Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine trifft, Entscheidungen der Leitungsgremien und Beamten des öffentlichen Vereins sowie Jahres- und Quartalsberichte über ihre Tätigkeit in Höhe der der Steuer vorgelegten Informationen ein Behörden;

Vertreter des Organs, das über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine entscheidet, zu den Veranstaltungen des öffentlichen Vereins zuzulassen;

Unterstützung von Vertretern des Organs, das Entscheidungen über die staatliche Registrierung öffentlicher Vereine trifft, beim Kennenlernen der Aktivitäten eines öffentlichen Vereins im Zusammenhang mit der Erreichung gesetzlicher Ziele und der Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Informieren Sie die Landesregistrierungsbehörde über die Höhe der aus ausländischen Quellen erhaltenen Gelder und sonstigen Vermögenswerte, die in Absatz 6 des Artikels 2 des Bundesgesetzes "Über nichtkommerzielle Organisationen" aufgeführt sind, über den Zweck, diese Mittel auszugeben und andere zu verwenden Eigentum und über deren tatsächliche Verausgabung und Verwendung in der Form und innerhalb der vom ermächtigten Bundesvollzugsorgan festgelegten Fristen.

Eine öffentliche Vereinigung ist auch verpflichtet, die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung dieser Vereinigung getroffen hat, über Änderungen der in Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern" genannten Informationen zu informieren. mit Ausnahme von Informationen über erhaltene Lizenzen, innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt solcher Änderungen. Die angegebene Stelle benachrichtigt spätestens einen Werktag nach Erhalt der entsprechenden Informationen von der öffentlichen Vereinigung die autorisierte Registrierungsstelle darüber, die einen Eintrag im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen über die Änderung der Informationen vornimmt der öffentliche Verein.

Die wiederholte Nichtvorlage aktualisierter Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist, die für die Änderung des einheitlichen staatlichen Registers juristischer Personen erforderlich sind, ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat, vor Gericht mit einem Antrag auf Anerkennung dieses Vereins als seine Tätigkeit als juristische Person eingestellt und auf seinen Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen.

Die wiederholte Nichtvorlage der in diesem Artikel vorgesehenen Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat, bei Gericht mit einem Antrag auf anzuerkennen, dass dieser Verein seine Tätigkeit als juristische Person eingestellt hat, und ihn aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen auszuschließen.

Die Nichtvorlage der in Absatz 8 des ersten Teils dieses Artikels vorgesehenen Informationen durch eine öffentliche Vereinigung innerhalb der festgelegten Frist ist die Grundlage für die Berufung der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung der öffentlichen Vereinigung getroffen hat das Gericht mit einem Antrag auf Anerkennung dieser Vereinigung als ihre Tätigkeit als juristische Person eingestellt und auf Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen.

Eine öffentliche Vereinigung, die beabsichtigt, nach staatlicher Registrierung Gelder und anderes Vermögen aus ausländischen Quellen zu erhalten, die in Artikel 2 Absatz 6 des Bundesgesetzes "Über nichtkommerzielle Organisationen" aufgeführt sind, und sich an den durchgeführten politischen Aktivitäten zu beteiligen das Territorium der Russischen Föderation, ist verpflichtet, vor der Teilnahme an diesen politischen Aktivitäten bei der Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung dieser öffentlichen Vereinigung getroffen hat, einen Antrag auf Aufnahme in das Register der gemeinnützigen Organisationen zu stellen, die die Funktionen von erfüllen ein ausländischer Vertreter gemäß Artikel 13.1 Absatz 10 des Bundesgesetzes "Über nichtkommerzielle Organisationen". Eine solche öffentliche Vereinigung übermittelt der Bundesbehörde für die staatliche Registrierung vierteljährlich die in Absatz 8 des ersten Teils dieses Artikels vorgesehenen Informationen.


Gerichtspraxis gemäß Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 19.05.1995 Nr. 82-FZ

    Beschluss Nr. 2A-496/2018 2A-496/2018~M-509/2018 M-509/2018 vom 28. September 2018 in Fall Nr. 2A-496/2018

    Bezirksgericht Rybnovsky (Region Rjasan) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Laut dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen ist eine Person berechtigt, im Namen von zu handeln gemeinnützige Organisation ist der Vorsitzende - VOLLSTÄNDIGER NAME5. Gemäß Abs. 4 EL. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Mai 1995 Nr. 82-FZ „Über öffentliche Vereine“ ist ein öffentlicher Verein verpflichtet, die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins getroffen hat, jährlich über die Fortsetzung seiner ...

    Beschluss Nr. 2A-1236/2018 2A-1236/2018~M-1067/2018 M-1067/2018 vom 28. September 2018 in Fall Nr. 2A-1236/2018

    Stadtgericht Volzhsky (Republik Mari El) - Zivil

    G. Nr. 294-FZ "Über den Schutz der Rechte juristischer Personen und einzelner Unternehmer bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und kommunaler Kontrolle", Absätze 5, 7 von Teil 1 von Artikel 29 des Bundesgesetzes vom Mai 19, 1995 Nr. 82-FZ "Über öffentliche Vereine", Artikel 32 Absatz 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 12.01.1996 Nr. 7-FZ "...

    Beschluss Nr. 2A-432/2018 2A-432/2018~M-402/2018 M-402/2018 vom 28. September 2018 in Fall Nr. 2A-432/2018

    Stadtgericht Ust-Katav ( Oblast Tscheljabinsk) - Zivil- und Verwaltungsrecht

    Implementiert. Es ist nicht geplant, die Aktivitäten wieder aufzunehmen, es gibt keine Schulden, die Organisation befindet sich nicht an der in den Gründungsdokumenten angegebenen Adresse, sie hat ihren Standort geändert. In Verletzung von Absatz 9 der Kunst. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Mai 1995 hat die Organisation die erforderlichen Informationen über ihre Aktivitäten nicht bereitgestellt. Unter Verstoß gegen die Anordnung des Justizministeriums Russlands Nr. 72 vom 29. März 2010. "Über die Genehmigung ...

    Entscheidung Nr. 2A-3491/2018 2A-3491/2018~M-2879/2018 A-3491/2018 M-2879/2018 vom 27. September 2018 in Fall Nr. 2A-3491/2018

    Bezirksgericht Swerdlowsky Kostroma (Gebiet Kostroma) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Die Satzung des Fonds sieht vor, dass das oberste Leitungsorgan die Mitgliederversammlung und das ständige ausführende Kollegium der Vorstand ist. Unter Verstoß gegen Abs. 2 Stunden 1 EL. 29 des Bundesgesetzes "Über öffentliche Vereine", Abschnitt 4.5., Abschnitt 4.5.1. Gemäß der Satzung der Stiftung gibt es keine Mitglieder in der Zweigstelle und die Leitungsgremien der Zweigstelle wurden nicht gebildet. Verstoß gegen die Norm h. ...

    Beschluss Nr. 2A-737/2018 2A-737/2018~M-899/2018 M-899/2018 vom 27. September 2018 in Fall Nr. 2A-737/2018

    Bezirksgericht Grosny (Tschetschenische Republik) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Öffentliche Verbände, vertritt in autorisierte Stelle(Justizministerium Russlands) (seine Gebietskörperschaft ist die Direktion des Justizministeriums Russlands für die Tschetschenische Republik), Dokumente in der Form, die durch Beschluss des Justizministeriums Russlands vom 29. März 2010 Nr. ausländischer Organisationen genehmigt wurde , Ausländer und Staatenlose...

    Entscheidung Nr. 2A-2066/2018 2A-2066/2018~M-2065/2018 M-2065/2018 vom 27. September 2018 in Fall Nr. 2A-2066/2018

    Leninsky-Bezirksgericht Barnaul (Altai-Territorium) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Die Organisationen wurden am 20. März 2003 vom Interdistrict IFTS für die größten Steuerzahler im Altai-Territorium in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen für das OGRN aufgenommen .... In Verletzung von Art. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Mai 1995 Nr. 82-FZ „Über öffentliche Vereine“ wurden keine Informationen über die Aktivitäten der Organisation für 2017 bereitgestellt, in diesem Zusammenhang 08 ...

    Entscheidung Nr. 2A-4400/2018 2A-4400/2018~M-4493/2018 M-4493/2018 vom 27. September 2018 in Fall Nr. 2A-4400/2018

    Leninski Bezirksgericht Uljanowsk (Gebiet Uljanowsk) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Einschließlich der von internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Bürgern und Staatenlosen im Formular Nr. ON0002, genehmigt durch Anordnung des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 29. 03.2010 Nr. 72 „Über die Genehmigung von Berichtsformularen für gemeinnützige Organisationen“ gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15.04.2006 Nr. 212 „Über Maßnahmen zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen der Bundesgesetze, ...

    Entscheidung Nr. 2A-1187/2018 2A-1187/2018~M-1122/2018 M-1122/2018 vom 27. September 2018 in Fall Nr. 2A-1187/2018

    Stadtgericht Troizk (Gebiet Tscheljabinsk) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Adressen des Standorts der Organisation, die Änderungen am einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum dieser Änderungen vornehmen müssen. In Verletzung der Absätze 4 und 8 der Kunst. 29 10.

    Beschluss Nr. 2A-2336/2018 2A-2336/2018~M-2086/2018 M-2086/2018 vom 25. September 2018 in Fall Nr. 2A-2336/2018

    Leninsky Bezirksgericht Tambow (Gebiet Tambow) - Zivil- und Verwaltungsgericht

    Kyokushinkai Regional Federation“ wurde am 16. März 2009 vom Büro des Justizministeriums der Russischen Föderation für die Region Tambow unter dem Staat registriert Registrationsnummer(OGRN) 1096800000307. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. 29 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 19. Mai 1995 N 82-FZ "Über öffentliche Vereine" ist eine Organisation verpflichtet, die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins getroffen hat, jährlich über ...

Das Gesetz „Über öffentliche Organisationen der Russischen Föderation“ regelt die Beziehungen in Bezug auf die Ausübung des Rechts der Menschen, soziale Einrichtungen zu gründen, Aktivitäten in ihrem Rahmen durchzuführen und sie zu reorganisieren / zu liquidieren. Für ausländische Personen und Staatenlose werden die gleichen rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, mit Ausnahme der Fälle, die in Verordnungserlassen vorgesehen sind.

Zielfernrohr

Das Gesetz „Über öffentliche Organisationen und Vereinigungen“ gilt für alle von Bürgern gegründeten sozialen Einrichtungen. Die Ausnahme ist religiöse Strukturen. Das normative Gesetz regelt auch nicht die Aktivitäten von kommerziellen Strukturen und von ihnen gegründeten gemeinnützigen Vereinigungen und Vereinigungen.

Bürgerrechte

Einzelpersonen haben die Rechtsfähigkeit, auf freiwilliger Basis soziale Einrichtungen (öffentliche Vereine) zu gründen. Zweck ihrer Bildung ist die Wahrung der kollektiven Interessen und die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben. Das Koalitionsrecht setzt auch die Möglichkeit des Beitritts oder Ausscheidens aus bestehenden Institutionen sowie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in ihnen ohne Schwierigkeiten und Hindernisse zu beenden, voraus. Die Bildung sozialer Institutionen sichert somit die Verwirklichung von Interessen und Rechten. Das Gesetz „Über gemeinnützige öffentliche Organisationen“ erlaubt ihre Gründung, ohne dass hierfür eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss staatliche Strukturen, lokale Behörden. Bürgerinnen und Bürger können solchen sozialen Einrichtungen unter Beachtung der Satzung beitreten. Das Gesetz „Über die Gründung öffentlicher Organisationen“ legt keine fest obligatorische Anforderung für die Registrierung. Solche sozialen Einrichtungen können tätig werden, ohne die Rechte einer juristischen Person zu erwerben. Nach Wahl der Bürger kann eine öffentliche Organisation in der durch das betreffende Gesetz vorgeschriebenen Weise registriert werden.

Normative Basis

Die Vereinigungsrechte von Einzelpersonen, deren Inhalt, der Status von Organisationen, die wichtigsten Garantien des Staates, das Verfahren für die Tätigkeit, Gründung, Liquidation / Reorganisation werden nicht nur durch das betreffende Gesetz, sondern auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt as sowie eine Reihe weiterer Vorschriften. Die Einzelheiten der Bildung, Funktionsweise und strukturellen Veränderungen bestimmter Arten von sozialen Institutionen können durch speziell verabschiedete Rechtsdokumente geregelt werden. Zu diesen Organisationen zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige Stiftungen usw. Die diesbezüglich erlassenen normativen Rechtsakte müssen mit dem betreffenden Rechtsdokument übereinstimmen. Diese Institutionen können ihre Tätigkeit vor der Verabschiedung der einschlägigen Gesetze ausüben. In diesem Fall wird ihre Funktionsweise durch das betreffende Dokument geregelt.

Konzept

Das Gesetz „Über öffentliche Organisationen“ legt die Definition einer sozialen Einrichtung fest. Es ist eine selbstverwaltete, freiwillige Einrichtung, die auf Initiative von Bürgern gegründet wurde. Die Struktur übt ihre Tätigkeit auf nichtkommerzieller Basis aus. Die Bürger bilden eine soziale Einrichtung nach gemeinsamen Interessen und Zielen, die in der Charta angegeben sind.

Themen

Das Gesetz „Über öffentliche Organisationen“ legt fest, dass Bürger und juristische Personen als Gründer einer sozialen Einrichtung auftreten können. Diese Subjekte berufen einen Kongress ein, auf dem sie die Charta genehmigen, bilden den Kontroll-, Rechnungsprüfungs- und Verwaltungsapparat. Die Gründer einer sozialen Einrichtung, sowohl juristische Personen als auch Bürger, erfüllen gleiche Aufgaben und sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Mitglieder einer öffentlichen Organisation sind öffentliche Vereinigungen (juristische Personen) und natürliche Personen. Ihr Interesse äußert sich in der gemeinsamen Lösung der Probleme des gebildeten Instituts auf der Grundlage der Bestimmungen seiner Satzung. Es wird durch geeignete Dokumente (Erklärungen) erstellt, die es ermöglichen, die Anzahl der Mitglieder zu berücksichtigen, um ihre Gleichstellung als Mitglieder der Organisation sicherzustellen. Diese Einheiten sind auch mit gleichen rechtlichen Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten ausgestattet. Die Mitglieder einer sozialen Einrichtung können gewählt werden und wählen die Zusammensetzung der Aufsichts-, Prüfungs- und Leitungsstrukturen. Sie haben auch das Recht, die Aktivitäten der Leitungsorgane gemäß der Satzung zu kontrollieren. Im Falle der Nichterfüllung ihrer Pflichten, der Nichteinhaltung der Anforderungen der Satzung können Mitglieder einer sozialen Einrichtung aus ihr ausgeschlossen werden.

Mitglieder

Als solche nennt das Gesetz „Über öffentliche Organisationen“ juristische Personen und Bürger, die ihre Unterstützung für die Ziele der gebildeten Institution zum Ausdruck bringen, sowie spezifische Aktionen, die von ihr durchgeführt werden. Diese Einrichtungen beteiligen sich an den Aktivitäten der Struktur, ohne unbedingt die Bedingungen für ihre Unterstützung aufstellen zu müssen, sofern in der Charta nichts anderes bestimmt ist. Mitglieder haben wie Gründer und Mitglieder die gleichen Pflichten und Rechte.

Arten

Das Gesetz „Über öffentliche Organisationen“ erlaubt die Gründung von:

  1. Bewegungen.
  2. Mittel.
  3. Organisationen.
  4. Institutionen.
  5. Körper der Selbsttätigkeit.
  6. politische Parteien.

Soziale Organisation

Es basiert auf der Mitgliedschaft. Eine solche Struktur wird zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten gebildet. Bildungsziele sind die Interessenwahrung und die Erfüllung der in der Satzung vorgesehenen Aufgaben. Als Mitglieder können juristische und natürliche Personen fungieren, sofern das betreffende Bundesgesetz „Über öffentliche Organisationen“ nichts anderes vorsieht. Die höchste Leitungsstruktur einer sozialen Institution ist eine Konferenz (Kongress) oder Versammlung. Ein Kollegialorgan fungiert als ständiger Leitungsapparat. Er ist der Konferenz oder Generalversammlung rechenschaftspflichtig. Eine soziale Einrichtung kann sich einer staatlichen Registrierung unterziehen. In diesem Fall setzt der ständige Verwaltungsapparat die Rechte der juristischen Person im Namen der Organisation um und erfüllt ihre Verpflichtungen gemäß der Satzung.

Verkehr

Als solches erkennt das Gesetz „Über öffentliche Organisationen der Russischen Föderation“ eine Institution an, die aus Teilnehmern besteht, die nicht auf der Grundlage einer Mitgliedschaft bestehen. Diese Struktur zeichnet sich durch ihren Massencharakter aus. Eine Bewegung kann politische, soziale oder andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgen, die von ihren Mitgliedern unterstützt werden. Der höchste Regierungsapparat ist eine Konferenz / ein Kongress oder eine Versammlung. Als ständiges Gremium fungiert eine gewählte kollegiale Struktur. Sie ist der Versammlung oder dem Kongress rechenschaftspflichtig. Während der staatlichen Registrierung der Bewegung erfüllt ihr ständig handelndes Leitungsorgan Aufgaben und Rechte im Namen des Instituts auf der Grundlage der Bestimmungen der Satzung.

Territoriale Verteilung

Gegenwärtig funktionieren interregionale, gesamtrussische, regionale und lokale Organisationen. Erstere ist als eine Institution zu verstehen, deren Tätigkeit auf der Grundlage gesetzlicher Ziele in einem Gebiet ausgeübt wird, das weniger als die Hälfte aller Subjekte des Landes umfasst. Gleichzeitig haben sie ihre Niederlassungen, Repräsentanzen, Abteilungen in jedem Bezirk. Eine gesamtrussische Organisation ist eine Vereinigung, die ihre Arbeit in mehr als der Hälfte der Subjekte des Landes ausübt. Sie haben auch ihre Unterteilungen in administrativ-territoriale Einheiten. Regionalverbände sind Organisationen, die in der gleichen Thematik tätig sind. Es gibt auch lokale soziale Einrichtungen. Sie arbeiten auf dem Gebiet, das von der Selbstverwaltungsbehörde kontrolliert wird. Für eine spezifischere Regulierung dieser Institute können spezielle Regulierungsdokumente verabschiedet werden. Zum Beispiel das Gesetz "Über regionale öffentliche Organisationen".

Prinzipien

In dem normatives Dokument es ist vorgesehen, dass:


Beschränkungen

Die Gesetzgebung formulierte eine Reihe von Verboten in Bezug auf die Gründung und nachfolgende Tätigkeit öffentlicher Organisationen. Insbesondere die Gründung und das Funktionieren von sozialen Einrichtungen, deren Ziele oder laufende Aktivitäten als extremistisch gekennzeichnet sind und darauf abzielen, ethnischen und sonstigen Hass zu schüren, sind nicht gestattet. Dieses Verbot wurde am 10. August 2002 eingeführt. Eine öffentliche Organisation kann in ihr Programm und ihre Gründungsdokumente Bestimmungen zum Schutz von Ideen über soziale Gerechtigkeit aufnehmen. Die Formulierung solcher Konzepte kann nicht als Maßnahme angesehen werden, die zur Anstiftung zu sozialer Zwietracht beiträgt. Beschränkungen für die Gründung bestimmter Arten öffentlicher Vereine (Organisationen) können ausschließlich im Rahmen der Bundesgesetzgebung formuliert und genehmigt werden.

Öffentlicher Verein ist eine Gemeinschaft, die auf Wunsch der Einwohner des Landes gegründet wurde.

Das Hauptmerkmal einer Gemeinschaft ist das Vorhandensein eines Interesses oder eines Ziels. Um die Gründung einer öffentlichen Vereinigung zu regeln, wurde in der Russischen Föderation das Bundesgesetz Nr. 82 „Über öffentliche Vereinigungen“ verabschiedet.

Was ist ein Gesetz?

Das Bundesgesetz Nr. 82 „Über öffentliche Vereinigungen“ in der Russischen Föderation wurde am 14. April 1995 von der Staatsduma verabschiedet. Die letzten Änderungen des Bundesgesetzes wurden am 20. Dezember 2017 vorgenommen. auch zu diesem Zeitpunkt wurden Anpassungen am Bundesgesetz 115 vorgenommen. Details

Gegenstand der Regulierung- Öffentlichkeitsarbeit, die entsteht, wenn Bürger Gemeinschaften gründen oder deren anschließende Auflösung. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose haben in Bezug auf dieses Bundesgesetz die gleichen Rechte wie Staatsbürger der Russischen Föderation. Ausnahmen sind Fälle, die durch andere Gesetze oder normative internationale Akte festgelegt sind.

Zusammenfassung Gesetz Nr. 82 „Über öffentliche Vereinigungen“:

  • Kapitel 1 - Beschreibt allgemeine Bestimmungen dieses Bundesgesetzes;
  • Kapitel 2 - Listet die Merkmale der Gründung öffentlicher Vereinigungen, ihrer Umstrukturierung und der anschließenden Beendigung ihrer Aktivitäten auf;
  • Kapitel 3 - Offenlegung der Rechte und Pflichten der an der Vereinigung beteiligten Personen;
  • Kapitel 4 - Beschreibt das Konzept des Gemeinschaftseigentums;
  • Kapitel 5 - Offenbart den Grad der Verantwortung für die Verletzung des Bundesgesetzes 82;
  • Kapitel 6 - Listet mögliche internationale Verbindungen von Gemeinschaften auf;
  • Kapitel 7 - Beschreibt die Schlussbestimmungen.

Lesen Sie mehr über Bundesgesetz 152 in neue Edition. Verknüpfung

Letzte Änderungen

Wie oben erwähnt, letzte Änderungen im Bundesgesetz 82 wurden am 20. Dezember 2017 eingeführt. Die Änderungen betrafen insbesondere den folgenden Artikel:

5. Lm 8

Eine öffentliche Organisation muss ein Leitungsgremium haben. Alle wesentlichen Entscheidungen werden vom Vorstand bzw. dem Leitungskollegium im öffentlichen Verein getroffen.

Nachfolgend finden Sie wichtige Artikel, die in letzter Zeit nicht aktualisiert wurden.

Artikel 5 des Bundesgesetzes 82

Artikel 5 beschreibt den Begriff einer öffentlichen Vereinigung. Darunter versteht man eine sich selbst verwaltende freiwillige Gemeinschaft, die ohne kommerzielle Ziele gegründet wurde. Community-Mitglieder haben gemeinsame Interessen und Ziele.

Artikel 7 des Bundesgesetzes über die öffentlichen Vereine

Artikel 7 listet die Formen auf, in denen Gemeinschaften organisiert werden können:

  • Gemeinschaftsgruppe;
  • öffentliche Einrichtung;
  • Verkehr;
  • Fonds;
  • Politische Partei (FZ).

82 FZ Artikel 29

Artikel 29 listet die Pflichten einer Kollektivvereinigung auf. Es sollte:

  • Befolgen Sie die Gesetzgebung der Russischen Föderation und die allgemein anerkannten Grundsätze und Normen internationaler Vereinbarungen;
  • Jährliche Veröffentlichung von Berichten über den Betrieb des eigenen Eigentums;
  • Informieren Sie jährlich die staatliche Stelle, die den Verein registriert hat, über die Fortsetzung der Aktivitäten;
  • Stören Sie nicht das Erscheinen eines autorisierten Mitarbeiters bei laufenden Kollektivvereinigungen des Unternehmens;
  • Informieren Sie die Bundesbehörde für die staatliche Registrierung über die Höhe des Geldes oder des anderen Vermögens, das Sie aus ausländischen Quellen erhalten haben. Sie sind im Bundesgesetz "Über nichtkommerzielle Organisationen" zum Zweck der Ermittlung solcher Gelder und der Verwertung von Immobilien festgelegt.

Gemeinschaft ein ohne Fehler sollte die Stelle, die die Entscheidung über die staatliche Registrierung dieser Gemeinschaft getroffen hat, informieren, um die in Artikel 5 des Bundesgesetzes "Über die staatliche Registrierung von Einzelunternehmern und Einzelpersonen" festgelegten Informationen zu ändern. Sie können erhaltene Informationen nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Datum solcher Änderungen bereitstellen.

Erfolgt die Auskunft mehrfach hintereinander nicht, kann die zuständige staatliche Stelle mit einem schriftlichen Antrag bei Gericht beantragen, dass die Gemeinde ihre Arbeit einstellt.

Um Finanzmittel aus ausländischen Quellen zu erhalten und sich an den politischen Aktivitäten der Russischen Föderation zu beteiligen, muss die Gemeinschaft ihren Verein als gemeinnützige Organisation registrieren, die die Funktion einer ausländischen Körperschaft ausübt.

Artikel 35

Artikel 35 beschreibt die Vermögensverwaltung in öffentlichen Einrichtungen. Gemeinschaften, die von einem oder mehreren Eigentümern finanziert werden, können auf der Grundlage der Betriebsführung verwaltet werden.

Gemeinschaften, die von juristischen Personen verwaltet werden, können Eigentum dieser Bürger sein. Geht das Eigentum an Grundstücken auf einen Dritten über, so geht auch das unbewegliche Vermögen auf ihn über, während er das Recht hat, die Betriebsführung auszuüben.

Kollektivgemeinschaften haften für die Verbindlichkeiten der auf ihrem Konto befindlichen Gelder. Werden sie nicht ausreichend subventioniert, entsteht eine Haftung. Sie wird vom Eigentümer des festen Vermögens (bewegliche und unbewegliche) getragen.

Laden Sie die aktuelle Version des Bundesgesetzes 82 herunter

Das Bundesgesetz "Über öffentliche Vereinigungen" Nr. 82 entstand aufgrund der Ausübung des Rechts, sich zu vereinigen, Aktivitäten zu gründen und die Kollektivgemeinschaft neu zu organisieren. Um mehr über das Bundesgesetz zu erfahren, können Sie zum Download gehen.

Das Bundesgesetz 82 „Über öffentliche Vereinigungen“ regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger, die sich aus der Ausübung ihres Rechts auf Teilnahme an reglementierten Vereinigungen ergeben. Es wird vorgeschrieben, dass ausländische Staatsbürger ähnliche Rechte haben. Ausnahmen sind Fälle, die in Rechtsakten ausdrücklich festgelegt sind oder internationale Verträge Russische Föderation.

Das Bundesgesetz 82 „Über öffentliche Vereine“ wurde am 14. April 1995 verabschiedet. Es regelt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Recht der Bürger, sich in Gruppen und Organisationen zusammenzuschließen. Die Zusammenfassung des Gesetzes kann anhand der Strukturliste seiner Kapitel betrachtet werden:

  • allgemeine Bestimmungen - beinhalten die Grundprinzipien des Gesetzes, Definitionen und Sorten;
  • das Verfahren zur Gründung öffentlicher Vereine, Umstrukturierung und Aufhebung;
  • die Rechte und Pflichten der gemeinsamen Gruppe;
  • Grundstücks- und Grundstücksverwaltung, Überwachung und Kontrolle der Ausführung;
  • Verantwortung für Gesetzesverstöße;
  • internationale öffentliche Vereinigungen und internationale Beziehungen.

Das Bundesgesetz 82 wird ständig fertiggestellt, um aktualisiert zu werden Rechtsrahmen. Der Zweck der Änderungen besteht darin, die Bestimmungen von Rechtsakten sowie deren Übereinstimmung mit anderen in der Russischen Föderation verabschiedeten Dokumenten zu optimieren.

Die letzten Änderungen des Gesetzes über öffentliche Organisationen wurden im Jahr 2016 vorgenommen. Sie berührten den Wortlaut einiger Artikel. Nachträgliche Änderungen des Vereinsrechts für 2017 gibt es nicht.

FZ82 herunterladen

Download Bundesgesetz 82 "Über öffentliche Vereine" kann . Das Dokument liegt in der aktuellen Version für 2017 vor. Alle kürzlichen Änderungen wurden am Text vorgenommen. Das vorgeschlagene Dokument eignet sich sowohl zur Informationsbeschaffung als auch zur eingehenden Untersuchung des Rechtsrahmens zu Fragen der Vereinigung von Bürgern.

Jüngste Änderungen des Gesetzes über öffentliche Vereine

Die letzten Änderungen des Bundesgesetzes 82 „Über öffentliche Vereine“ wurden im Jahr 2016 vorgenommen. Am 31. Januar wurden Änderungen vorgenommen Artikel 4 des Bundesgesetzes 82. Ihnen zufolge wurde der Wortlaut des ersten Teils zum Inhalt des Vereinigungsrechts der Bürger geändert.

2. Juni 2016 Artikel 8 wurde durch den fünften Absatz über die Notwendigkeit der Gründung eines Einzelunternehmens ergänzt ausführendes Organ. In einigen Fällen wird ein kollegiales Leitungsorgan gebildet.

Seit 2016 gab es keine Änderungen des Bundesgesetzes 82. In früheren Perioden wurden eine Reihe von Änderungen am Gesetz über soziale Bewegungen vorgenommen. Sie sollten am Beispiel der relevantesten Artikel betrachtet werden.

Artikel 5 des Bundesgesetzes 82 regelt den Begriff der sozialen Bewegung. Darunter versteht man eine freiwillige gemeinnützige Gründung nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Es wird vorgeschrieben, dass es auf Initiative von Bürgern gegründet wird, die sich bei Vorhandensein gemeinsamer Interessen zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Der Wortlaut von Artikel 5 wurde seit der Veröffentlichung des Dokuments nicht geändert.

Artikel 7 des Bundesgesetzes"Über öffentliche Vereine" schreibt die organisatorischen und rechtlichen Formen möglicher Gründungen vor. Diese beinhalten:

  • soziale Organisation;
  • Verkehr;
  • Fonds;
  • Institution;
  • Körperschaft der öffentlichen Initiative;
  • politische Partei.

Die letzten Änderungen des Artikels wurden im Jahr 2002 eingeführt. Der letzte Absatz wurde hinzugefügt, und der zweite Teil von Artikel 7 wurde gestrichen.Diese Bestimmung hat keine anderen Ausgaben.

Bundesgesetz 82 FZ Artikel 29 schreibt die Pflichten öffentlicher Verbände vor. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Einhaltung der Gesetze der Russischen Föderation, internationaler Rechtsnormen und Grundsätze;
  • Veröffentlichung eines Jahresberichts über die Nutzung des eigenen Eigentums;
  • die Notwendigkeit, die Registrierungsbehörde über die Fortsetzung ihrer Aktivitäten unter Angabe des aktuellen Standorts und allgemeiner Informationen über den Namen und die Leiter zu informieren;
  • auf Anfrage der Registrierungsbehörden alle Informationen und Berichte in derselben Form bereitzustellen, in der sie für den Steuerdienst erstellt wurden;
  • einer bevollmächtigten Person der Meldebehörde den Besuch von Veranstaltungen zu gestatten, sonstige Hilfestellungen zum Kennenlernen der Tätigkeit des Vereins zu leisten;
  • vollständige Informationen über die Höhe des aus ausländischen Quellen erhaltenen Geldes und Eigentums bereitzustellen.

Der Artikel regelt gesondert Fälle wiederholter Pflichtverletzungen. Wird der Jahresbericht nicht vorgelegt, hat die eintragende Stelle das Recht, beim Gericht einen Antrag auf Anerkennung dieses Vereins als ungültig zu stellen. Dieser Grundsatz gilt für Jahresberichte und damit zusammenhängende Informationen.

Letzte Änderungen zu Artikel 29 wurden 2014 eingeführt. Sie berührten den Wortlaut des Absatzes über die Bereitstellung eines Jahresberichts über die Bestätigung der Aktivitäten. Durch die vorgenommenen Änderungen wurde das Wort "Name" in "Name" geändert.

DIE KLINGEL

Es gibt diejenigen, die diese Nachricht vor Ihnen gelesen haben.
Abonnieren Sie, um die neuesten Artikel zu erhalten.
Email
Name
Familien-oder Nachname
Wie möchten Sie The Bell lesen?
Kein Spam